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   LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13   

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https://dejure.org/2016,16732
LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13 (https://dejure.org/2016,16732)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2016 - L 10 U 2544/13 (https://dejure.org/2016,16732)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - L 10 U 2544/13 (https://dejure.org/2016,16732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Verpflichtungs- und Anfechtungsklage - Rechtsschutzbedürfnis - fehlende Verwaltungsentscheidung hinsichtlich Anerkennung von Unfallfolgen - gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Auftreten eines kurzzeitigen Ohrenschmerzes und Schwindels durch eine Lärmeinwirkung; Abgrenzung zwischen Berufskrankheit und Arbeitsunfall bei vereinzelt auftretenden und zunächst keine ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 54 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Verpflichtungs- und Anfechtungsklage - Rechtsschutzbedürfnis - fehlende Verwaltungsentscheidung hinsichtlich Anerkennung von Unfallfolgen - gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 7; SGB VII § 8; SGG § 54
    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Auftreten eines kurzzeitigen Ohrenschmerzes und Schwindels durch eine Lärmeinwirkung; Abgrenzung zwischen Berufskrankheit und Arbeitsunfall bei vereinzelt auftretenden und zunächst keine ...

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGG § 54 Abs. 1
    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Auftreten eines kurzzeitigen Ohrenschmerzes und Schwindels durch eine Lärmeinwirkung; Abgrenzung zwischen Berufskrankheit und Arbeitsunfall bei vereinzelt auftretenden und zunächst keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 09.05.2006, a.a.O. auch zum Nachfolgenden).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Wie bereits oben dargelegt genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 09.05.2006, a.a.O. auch zum Nachfolgenden).

    Es kann mehrere rechtlich wesentliche Mitursachen geben (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, auch zum Nachfolgenden).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Die für einen Arbeitsunfall erforderliche äußere Einwirkung auf den Körper kann auch darin bestehen, dass durch betriebliche Einflüsse eine krankhafte Störung im Körperinneren hervorgerufen wird (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    War also die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die versicherte naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen und scheidet als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts aus; die versicherte Ursache ist dann bloß eine so genannte Gelegenheitsursache (BSG, Urteil vom 12.04.2005, a.a.O.).

  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Voraussetzung ist auch hier, dass zunächst die Verwaltung mit der Sache befasst war und über das Begehren in den angefochtenen Bescheiden entschied (BSG, Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R; Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5; Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R).

    Die mangels anfechtbarer Verwaltungsentscheidung unzulässige Anfechtungsklage zieht gleichsam die Unzulässigkeit der Verpflichtungsklage nach sich (vgl. BSG, Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R.).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 8/06 R in juris), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Voraussetzung ist auch hier, dass zunächst die Verwaltung mit der Sache befasst war und über das Begehren in den angefochtenen Bescheiden entschied (BSG, Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R; Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5; Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Voraussetzung ist auch hier, dass zunächst die Verwaltung mit der Sache befasst war und über das Begehren in den angefochtenen Bescheiden entschied (BSG, Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R; Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5; Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Gleiches gilt selbstverständlich, wenn die Erscheinung zu derselben Zeit ohne jede äußere Einwirkung aufgetreten wäre (siehe BSG, Urteil vom 02.02.1999, B 2 U 6/98 R).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die als Unfallfolge geltend gemachte Gesundheitsstörung müssen erwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Dies ist von der Rechtsprechung dahingehend definiert, dass die Einwirkung innerhalb einer Arbeitsschicht erfolgt sein muss (BSG, Urteil vom 26.09.1961, 2 RU 191/59 in SozR Nr. 46 zu § 542 RVO; Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 7/84, juris).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 7/84
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 U 2544/13
    Dies ist von der Rechtsprechung dahingehend definiert, dass die Einwirkung innerhalb einer Arbeitsschicht erfolgt sein muss (BSG, Urteil vom 26.09.1961, 2 RU 191/59 in SozR Nr. 46 zu § 542 RVO; Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 7/84, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2024 - L 10 R 230/21
    Damit fehlt der Klägerin die entsprechende Klagebefugnis und die damit einhergehende Unzulässigkeit der Anfechtungsklage hat die Unzulässigkeit auch der Verpflichtungs- und Leistungsklage zur Folge (BSG 08.03.2016, B 1 KR 19/15 R, in juris, Rn. 14; 21.09.2010, B 2 U 25/09 R, in juris, Rn. 17; Senatsurteil vom 22.02.2024, L 10 R 784/23, n.v.; Senatsurteil vom 16.06.2016, L 10 U 2544/13, in juris, Rn. 23), sodass das SG die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2018 - L 10 U 2643/16
    Deshalb sind auch leichtere, aber länger andauernde Beschwerden, wie Kopf- oder Muskelschmerzen, Gefühlsstörungen, Schwindel oder Funktionseinschränkungen z.B. auf Grund struktureller Verletzungen wie Hämatome, Schürfwunden oder Zerrungen ausreichend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 15.03.2007, L 10 U 353/0 und Urteil vom 16.06.2016, L 10 U 2544/13, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 1375/16
    Mehrzeitige, über eine Arbeitsschicht hinausgehende berufliche Einwirkungen erfüllen dagegen, auch wenn sie sich schädigend auswirken, nicht die Kriterien eines Arbeitsunfalles (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2016 - L 10 U 2544/13 -, juris, Rz. 45).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 U 2958/13
    Dies ist von der Rechtsprechung dahingehend definiert, dass die Einwirkung innerhalb einer Arbeitsschicht erfolgt sein muss (BSG, Urteil vom 26.09.1961, 2 RU 191/59 in SozR Nr. 46 zu § 542 RVO; Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 7/84, in juris; Urteil des Senats vom 16.06.2016, L 10 U 2544/13, in juris).
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