Rechtsprechung
LSG Bayern, 04.12.2013 - L 11 AS 642/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Wert der Beschwerdegegenstandes nicht über 750 EURO.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerdewertbestimmung für den Rechtszug im einstweiligen Anordnungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1
Beschwerdewertbestimmung für den Rechtszug im einstweiligen Anordnungsverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 10.07.2013 - S 13 AS 577/13
- LSG Bayern, 04.12.2013 - L 11 AS 642/13 B ER
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 18.09.2014 - L 11 AS 735/13
Erfolgloses Begehren der Absetzung des Termins, der Beiladung und der Verbindung.
Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten und die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie die Gerichtsakten S 13 AS 557/13 ER, S 13 AS 855/13 ER, S 1 SF 240/13 AB, L 11 AS 642/13 B ER, L 11 AS 697/13 B ER, L 11 AS 781/13 ER und L 11 AS 782/13 ER Bezug genommen.Auch haben sie einer entsprechenden Auslegung von Anträgen auf Feststellung der Nichtigkeit als Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, wie es das SG in einem Beschluss vom 10.07.2013 (S 13 AS 577/13 ER) getan hat, im diesbezüglichen Beschwerdeverfahren (L 11 AS 642/13 B ER) ausdrücklich widersprochen.
- LSG Bayern, 18.09.2014 - L 11 AS 734/13
Erfolgloses Begehren der Absetzung des Termins, der Beiladung und der Verbindung.
Auch haben sie einer entsprechenden Auslegung von Anträgen auf Feststellung der Nichtigkeit als Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, wie es das SG in einem Beschluss vom 10.07.2013 (S 13 AS 577/13 ER) getan hat, im diesbezüglichen Beschwerdeverfahren (L 11 AS 642/13 B ER) ausdrücklich widersprochen. - LSG Bayern, 04.12.2013 - L 11 AS 697/13
Keine Nichtigkeit von Sanktionsbescheiden.
Einer entsprechenden Auslegung von Anträgen auf Feststellung der Nichtigkeit als Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, wie es das SG in einem Beschluss vom 10.07.2013 (S 13 AS 577/13 ER) getan hat, haben die ASt im diesbezüglichen Beschwerdeverfahren beim LSG (L 11 AS 642/13 B ER) ausdrücklich widersprochen.