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   LSG Hessen, 04.04.2019 - L 1 KR 588/18   

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https://dejure.org/2019,10626
LSG Hessen, 04.04.2019 - L 1 KR 588/18 (https://dejure.org/2019,10626)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.04.2019 - L 1 KR 588/18 (https://dejure.org/2019,10626)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. April 2019 - L 1 KR 588/18 (https://dejure.org/2019,10626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Meldepflichten des in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten bei abschnittsweiser rückwirkender Bewilligung von Krankengeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2019 - L 1 KR 588/18
    Wie vom Sozialgericht ausgeführt, kann ausnahmsweise die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für den weiteren Bewilligungsabschnitt - rückwirkend auf den letzten Tag des abgelaufenen Krankengeld-Bezugs - nachgeholt werden, wenn der Versicherte aufgrund von Geschäfts- oder Handlungsfähigkeit an einer Wiedervorstellung beim Arzt gehindert gewesen ist (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, B 1 KR 37/14 R, juris Rn. 24 mwN).
  • SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16

    Anspruch auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2019 - L 1 KR 588/18
    Darüber hinaus kann eine tatsächliche Handlungsunfähigkeit vorliegen, wenn der Versicherte sich in einem gesundheitlichen Ausnahmezustand befindet, der ihn derart lähmt, dass er gerade noch in der Lage ist, sich um die körperlichen Grundbedürfnisse zu kümmern, nicht hingegen einen Arzt aufzusuchen oder anzurufen (SG Aachen, Urteil vom 14. März 2017, S 13 KR 312/16, juris Rn. 26).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.11.2016 - L 5 KR 100/16

    Krankenversicherung - Krankengeld - Feststellung der Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2019 - L 1 KR 588/18
    Liegt hingegen lediglich eine leichte depressive Episode (F32.9) vor, sind die Betroffenen "oft in der Lage, die meisten Aktivitäten fortzusetzen" (s. http://www.icd-code.de/icd/code/F32.2.html), weshalb regelmäßig keine tatsächliche Handlungsunfähigkeit vorliegen wird (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. November 2016, L 5 KR 100/16, juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - L 10 KR 389/19

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

    Darüber hinaus kann eine tatsächliche Handlungsfähigkeit vorliegen, wenn der Versicherte sich in einem gesundheitlichen Ausnahmezustand befindet, der in derart lähmt, dass er gerade noch in der Lage ist, sich um die körperlichen Grundbedürfnisse zu kümmern, nicht hingegen einen Arzt aufzusuchen oder anzurufen (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 04.04.2019 - L 1 KR 588/18 in juris Rn 22; SG Aachen, Urteil vom 14.03.2017 - S 13 KR 312/16 - in juris Rn 26).
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