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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1996 - L 11 Ka 24/96   

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https://dejure.org/1996,34547
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1996 - L 11 Ka 24/96 (https://dejure.org/1996,34547)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.10.1996 - L 11 Ka 24/96 (https://dejure.org/1996,34547)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Oktober 1996 - L 11 Ka 24/96 (https://dejure.org/1996,34547)
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1997 - L 11 Ka 111/96

    Wirksamkeit der Entscheidung über die Zulassung zur vertragsärztlichen

    Im Urteil vom 01.10.1996 - L 11 Ka 24/96 - hat der Senat dies dahin präzisiert, daß ein mündlich bekanntgegebener Bescheid wegen § 19 Abs. 6 der Vereinbarung über das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung erst dann vollständig ist, wenn er schriftlich abgefaßt und begründet ist, weil Beschluss und der nachfolgende schriftliche Bescheid insoweit eine Einheit sind.

    Konsequenterweise teilt deswegen der schriftliche Bescheid notwendigerweise das rechtliche Schicksal des angefochtenen Beschlusses (vgl. Senatsurteil vom 1.10.1996 - L 11 Ka 24/96 -).

  • SG München, 29.01.2019 - S 38 KA 5171/16

    Überschreitungen aufgrund grundsätzlicher Praxisbesonderheiten begründen noch

    Zur Belassung einer extrem hohen Restüberschreitung ( vgl. BayLSG, Urteil vom 04.02.2009, Az L 12 KA 27/08; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996, Az L 11 Ka 24/96) (Rn. 27).

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BayLSG, Urteil vom 04.02.2009, Az. L 12 KA 27/08; a.A. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996, Az. L 11 Ka 24/96) ist es nicht zulässig, "der Ermittlung und Quantifizierung möglicherweise vorhandener Praxisbesonderheiten durch einen "Rabatt" bei der Kürzungsentscheidung aus dem Wege zu gehen.

  • SG Aachen, 02.11.2012 - S 19 SO 84/12

    Sozialhilfe

    Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass die Entscheidungsgründe von Bescheiden zur Auslegung des Bescheidtenors heranzuziehen sind (näher LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996 - L 11 Ka 24/96 = juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1998 - L 11 KA 174/97

    Rechtmäßigkeit von Kürzungen eines von einem Arzt für Orthopädie geforderten

    Im übrigen braucht allein der Umstand, daß der Kläger erheblich weniger Arbeitsunfähigkeitsfälle als der Gruppendurchschnitt hatte, den Beklagten nicht ohne weiteres zur Prüfung zu veranlassen, ob die hier zu fordernde Kausalität zwischen dem (hypothetischen) Unterlassen der Leistung und (hypothetischen) anderweitigen Kostengründen vorliegt (hierzu BSG SozR 2200 § 368n RVO Nr. 50; Senatsurteil vom 01.10.1996 - L 11 Ka 24/96 -).
  • SG München, 20.07.2023 - S 38 KA 5022/23

    Rechtswidrige Honorarkürzung nach Wirschaftlichkeitsprüfung

    Was die belassene Restüberschreitung (111%) betrifft, ist es nach der Rechtsprechung (vgl. BayLSG, Urteil vom 04.02.2009, Az L 12 KA 27/08; a.A. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996, Az L 11 Ka 24/96) nicht zulässig, "der Ermittlung und Quantifizierung möglicherweise vorhandener Praxisbesonderheiten durch einen "Rabatt" bei der Kürzungsentscheidung aus dem Wege zu gehen.
  • SG München, 28.03.2019 - S 38 KA 5077/17

    Keine Vergleichbarkeit eines Oralchirurgen mit anderen Vertragsärzten im Rahmen

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BayLSG, Urteil vom 04.02.2009, Az. L 12 KA 27/08; a.A. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996, Az. L 11 Ka 24/96) ist es nicht zulässig, "der Ermittlung und Quantifizierung möglicherweise vorhandener Praxisbesonderheiten durch einen "Rabatt" bei der Kürzungsentscheidung aus dem Wege zu gehen.
  • SG Köln, 08.07.2015 - S 25 AS 1278/12

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosengeld II sowie auf Leistungen zu

    Ausgehend von dem in § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken ist hierzu bei der Auslegung eines Verwaltungsaktes nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern zu erforschen, was nach Treu und Glauben aus Sicht eines objektiven Empfängers als Inhalt des dem Bescheid innehaltenden Erklärungsmoments anzusehen ist, wobei bei Unklarheiten die Bescheidgründe zur Auslegung heranzuziehen sind (vgl etwa: LSG NRW, Urteil vom 01.10.1996, L 11 Ka 24/96, juris Rn. 23 m.w.N).
  • SG Dortmund, 24.04.2001 - S 26 KA 182/99

    Rechtmäßigkeit einer Honorarkürzung ärztlicher und ärztlich verordneter

    Maßgeblich ist allein, für welches Fachgebiet der Vertragsarzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist (BSG, urteil vom 15.11.1995, Az.: 6 RKa 58/94; LSG NRW, Urteil vom 01.10.1996, Az.: L 11 KA 24/96; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1999, Az.: L 5 KA 3347/98).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1999 - L 10 V 51/98

    Feststellung der Beendigung des Rechtsstreits ; Erledigung der Hauptsache durch

    Unter Berücksichtigung der weiteren Erklärungen der Klägerin in dem genannten Schriftsatz und insbesondere des diesem vorausgegangenen Schreibens des Gerichts vom 07.07.1998 läßt ihre Erklärung bei unbefangener Würdigung nicht eindeutig und unzweifelhaft auf ihren Willen zur Rücknahme der Klage schließen (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.1996 - Az.: VIII ZR 315/94 - in: SGb 1997, 249; so auch LSG NRW, Urteil vom 01.10.1996 - Az.: L 11 Ka 24/96 -).
  • SG München, 29.01.2019 - S 38 KA 5170/16

    Wirtschaftlichkeitsprüfung und Abrechnung einer Zahnarztpraxis

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BayLSG, Urteil vom 04.02.2009, Az. L 12 KA 27/08; a.A. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996, Az. L 11 Ka 24/96) ist es nicht zulässig, "der Ermittlung und Quantifizierung möglicherweise vorhandener Praxisbesonderheiten durch einen "Rabatt" bei der Kürzungsentscheidung aus dem Wege zu gehen.
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