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   LSG Hessen, 06.09.2005 - L 1 KR 196/04   

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https://dejure.org/2005,6985
LSG Hessen, 06.09.2005 - L 1 KR 196/04 (https://dejure.org/2005,6985)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.09.2005 - L 1 KR 196/04 (https://dejure.org/2005,6985)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. September 2005 - L 1 KR 196/04 (https://dejure.org/2005,6985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 1 S 1 SGB 5, § 60 Abs 1 S 3 SGB 5, § 61 S 1 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 12 SGB 5, § 8 Abs 1 KrTRL
    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der Fahrkosten zur ambulanten Methadon-Substitution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten zur Methadon-Behandlung; Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung durch die Krankenkasse; Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse; Unerlässlichkeit der Beförderung zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherungsrecht: Ersatz von Fahrtkosten zur Substitutions-Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Fahrtkosten zur Methadonbehandlung

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Keine Fahrtkosten-Übernahme bei Methadonbehandlung - Krankenkassen müssen die Fahrtkosten nicht übernehmen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Fahrtkosten zur Methadonbehandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Neustadt, 31.08.2004 - 4 L 2124/04

    Fahrtkosten zum Arzt nur ausnahmsweise vom Sozialamt

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2005 - L 1 KR 196/04
    Diese Ausführungen sind nicht geeignet, eine zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrten zur Drogenhilfe zu begründen (zur Fahrtkostenerstattung bei Methadon-Behandlung vgl. auch Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2004 - 7 B 1907/04 und Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 31. August 2004 - 4 L 2124/04.NW).
  • VG Hannover, 29.04.2004 - 7 B 1907/04

    Bedarf; Behandlung; Belastungsgrenze; Fahrkosten; Krankenkasse; Krankheitskosten;

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2005 - L 1 KR 196/04
    Diese Ausführungen sind nicht geeignet, eine zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrten zur Drogenhilfe zu begründen (zur Fahrtkostenerstattung bei Methadon-Behandlung vgl. auch Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2004 - 7 B 1907/04 und Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 31. August 2004 - 4 L 2124/04.NW).
  • SG Reutlingen, 23.02.2006 - S 3 KR 3033/04

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme von Fahrtkosten zur

    Es bleibt bei dem Grundsatz, dass Krankenversicherte und damit auch Sozialhilfeempfänger, denen nach § 264 SGB V Leistungen der Krankenkasse gewährt werden, grundsätzlich selbst dafür verantwortlich sind, zu ambulanten Krankenbehandlungen zu gelangen (ebenfalls gegen einen Kostenerstattungsanspruch bei einer Methadonsubstitution: Hessisches Landessozialgericht 06.09.2005 L 1 KR 196/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 1 KR 111/06
    Die AGin hat vor dem SG ergänzend darauf hingewiesen, dass auch keine ärztliche Verordnung über die zwingende medizinische Notwendigkeit der begehrten Fahrten vorliege und nach einem aktuellen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts die Anreise zu einer Substitutionsbehandlung nicht die Voraussetzungen der Krankentransport-Richtlinien erfülle, weil diese Behandlung als solche nicht zur zwingenden medizinischen Notwendigkeit eines Krankentransports führe (LSG Hessen, Urteil vom 6. September 2005, L 1 KR 196/04).

    Denn die vorstehende Frage der Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Spiegelstrich der Krankentransport-Richtlinien ist in der erkennbaren Rechtsprechung umstritten und nach Revisionszulassung in einer nahezu identischen Fallgestaltung (Methadon-Substitutionstherapie) durch ein Landessozialgericht (LSG) ausdrücklich Gegenstand eines anhängigen Verfahrens vor dem Bundessozialgericht (BSG) (Hessisches LSG, Urteil vom 6. September 2005, L 1 KR 196/04, anhängig beim BSG zu dem Az B 1 KR 20/05 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 1 KR 112/06
    Die AGin hat vor dem SG ergänzend darauf hingewiesen, dass auch keine ärztliche Verordnung über die zwingende medizinische Notwendigkeit der begehrten Fahrten vorliege und nach einem aktuellen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts die Anreise zu einer Substitutionsbehandlung nicht die Voraussetzungen der Krankentransport-Richtlinien erfülle, weil diese Behandlung als solche nicht zur die zwingenden medizinischen Notwendigkeit eines Krankentransports führe (LSG Hessen, Urteil vom 6. September 2005, L 1 KR 196/04).

    Denn die vorstehende Frage der Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Spiegelstrich der Krankentransport-Richtlinien ist in der erkennbaren Rechtsprechung umstritten und nach Revisionszulassung in einer nahezu identischen Fallgestaltung (Methadon-Substitutionstherapie) durch ein Landessozialgericht (LSG) ausdrücklich Gegenstand eines anhängigen Verfahrens vor dem Bundessozialgericht (BSG) (Hessisches LSG, Urteil vom 6. September 2005, L 1 KR 196/04, anhängig beim BSG zu dem Az B 1 KR 20/05 R).

  • SG Hannover, 25.09.2006 - S 19 KR 412/06
    Denn die Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Spiegel-strich der Krankentransport-Richtlinien ist in der erkennbaren Rechtsprechung umstritten und nach Revisionszulassung in einer nahezu identischen Fallgestaltung (Methadon-Substitutionstherapie) durch ein Landessozialgericht (LSG) Gegenstand eines anhängi-gen Verfahrens vor dem Bundessozialgericht (BSG) (Hessisches LSG, Urteil vom 6. Sep-tember 2005, L 1 KR 196/04, anhängig beim BSG zu dem Az B 1 KR 20/05 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2006 - L 1 KR 243/06
    Der einzig ernsthaft in Betracht zu ziehende Ausnahmefall einer Übernahme von Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen ist hier § 8 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KT-RL, wonach bei Dialysebehandlungen, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie Kostenübernahme stattfindet, ebenso aber auch in vergleichbaren Fällen (nicht abschließende Liste zu § 8 Abs. 2 KT-RL; BT-Drucksache 15/1525 vom 8. September 2003, Seite 94; vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. September 2005, Az.: L 1 KR 196/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2006 - L 1 KR 272/06
    Dies sei auch bereits von der Rechtsprechung bestätigt worden (Landessozialgericht - LSG - Hessen, Urteil vom 6. September 2005, L 1 KR 196/04).
  • SG Hannover, 25.09.2006 - S 19 KR 413/06
    Denn die Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Spiegel-strich der Krankentransport-Richtlinien ist in der erkennbaren Rechtsprechung umstritten und nach Revisionszulassung in einer nahezu identischen Fallgestaltung (Methadon-Substitutionstherapie) durch ein Landessozialgericht (LSG) Gegenstand eines anhängi-gen Verfahrens vor dem Bundessozialgericht (BSG) (Hessisches LSG, Urteil vom 6. Sep-tember 2005, L 1 KR 196/04, anhängig beim BSG zu dem Az B 1 KR 20/05 R).
  • SG Hannover, 25.09.2006 - S 19 KR 332/06
    Denn die Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Spiegel-strich der Krankentransport-Richtlinien ist in der erkennbaren Rechtsprechung umstritten und nach Revisionszulassung in einer nahezu identischen Fallgestaltung (Methadon-Substitutionstherapie) durch ein Landessozialgericht (LSG) Gegenstand eines anhängi-gen Verfahrens vor dem Bundessozialgericht (BSG) (Hessisches LSG, Urteil vom 6. Sep-tember 2005, L 1 KR 196/04, anhängig beim BSG zu dem Az B 1 KR 20/05 R).
  • SG Hannover, 25.09.2006 - S 19 KR 328/06
    Denn die Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Spiegel-strich der Krankentransport-Richtlinien ist in der erkennbaren Rechtsprechung umstritten und nach Revisionszulassung in einer nahezu identischen Fallgestaltung (Methadon-Substitutionstherapie) durch ein Landessozialgericht (LSG) Gegenstand eines anhängi-gen Verfahrens vor dem Bundessozialgericht (BSG) (Hessisches LSG, Urteil vom 6. Sep-tember 2005, L 1 KR 196/04, anhängig beim BSG zu dem Az B 1 KR 20/05 R).
  • SG Hannover, 29.05.2007 - S 19 KR 490/06
    Die Not-wendigkeit, die Substitution innerhalb einer Arztpraxis, in einem Krankenhaus, in einer Apotheke oder in einer staatlich anerkannten Drogenhilfestelle durchzufüh-ren, ergibt sich jedoch nicht aus medizinischen Umständen (Hessisches Landes-sozialgericht, Urteil vom 6. September 2005, L 1 KR 196/04; bestätigt durch BSG a.a.O.).
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