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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2017 - L 11 AS 35/17   

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https://dejure.org/2017,34913
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2017 - L 11 AS 35/17 (https://dejure.org/2017,34913)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.08.2017 - L 11 AS 35/17 (https://dejure.org/2017,34913)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. August 2017 - L 11 AS 35/17 (https://dejure.org/2017,34913)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II; § ... 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II; § 9 Abs. 1 SGB II; § 9 Abs. 2 S. 1 SGB II; § 12 Abs. 1 SGB II; § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 4 SGB II; § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II; § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II
    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit; Berücksichtigung des Einkommens und des Vermögens des Partners; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des Wertes eines Kfz beim Vermögen; Ermittlung der ...

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Kein Hartz IV wegen Neuwagenkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit; Berücksichtigung des Einkommens und des Vermögens des Partners; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des Wertes eines Kfz beim Vermögen; Ermittlung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des Wertes eines Kfz beim Vermögen; Ermittlung der Angemessenheitsgrenze

  • rechtsportal.de

    SGB II § 12 Abs. 1 ; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz-IV wegen Neuwagenkauf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz IV wegen Neuwagenkauf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitslosengeld II wegen eines zu teuren Kfz - Freibetrag verdoppelt sich nicht bei gemeinsamen Autos

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neues Auto - kein Hartz-IV - Zum Kfz-Freibetrag beim Arbeitslosengeld II: Neuer VW Golf ist "verwertbares Vermögen"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kfz-Freibetrag kann bei mehreren erwerbsfähigen Familienmitgliedern dennoch nicht mehrfach beansprucht werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II wegen Kauf eines Neuwagens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für Hartz IV darf ein Auto nur 7500 Euro wert sein

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Hartz-4-Empfänger dürfen Freibetrag für Auto nicht zusammenrechnen: zwei 7500 Euro-Autos sind erlaubt, ein 11000 Euro-Auto für beide aber nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Kfz-Freibetrag kann bei mehreren erwerbsfähigen Familienmitgliedern dennoch nicht mehrfach beansprucht werden - Gesetz schützt im Interesse der Arbeitsaufnahme die Mobilität und nicht das Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 9
  • NZS 2017, 7
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2017 - L 11 AS 35/17
    Angemessen i.S.d. § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II sind im Regelfall nur Kraftfahrzeuge mit einem Zeitwert von maximal 7.500,- Euro (Anschluss an: BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R -).

    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des BSG, wonach ein Kraftfahrzeug im Regelfall nur mit einem Zeitwert von maximal 7.500,- Euro als angemessen angesehen werden kann (Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R -).

    Dementsprechend ist kein bestimmter Geldbetrag geschützt, sondern das Kraftfahrzeug als solches (allerdings nur bis zur Wertgrenze von in der Regel 7.500,- Euro, vgl. im Einzelnen: BSG, Urteil vom 6. September 2007, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2015 - L 11 AS 1413/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2017 - L 11 AS 35/17
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb ebenfalls erfolglos (Beschluss des erkennenden Senats vom 14. Oktober 2015 - L 11 AS 1413/15 B ER -).

    Gegen den Bescheid des Beklagten vom 14. Juli 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. September 2015 haben die Kläger am 2. Oktober 2015 beim SG Braunschweig Klage erhoben und geltend gemacht, dass die im Eilverfahren S 52 AS 368/15 ER / L 11 AS 1413/15 B ER getroffenen Entscheidungen den "Anforderungen des § 12 SGB II" widersprechen würden.

    Der Senat kann hierin auch keinen Wertungswiderspruch zu der von den Klägern im Eilverfahren S 52 AS 368/15 ER / L 11 AS 1413/15 B ER angeführten Fallkonstellation erkennen, in der zwei Kraftfahrzeuge in einer Bedarfsgemeinschaft vorhanden sind.

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2017 - L 11 AS 35/17
    Nachdem der Beklagte mittlerweile für die Zeit ab 2. Oktober 2015 (vorläufige) Leistungen nach dem SGB II bewilligt hat (Bewilligungsbescheid vom 26. Oktober 2015), geht es im vorliegenden Verfahren nur noch um den davorliegenden Zeitraum der vollständigen Leistungsablehnung (BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 70/09 R -).
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