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   LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B   

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LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B (https://dejure.org/2011,6411)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B (https://dejure.org/2011,6411)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. September 2011 - L 1 AL 70/11 B (https://dejure.org/2011,6411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 119 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 119 Abs 5 Nr 1 SGB 3, § 119 Abs 5 Nr 3 SGB 3, § 44 SGB 5, §§ 44 ff SGB 5
    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - notwendige Beiladung und ggf Verurteilung der Krankenkasse - keine bindende Ablehnung des Krankengeldanspruches - anderweitige Rechtshängigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 398 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Stellt sich in Fällen eines Ausschließlichkeitsverhältnisses (negativen Kompetenzkonflikts) zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern der für die Leistung zuständige Träger erst während des gerichtlichen Verfahrens heraus, so soll das Gericht möglichst schnell zu einer Sachentscheidung über den Anspruch kommen (BSG, Urteil vom 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R -, SozR 4-2700 § 136 Nr. 3 Rdnr. 26; Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 33/01 R -, Juris Rdnr. 21).
  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - behinderter Mensch - Zweifel an der Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Im Übrigen ist zu beachten, dass die Arbeitsbereitschaft eines Arbeitslosen auch über das objektiv gegebene Maß seiner Leistungsfähigkeit hinausgehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R -, SozR 4-4300 § 125 Nr. 2 Rdnr. 24).
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 33/01 R

    Unterhaltsgeld - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Auslegung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Stellt sich in Fällen eines Ausschließlichkeitsverhältnisses (negativen Kompetenzkonflikts) zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern der für die Leistung zuständige Träger erst während des gerichtlichen Verfahrens heraus, so soll das Gericht möglichst schnell zu einer Sachentscheidung über den Anspruch kommen (BSG, Urteil vom 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R -, SozR 4-2700 § 136 Nr. 3 Rdnr. 26; Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 33/01 R -, Juris Rdnr. 21).
  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Eine Verurteilung des beigeladenen Leistungsträgers ist jedoch nicht (mehr) möglich, wenn dieser den geltend gemachten Anspruch in der Vergangenheit bindend abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 19.05.1982 - 11 RA 37/81 -, SozR 2200 § 1239 Nr. 2 Rdnr. 38).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Die Frage der Notwendigkeit der Beiladung eines anderen Leistungsträgers kann nicht von der umfassenden Prüfung der Begründetheit der Klage abhängig gemacht und auf diese Weise durch das entscheidende Gericht für das Rechtsmittelgericht präjudiziert werden (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R -, SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 Rdnr. 11).
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Die Verwendung der Rechtsbegriffe "nicht arbeitsfähig" bzw. "nicht arbeitsbereit" ersetzt die nach dem Gesetz erforderlichen Tatsachenfeststellungen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 21.09.1995 - 11 RAr 35/95 -, SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 Rdnr. 24; Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R -, SozR 3-4100 § 105a Nr. 7 Rdnr. 18; Urteil vom 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R -, SozR 4-1500 § 103 Nr. 5 Rdnr. 12f).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Die Verwendung der Rechtsbegriffe "nicht arbeitsfähig" bzw. "nicht arbeitsbereit" ersetzt die nach dem Gesetz erforderlichen Tatsachenfeststellungen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 21.09.1995 - 11 RAr 35/95 -, SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 Rdnr. 24; Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R -, SozR 3-4100 § 105a Nr. 7 Rdnr. 18; Urteil vom 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R -, SozR 4-1500 § 103 Nr. 5 Rdnr. 12f).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 55/03 R

    Anspruch des Arbeitslosen auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    bis 23.01.2011 kein Anspruch auf Krankengeld zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 03.06.2004 - B 11 AL 55/03 R -, SozR 4-4300 § 125 Nr. 1).
  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Gleichwohlgewährung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Allenfalls wäre die Klage gegen die Krankenkasse wegen der erforderlichen Beiladung der Krankenkasse im vorliegenden Verfahren unzulässig, weil sie erst nach der vorliegenden Klage erhoben worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R -, Juris Rdnr. 14; vgl. auch Urteil vom 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R -, Juris Rdnr. 13).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11
    Allenfalls wäre die Klage gegen die Krankenkasse wegen der erforderlichen Beiladung der Krankenkasse im vorliegenden Verfahren unzulässig, weil sie erst nach der vorliegenden Klage erhoben worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R -, Juris Rdnr. 14; vgl. auch Urteil vom 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R -, Juris Rdnr. 13).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Eine Lage, in der nach § 75 Abs. 2 Alt. 2 SGG eine Pflicht zur Beiladung besteht, wird daher auch als "gesetzliche Klageerweiterung" bezeichnet (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris (Rn. 5) m. w. N.; BSG, Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R - juris (Rn. 25) m. w. N.).

    Ferner geht sie davon aus, dass eine separate Anfechtungs- und Leistungsklage gegen den beigeladenen/beizuladenden anderen Leistungsträger in einem solchen Fall "unnötig" und wegen anderweitiger Rechtshängigkeit des Streitgegenstands in dem früher anhängig gemachten Verfahren, in dem die Beiladung erfolgt ist oder noch erfolgen muss, unzulässig ist (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris (Rn. 6) m. w. N.; so wohl tendenziell auch (bzw. dies zumindest in Betracht ziehend) LSG NRW, Beschluss vom 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 - juris (insbes. Rn. 4) m. w. N. (auch zu anderen Lösungsansätzen; vgl. dort auch Rn. 7) und BSG, Urteil vom 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R - juris (Rn. 14) sowie BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R - juris (Rn. 12); so wohl auch Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 94 Rn. 7c).

    Es spricht daher nach Meinung der Kammer nach alledem mehr dafür, dass auch bei dieser zeitlichen Abfolge nur das früher anhängige Verfahren zulässig ist, ohne, dass es auf das "Ob" und das "Wann" einer Beiladung in dem einen oder dem anderen Verfahren ankommt (dies dürfte tendenziell auch aus den o. g. Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris) und des LSG NRW (Beschluss vom 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 - juris) abzuleiten sein).

    Die Kammer geht zudem davon aus, dass es ausreicht, dass für eine "hilfsweise" Rechtsverfolgung gegenüber einer gem. § 75 Abs. 2 Alt. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig Beigeladenen/Beizuladenden im Hinblick auf § 75 Abs. 5 SGG eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht (vgl. insoweit LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2010 - L 1 B 34/09 AS - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B - juris).

  • SG Dortmund, 20.07.2016 - S 32 AS 3037/16

    Anspruch auf Gewährung von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit

    Es reicht aus, wenn für eine "hilfsweise" Rechtsverfolgung gegenüber einer gem. § 75 Abs. 2 Alt. 2 SGG notwendig Beigeladenen im Hinblick auf § 75 Abs. 5 SGG eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht (vgl. insoweit auch LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2010 - L 1 B 34/09 AS - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Das SG wird vielmehr im dortigen Verfahren zu prüfen haben, ob die zeitgleich erhobene Klage gegen das Jobcenter infolge der Beiladung des Jobcenters im vorliegenden Verfahren wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig wird (vgl. hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B -, juris Rn. 6).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4477/16

    Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen zur

    Die Kammer geht zudem davon aus, dass es ausreicht, dass für eine "hilfsweise" Rechtsverfolgung gegenüber einer gem. § 75 Abs. 2 Alt. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig Beigeladenen/Beizuladenden im Hinblick auf § 75 Abs. 5 SGG eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht (vgl. insoweit LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2010 - L 1 B 34/09 AS - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B - juris).
  • SG Dortmund, 05.02.2014 - S 32 AS 5467/13

    Leistungsausschluss, SGB II, einstweilige Anordnung, Sozialleistungen,

    Insoweit reicht es im Hinblick auf den Antragsteller zu 2) aus, dass für die "hilfsweise" Rechtsverfolgung gegenüber dem Beigeladenen im Hinblick auf § 75 Abs. 5 SGG eine hinreichende Erfolgsaussicht bestand (vgl. insoweit - ohne nähere Begründung - LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2010 - L 1 B 34/09 AS - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    a) Es kann dahinstehen, ob es im Hinblick auf die im Parallelverfahren L 6 AS 208/12 durch Beschluss vom 24.05.2013 erfolgte Beiladung der Beklagten bereits an hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Sinne von § 73a Abs. 1 SGG i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO fehlt, weil die vorliegende, später anhängig gemachte Klage infolge der Beiladung im Parallelverfahren gegen das Jobcenter wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig geworden ist (vgl. insoweit BSG. Urt. v. 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R -, juris Rn. 14; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B -, juris Rn. 6), oder ob einer solchen Betrachtungsweise die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach eine Verurteilung des Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG ausscheidet, wenn entsprechende Ablehnungsbescheide des Beigeladenen bestandskräftig geworden sind (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.1982 - 11 RA 37/81 -, juris Rn. 38), entgegensteht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2014 - L 11 AL 109/12
    Insoweit nimmt er Bezug auf eine Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (L 1 AL 70/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 12 AL 100/11
    Zur Feststellung des Umfangs zumutbarer Arbeiten hat die Antragsgegnerin das tatsächliche Leistungsvermögen des Arbeitslosen eigenständig zu ermitteln und festzustellen, ohne an die Verwendung des Rechtsbegriffs "Arbeitsunfähigkeit" durch andere gebunden zu sein (vgl. zuletzt etwa LSG Rheinland-Pfalz v. 30.9.2011 - L 1 AL 70/11 B - m.w.N.).
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