Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013

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   LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12   

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https://dejure.org/2013,38222
LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12 (https://dejure.org/2013,38222)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.12.2013 - L 1 KR 231/12 (https://dejure.org/2013,38222)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - L 1 KR 231/12 (https://dejure.org/2013,38222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschuldenskosten; Fortsetzung des Verfahrens trotz bekannter entgegen stehender höchstrichterlicher Rechtsprechung; Rechtsmißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 192 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verhängung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren; Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 1/06 R

    Beitragspflicht einer Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Aufgrund des Vertragsabschlusses im Jahre 1992 handele es sich um einen abgeschlossenen Sachverhalt im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. September 2006 (Az.: B 12 KR 1/06 R).

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidungen des BSG vom 13.09.2006 - B 12 KR 1/06 R - geht fehl.

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Die Neuregelung der Beitragspflicht auf einmalige Kapitalleistungen ab 01.01.2004 durch § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG; Beschluss vom 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07 - in juris) nicht gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz, weil sie ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis erst mit Wirkung für die Zukunft gestaltet und die Betroffenen nicht auf den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, uneingeschränkt vertrauen durften.
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Dieser Vertrag begründete jedoch eine Direktversicherung (vgl. zum Begriff BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 14), weil er vom Arbeitgeber der Klägerin abgeschlossen worden war, um ihr eine zusätzliche Altersvorsorge zu verschaffen, und die Altersversorgung auf Prämien beruht, die in den Zeiträumen gezahlt worden sind, als nicht die Klägerin, sondern ihr Arbeitgeber Versicherungsnehmer war.
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Dem entsprechend hat das BSG in einer Entscheidung vom 30. März 2011 u. a. ausgeführt, dass laufende Versorgungsbezüge der Beitragspflicht unter Einschluss aller über die gesamte Laufzeit angesammelten Zinsgewinne und Überschussbeteiligungen einschließlich der Beteiligungen an den Bewertungsreserven unterliegen (Az.: B 12 KR 16/10 R - juris Rn. 33).
  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Die Entscheidung über die Beitragspflicht nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht hat der Senat in ständiger Rechtsprechung danach getroffen, welche Leistung im Zeitpunkt des Versicherungsfalls konkret geschuldet war (vgl. Urteile vom 30. März 1995, 12 RK 10/94, SozR 3-2500 § 229 Nr. 10 S 57 f, vom 26. März 1996, 12 RK 21/95, SozR 3-2500 § 229 Nr. 13 S 66 ff, und vom 25. August 2004, B 12 KR 30/03 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 3 RdNr 11).
  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 30/03 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Die Entscheidung über die Beitragspflicht nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht hat der Senat in ständiger Rechtsprechung danach getroffen, welche Leistung im Zeitpunkt des Versicherungsfalls konkret geschuldet war (vgl. Urteile vom 30. März 1995, 12 RK 10/94, SozR 3-2500 § 229 Nr. 10 S 57 f, vom 26. März 1996, 12 RK 21/95, SozR 3-2500 § 229 Nr. 13 S 66 ff, und vom 25. August 2004, B 12 KR 30/03 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 3 RdNr 11).
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94

    Versicherungsvertrag - Laufende Rente - Eintritt des Versicherungsfalles -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Die Entscheidung über die Beitragspflicht nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht hat der Senat in ständiger Rechtsprechung danach getroffen, welche Leistung im Zeitpunkt des Versicherungsfalls konkret geschuldet war (vgl. Urteile vom 30. März 1995, 12 RK 10/94, SozR 3-2500 § 229 Nr. 10 S 57 f, vom 26. März 1996, 12 RK 21/95, SozR 3-2500 § 229 Nr. 13 S 66 ff, und vom 25. August 2004, B 12 KR 30/03 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 3 RdNr 11).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 17/99 R

    Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung bei befreiender

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Vor dem 1. Januar 2004 beitragsfreie Versorgungsbezüge bleibt dies damit endgültig (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2000, B 12 KR 17/99 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 32 S 149 f).
  • BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 1 KR 231/12
    Vorliegend war kein sachlicher Grund gegeben, das offensichtlich aussichtslose Klageverfahren fortzuführen, damit war die weitere Rechtsverfolgung missbräuchlich i. S. d. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG (vgl. BVerfG zu § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Beschluss vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - juris Rn. 10; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Auflage, XII. Kapitel, Rn. 35; a.A. wohl Leitherer in Meyer/Ladewig, SGG Kommentar, 10. Auflage 2012, § 192 Rn. 9 f.) Da die Klägerin darüber hinaus vom SG sowohl im Schreiben vom 29. Juni 2012 als auch im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17. Dezember 2012 auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung hingewiesen worden ist, konnte das SG ihr Verschuldenskosten auferlegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KR 342/15
    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die zu entscheidenden Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt sind und trotz eindeutiger entsprechender Hinweise des Gerichts der Rechtsstreit fortgeführt wird (LSG Sachsen, Urteil vom 05.12.2013 - L 1 KR 231/12 - Straßfeld in Jansen, SGG, 4. Auflage, 2012, § 192 Rdn. 9; vgl. auch zu § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: BVerfG, Beschluss vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 26/13
    Die Rechtsverfolgung ist missbräuchlich i.S.d. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG, wenn die zu entscheidenden Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt sind und trotz eindeutiger Hinweise des Gerichts der Rechtsstreit fortgeführt wird (Sächsisches LSG Urteil vom 05.12.2013 - L 1 KR 231/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 12 AS 1403/15

    Krankenversicherungsbeiträge; Kein Übernahmeanspruch; Missbräuchliche

    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die zu entscheidenden Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt sind und trotz eindeutiger entsprechender Hinweise des Gerichts der Rechtsstreit fortgeführt wird (LSG Sachsen, Urteil vom 05.12.2013 - L 1 KR 231/12 -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,104487
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12 (https://dejure.org/2013,104487)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2013 - L 1 KR 231/12 (https://dejure.org/2013,104487)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - L 1 KR 231/12 (https://dejure.org/2013,104487)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Die Behandlung muss so dringlich sein, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit besteht, die Entscheidung der Krankenkasse einzuholen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 Rdnr. 23; Brandts Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 1, Stand: Januar 2010, § 13 Rdnr. 75 ff. m.w.N).

    Es liege auch im eigenen Interesse des Versicherten, weil es ihn von dem Risiko entlaste, Behandlungskosten ggf. selbst tragen zu müssen, und sei weder unzumutbar noch bloßer Formalismus (vgl. BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 Rdnr 13; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 Rdnr 12).

    In Hinblick auf den Ausnahmecharakter des Kostenerstattungsanspruch muss der Krankenkasse also vorab die Prüfung ermöglicht werden, ob die beanspruchte Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung bereitgestellt werden kann und ob sie zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, insbesondere den Anforderungen an Geeignetheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit genügt (vgl. BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 12).

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Es liege auch im eigenen Interesse des Versicherten, weil es ihn von dem Risiko entlaste, Behandlungskosten ggf. selbst tragen zu müssen, und sei weder unzumutbar noch bloßer Formalismus (vgl. BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 Rdnr 13; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 Rdnr 12).

    Die Ablehnung durch die Krankenkasse muss die wesentliche Ursache der Selbstbeschaffung durch den Versicherten gewesen sein (vgl. BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8 Rdnr. 24, BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 1; Brandts, aaO, Rdnr. 89, 91).

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Diesen hat die Beklagte nicht mit einem ordnungsgemäßen förmlichen, mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen, dem Kläger bekannt gegebenen Bescheid abgelehnt, wie es § 37 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X- verlangt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R Rdnr. 56).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Auch die weitere Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch, nämlich dass die selbstbeschaffte Leistung in Umfang und Dauer zu den Leistungen gehört, die die Beklagte allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 07. November 2006 - B 1 KR 24/06 R Rdnr. 11 m.w.N., 27. März 2007 -B 1 KR 25/06 R Rdnr. 10, 02. November 2007 - B 1 KR 4/07 R Rdnr. 11), ist erfüllt.
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die erneute Einholung einer Entscheidung der Krankenkasse auch erforderlich, wenn mit der Versagung der Leistung zu rechnen ist, weil der Versicherte in der Vergangenheit in einer ähnlichen Situation bereits einen ablehnenden Bescheid erhalten hat oder weil in vergleichbaren anderen Fällen keine positive Entscheidung durch die Krankenkasse getroffen worden ist (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 11, Nr. 15 Seite 75 m.w.N.; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 Seite 105; BSG SozR 4 § 13 Nr. 1 Rdnr 13; Nr. 12 Rdnr 12 Brandts, aaO Rdnr. 85).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Die Ablehnung durch die Krankenkasse muss die wesentliche Ursache der Selbstbeschaffung durch den Versicherten gewesen sein (vgl. BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8 Rdnr. 24, BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 1; Brandts, aaO, Rdnr. 89, 91).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R

    Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus ohne Empfehlung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Auch die weitere Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch, nämlich dass die selbstbeschaffte Leistung in Umfang und Dauer zu den Leistungen gehört, die die Beklagte allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 07. November 2006 - B 1 KR 24/06 R Rdnr. 11 m.w.N., 27. März 2007 -B 1 KR 25/06 R Rdnr. 10, 02. November 2007 - B 1 KR 4/07 R Rdnr. 11), ist erfüllt.
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R

    Krankenversicherung - Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Auch die weitere Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch, nämlich dass die selbstbeschaffte Leistung in Umfang und Dauer zu den Leistungen gehört, die die Beklagte allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 07. November 2006 - B 1 KR 24/06 R Rdnr. 11 m.w.N., 27. März 2007 -B 1 KR 25/06 R Rdnr. 10, 02. November 2007 - B 1 KR 4/07 R Rdnr. 11), ist erfüllt.
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die erneute Einholung einer Entscheidung der Krankenkasse auch erforderlich, wenn mit der Versagung der Leistung zu rechnen ist, weil der Versicherte in der Vergangenheit in einer ähnlichen Situation bereits einen ablehnenden Bescheid erhalten hat oder weil in vergleichbaren anderen Fällen keine positive Entscheidung durch die Krankenkasse getroffen worden ist (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 11, Nr. 15 Seite 75 m.w.N.; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 Seite 105; BSG SozR 4 § 13 Nr. 1 Rdnr 13; Nr. 12 Rdnr 12 Brandts, aaO Rdnr. 85).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 231/12
    Das BSG hat zur Begründung darauf verwiesen, dass dies schwierige Abgrenzungsprobleme aufwerfen würde, weil sich kaum abstrakt festlegen lasse, welche Bedingungen erfüllt werden müssten, damit der Versicherte von einer als sicher zu erwartenden Ablehnung ausgehen dürfe und dies widerspräche dem eindeutigen Wortlaut des Gesetztes (Vgl. BSG SozR 3- 2500 § 13 Nr. 15 S. 75).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 1 KR 21/13

    Kostenerstattung für Ganzkörper-Hyperthermie; Primärleistungsanspruch des

    68 Der Verpflichtung des Versicherten, Anträge bei der Krankenkasse zu stellen und deren Bescheidung vor Inanspruchnahme der beantragten Leistungen abzuwarten, entspricht aber spiegelbildlich die Verpflichtung der Krankenkasse, Anträge jeweils im Einzelfall in der Sache sorgfältig zu prüfen, den Versicherten sachgerecht zu beraten und zeitnah zu bescheiden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 1 KR 231/12 S. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 1 KR 1/12

    Erstattung für eine Hörgeräteversorgung - Eigenanteilsfreie Versorgung -

    Eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse verbunden mit der Möglichkeit einer Beratung ist auch sachgerecht und liegt im eigenen Interesse des Versicherten, weil sie ihn von dem Risiko entlastet, die Kosten selbst tragen zu müssen (BSGE 98, 26, 29; erkennender Senat, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 1 KR 231/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 KR 2002/20
    Der Verpflichtung des Versicherten, Anträge bei der Krankenkasse zu stellen und deren Bescheidung vor Inanspruchnahme der beantragten Leistungen abzuwarten, entspreche aber spiegelbildlich die Verpflichtung der Krankenkasse, Anträge jeweils im Einzelfall in der Sache sorgfältig zu prüfen, den Versicherten sachgerecht zu beraten und zeitnah zu bescheiden (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 20.06.2013, L 1 KR 231/12 S 21).
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