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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,46357
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER (https://dejure.org/2011,46357)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER (https://dejure.org/2011,46357)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - L 11 KA 2/11 B ER (https://dejure.org/2011,46357)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11
    Außerhalb dieses Sonderbereichs ist es aber nicht Aufgabe der KVen und der Zulassungsgremien, zivilrechtliche Verhältnisse zu prüfen (BSG, Urteil vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 95/10 B ER -).

    Voraussetzung für das Nachbesetzungsverfahren ist, dass die bislang betriebene Praxis von einem Nachfolger fortgeführt werden soll (Senat, Beschluss vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER - ) und kann (BSG, Urteil vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R -).

    Privatrechtliche Vereinbarungen können die Vorgaben und Anforderungen des Vertragsarztrechts nicht verändern (BSG, Urteile vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - und 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2010 - L 11 KA 3/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11
    (1) Der Antragsteller hat einen Anordnungsgrund i. S. (wesentlicher) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER - und 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER -, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -, 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR -) nicht glaubhaft gemacht.

    Auch Grundrechtsbeeinträchtigungen oder sonstige Rechtsverletzungen können dem zuzuordnen sein (Senat, Beschluss vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

    Infolge des von § 86b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (Senat, Beschluss vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11
    Mit Beschluss vom 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - hat der Senat entschieden, dass wirtschaftliche Beeinträchtigungen im Anwendungsbereich des § 86b Abs. 1 SGG hinsichtlich der Frage, ob ein Anordnungsgrund gegeben ist, nur ein Kriterium neben einer Vielzahl anderer in die Interessenabwägung ggf. einzubeziehender Umstände sind.

    b) Ist - wie hier - offensichtlich ein Anordnungsgrund nicht dargetan, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG SGG auch dann nicht in Betracht, wenn der Antragsteller im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen würde (Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - zur abweichenden Rechtslage nach Maßgabe des § 86b Abs. 1 SGG vgl. Senat, Beschluss vom 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V setzt deshalb nicht allein voraus, dass noch eine fortführungsfähige Praxis besteht, sondern erfordert - als subjektives Moment - von dem sich auf eine Praxisnachfolge bewerbenden Arzt auch einen "Fortführungswillen" (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - vgl. auch Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - LSG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2011 - L 1 KA 22/11 B ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.05.2008 - L 4 B 369/08 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 - Murawski in: LPK-SGB V, 4. Auflage, 2012, § 102 Rdn. 10).

    Der Hinweis der Antragstellerin auf den Beschluss des Senats vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 11 KR 442/18

    Anspruch auf Versorgung mit Cannabis nach vertragsärztlicher Verordnung in der

    Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.07.2018 - L 11 KR 140/18 B ER - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - Beschluss vom 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER - Beschluss vom 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    Die in § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (Regelungsanordnung) formulierten "wesentlichen Nachteile" sind nicht auf solche wirtschaftlicher Art beschränkt (Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).

    Infolge des von § 86b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (hierzu auch Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - Beschluss vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

    So unterfällt die vertragsärztliche Zulassung mangels Äquivalent eigener Leistung nicht dem Schutzbereich des Art. 14 GG (Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 95/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 11 KA 81/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein striktes "Entweder/Oder" zwischen Regelungs- und Sicherungsanordnung besteht nicht (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER - so im Ergebnis auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.1979 - XV B 578/79 -).

    Die in § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (Regelungsanordnung) formulierten "wesentlichen Nachteile" sind nicht auf solche wirtschaftlicher Art beschränkt (Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).

    Infolge des von § 86b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - L 11 KA 86/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein striktes &8243;Entweder/Oder&8243; zwischen Regelungs- und Sicherungsanordnung besteht nicht (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER - so im Ergebnis auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.1979 - XV B 578/79 -).

    Die in § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (Regelungsanordnung) formulierten "wesentlichen Nachteile" sind nicht auf solche wirtschaftlicher Art beschränkt (Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).

    Infolge des von § 86 b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86 b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 90/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein striktes &8243;Entweder/Oder&8243; zwischen Regelungs- und Sicherungsanordnung besteht nicht (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER - so im Ergebnis auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.1979 - XV B 578/79 -).

    Die in § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (Regelungsanordnung) formulierten "wesentlichen Nachteile" sind nicht auf solche wirtschaftlicher Art beschränkt (Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).

    Infolge des von § 86b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - L 11 KA 85/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein striktes &8243;Entweder/Oder&8243; zwischen Regelungs- und Sicherungsanordnung besteht nicht (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER - so im Ergebnis auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.1979 - XV B 578/79 -).

    Die in § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG (Regelungsanordnung) formulierten "wesentlichen Nachteile" sind nicht auf solche wirtschaftlicher Art beschränkt (Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).

    Infolge des von § 86 b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86 b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - L 11 KA 92/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein striktes &8243;Entweder/Oder&8243; zwischen Regelungs- und Sicherungsanordnung besteht nicht (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER - so im Ergebnis auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.1979 - XV B 578/79 -).

    Die in § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (Regelungsanordnung) formulierten "wesentlichen Nachteile" sind nicht auf solche wirtschaftlicher Art beschränkt (Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).

    Infolge des von § 86b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine

    Die in § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (Regelungsanordnung) formulierten "wesentlichen Nachteile" sind nicht auf solche wirtschaftlicher Art beschränkt (Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).

    Infolge des von § 86b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (hierzu auch Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - Beschluss vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - L 11 KR 303/15

    Ordentliche Kündigung eines Versorgungsvertrages gem. §§ 132 , 132a SGB V durch

    So unterfällt die vertragsärztliche Zulassung mangels "Äquivalent eigener Leistung" nicht dem Eigentum i.S.d. Art. 14 GG (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - m.w.N., 23.12.2010 - L 11 KA 95/10 B ER - m.w.N. und 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 11 KR 314/12

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2017 - L 11 KR 170/17

    Krankengeld; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund zum Zeitpunkt der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2018 - L 11 KR 140/18

    Geltendmachung eines Krankengeldanspruchs im Eilverfahren

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