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   LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08   

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https://dejure.org/2009,11954
LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 (https://dejure.org/2009,11954)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 (https://dejure.org/2009,11954)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08 (https://dejure.org/2009,11954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - plötzlich ungewollte Einwirkung von außen - regelgerechte Verrichtung der betrieblichen Tätigkeit - Anheben einer 25 kg schweren Glasscheibe - distale Bizepssehnenruptur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer plötzlichen, ungewollten Einwirkung von außen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Zulässigkeit der Einordung des Eintritts einer Verletzung an einer Sehne beim bloßen Anheben eines schweren Gegenstands während der Arbeit als Arbeitsunfall; ...

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer beim Hochheben eines schweren Gegenstands erlittenen Verletzung in Form einer Bizepssehnenruptur als Arbeitsunfall; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen in Form von Heilbehandlung oder Geldleistungen nach Eintritt eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Unfallbegriff - kein von außen einwirkendes Ereignis - Anheben einer 25 kg schweren Glasscheibe - Bizepssehnenruptur - keine zusätzliche äußere Einwirkung - vom Versicherten kontrollierter Arbeitsvorgang

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VII § 8
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung, regelgerechte Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten, plötzliche, ungewollte Einwirkung von außen

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Es sei ausreichend für die Annahme eines äußeren Ereignisses, dass ein bloßer Kraftaufwand, welcher bei der Tätigkeit notwendig gewesen sei, zu dem Unfall geführt habe (unter Berufung auf BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R -).

    Dies unterscheide den Ablauf grundsätzlich von demjenigen, welcher der Entscheidung des BSG vom 12.04.2005 (B 2 U 27/04 R) zugrunde gelegen habe.

    Nach der Entscheidung des BSG vom 12.04.2005 (B 2 U 27/04 R), auf welche sich beide Beteiligte berufen, ist für das von außen auf den Körper einwirkende, zeitlich begrenzte Ereignis kein besonderes, ungewöhnliches Geschehen erforderlich; alltägliche Vorgänge wie Stolpern o.ä.

    Zwar muss die Einwirkung nicht äußerlich sichtbar sein (BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - mit Hinweis auf BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56: Störung eines Herzschrittmachers durch Kurzwellen eines elektrischen Geräts), ganz verzichtet werden kann hierauf jedoch nicht.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R -).

    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG, Urteile vom 09.05.2006, a.a.O.).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Nach der im Sozialrecht anzuwendenden Theorie der wesentlichen Bedingung werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (st. Rspr., vgl. stellvertretend BSG vom 12.04.2005 a.a.O., RdNr. 11).

    Auch in der vom BSG in seiner Entscheidung vom 12.04.2005 zitierten Entscheidung vom 02.05.2001 (B 2 U 18/00 R; HVBG-Info 2001, 1713: Körperlich anstrengendes Heben einer Bohrsonde, während dessen der Versicherte auf einmal einen Schmerz im Halsbereich verspürte und anschließend eine Subarachnoidalblutung erlitt) lag aufgrund des Hebens einer besonders schweren Last ein Sachverhalt zugrunde, welcher mit dem Vorliegenden insoweit nicht vergleichbar ist.

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung widerspreche dem Begriff des Unfalls (BSGE 61, 113).

    Das BSG verlangt in seiner von beiden Beteiligten zitierten Entscheidung für ein von außen wirkendes Ereignis zusätzlich zu Recht, dass von der Einwirkung als einem unfreiwilligen Element des Geschehensablaufs auszugehen ist, was hier jedenfalls auch nicht gegeben ist (BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S. 20).

  • SG Augsburg, 07.11.2005 - S 5 U 184/04

    Plötzliche und unerwartete sowie unkoordinierte äußere Krafteinwirkungen als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Schließlich sei auch das vom Klägerbevollmächtigten zitierte Urteil des BSG innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit umstritten (unter Hinweis auf SG Augsburg vom 07.11.2005 - S 5 U 184/04; HVBG-Info 005/2006, S. 565, 582).

    Ob eine außergewöhnliche Kraftanstrengung allein betrachtet insoweit im Rechtssinn ausreichen kann (ablehnend mit Darstellung der älteren Rechtsprechung SG Augsburg, Urteil vom 07.11.2005 - S 5 U 184/04 -, HVBG-Info 005/2006, S. 565-582), lässt der Senat dahinstehen, da ein solcher Fall vorliegend nicht zu entscheiden ist.

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Auch lag kein Fall einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit vor (vgl. BSGE 62, 220 = SozR 2200 § 589 Nr. 10 zum Fall einer Hausschlachtung durch den Versicherten, wenn diese zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Zwar muss die Einwirkung nicht äußerlich sichtbar sein (BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - mit Hinweis auf BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56: Störung eines Herzschrittmachers durch Kurzwellen eines elektrischen Geräts), ganz verzichtet werden kann hierauf jedoch nicht.
  • LSG Bayern, 22.03.2006 - L 2 U 43/04

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Wenn eine solche innere Ursache möglicherweise bestünde, trüge die Beklagte gegebenenfalls entsprechend den Ausführungen des Klägerbevollmächtigten für ihr Vorliegen die Feststellungslast (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 22.03.2006 - L 2 U 43/04 -).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R -).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R -).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18

    Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

    Aufgrund des überraschenden Moments des Nachfassens an dem wegen seiner glitschigen Oberfläche schwer zu fassenden mindestens ca. 50 kg schweren Findling durch den Kläger ist eine zusätzliche akute Krafteinwirkung anzunehmen, die über eine bloße willentliche Kraftanstrengung hinausgeht, und die nach dem schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachten des Dr. D. nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand geeignet ist, den Riss der kurzen distalen Bizepssehne herbeizuführen (vgl. in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Kommt es aufgrund einer anlagebedingten Gelenkinstabilität zum Umknicken im Sprunggelenk beim betrieblich bedingten Gehen, erfüllt die normale Fortbewegung ohne Hinzutreten sonstiger äußerer Einflüsse nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses (Anschluss an LSG Ba.-Württ., Urteil v. 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -).

    Die betrieblich bedingte Fortbewegung zu Fuß ohne Hinzutreten weiterer äußerer Einflüsse erfüllt nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses in Abgrenzung zu dem inneren Vorgang eines spontanen, auf Krankheitsanlage beruhenden Umknickens (wie hier auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, juris, sozialgerichtsbarkeit.de, UV- Recht aktuell 2009, 258-268: die regelrechte Verrichtung betrieblicher Tätigkeit, bei denen eine Verletzung auftritt, ist nicht als Unfall zu qualifizieren).

  • SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Solange jedoch der Versicherte in seiner von ihm willentlich herbeigeführten und von ihm kontrollierten Einwirkung und damit in seiner Eigenbewegung nicht beeinträchtigt ist, wirkt kein äußeres Ereignis auf seinen Körper (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 42, Rdnr. 16; BGH, NJW-RR 1989, 217 und LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 32 ).

    Deshalb genügt für die Bejahung des Tatbestandsmerkmals "Unfall" im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII bei einem willentlich gesteuerten Handeln des Versicherten eine dabei aufgetretene ungewollte Einwirkung infolge einer Fehlbelastung oder eines sonstigen überraschenden Moments (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Rdnr. 12; LSG Sachsen-Anhalt vom 12.04.2013 - L 6 U 80/10 -, Rdnr. 27 und LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 32 ).

    c) Damit lag bis zum Auftreten der Schmerzen im Bereich des rechten Kniegelenks des Klägers kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor, weil es an einem plötzlichen und von außen wirkenden Ereignis fehlte (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 27; LSG Sachsen-Anhalt vom 26.08.2010 - L 6 U 69/09 -, Rdnr. 22 und LSG Berlin-Brandenburg vom 22.06.2012 - L 3 U 259/09 -, Rdnr. 21 ; ferner zuletzt Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 18.04.2017 - S 1 U 3794/16 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 8 U 3578/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Die regelrechte Verrichtung betrieblicher Tätigkeit ohne Hinzutreten weiterer äußerer Einflüsse, insbesondere ohne einen erheblichen Kraftaufwand, erfüllt nach der Rechtsprechung des Senats nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2012 - L 1 U 5021/11
    Zwar läge es insofern nahe, diesen Vorgang mangels anderer genau nachgewiesener Ursachen für maßgeblich zu halten, doch ist dies irrelevant, sofern kein von außen plötzlich einwirkendes Ereignis im zuvor beschriebenen Sinn festgestellt werden kann (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 - juris und vom 25.07.2011 - L 1 U 1269/11 -).
  • SG Neuruppin, 20.04.2011 - S 19 U 159/08

    Gewährung von Stützrenten aus zwei Arbeitsunfällen jeweils mit einer MdE unter 20

    Dagegen müssen aber die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden (BSG SozR 3-5670 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2 m. w. N.; siehe zu alldem LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Jedoch erfüllt die betriebliche Fortbewegung zu Fuß ohne Hinzutreten weiterer äußerer Einflüsse nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses (zweifelnd auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2010 - L 8 U 5045/09 -, juris Rn. 23 ; verneinend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2019 - L 8 U 81/18 -, juris Rn. 38 ; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, juris ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf

    Das BSG setzt nicht voraus, dass dieser Stein überraschenderweise festgefroren war (BSG, 30.1.2007 - a.a.O.; anders LSG Baden-Württemberg, 26.1.2009 - L 1 U 3612/08, juris Rn. 35).
  • SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10

    Einschränkung des Unfallbegriffs

    26 Ein Unfall liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn ein ungestörter Bewegungsablauf gegeben ist, wie bei dem ungestörten Aufrichten des Körpers (sehr ausführlich und überzeugend zum Unfallbegriff SG Augsburg, Urteil vom 07. November 2005 - S 5 U 184/04 und folgend Landessozialgericht Baden Württemberg, Urteil vom 16. April 2010 - L 8 U 5043/09 und Urteil vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08; kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de; a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 39/05 R und denkbar a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, kostenfrei abrufbar unter www.bundessozialgericht.de ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2011 - L 1 U 1269/11
    Damit lag bis zum Auftreten der Verletzung kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor, weil es an einem plötzlichen von außen wirkenden Ereignis fehlte (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R -: Beschluss des erkennenden Senats vom 07.11.2006 - L 1 U 4027/06 - Urteil des erkennenden Senats vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2011 - L 8 U 5319/10
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 8 U 3913/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 117/10
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