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   LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B   

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https://dejure.org/2011,3632
LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B (https://dejure.org/2011,3632)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B (https://dejure.org/2011,3632)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B (https://dejure.org/2011,3632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Darlehen wegen Mietschulden bei unangemessen teurer Unterkunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Mietschulden ist bei unangemessen teurer Unterkunft nicht gerechtfertigt; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden bei unangemessen teurer Unterkunft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 8 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden bei unangemessen teurer Unterkunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 274 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11
    Die Aufwendungen der Antragsteller für die Wohnung sind so hoch, dass sie nicht mehr als angemessen angesehen werden können, ohne dass im Einzelnen darauf eingegangen werden müsste, ob die vom Antragsgegner verwendete Mietobergrenze in F. tatsächlich herangezogen werden kann, insbesondere ob entsprechender Wohnraum zu diesen Konditionen tatsächlich verfügbar ist (hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - ).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - L 26 B 2388/08

    Anspruch auf Übernahme von Mietschulden trotz Überschreitung angemessener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11
    Eine Ausnahme ist hier auch nicht vor dem Hintergrund zu machen, dass die Antragstellerin zu 1 - jedenfalls rechnerisch - zumindest einen Teil der die Angemessenheitsgrenze übersteigenden Miete durch ihren Erwerbstätigenfreibetrag finanzieren könnte (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 26 B 2388/08 AS ER - ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2010 - L 5 AS 2/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - darlehensweise Übernahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11
    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Vermieterin bereit wäre, trotz des rechtskräftigen Räumungstitels bei Mietschuldenübernahme einen neuen Mietvertrag abzuschließen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2010 - L 5 AS 2/10 B ER - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11
    Ob aus diesem Grund hier darüber hinaus ein Fall vorliegt, bei dem wegen zweckwidriger Verwendung der Leistungen die Übernahme der Mietschulden ausgeschlossen wäre (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 1. März 2011 - L 12 AS 622/11 ER-B - ), kann angesichts der oben gemachten Ausführungen dahin stehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10

    Mietschuldenübernahme; Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kann zunächst dahin stehen, ob die Anforderungen an den Anordnungsgrund und damit die Eilbedürftigkeit tatsächlich so eng zu fassen sind, wie das SG angenommen hat unter Hinweis auf die noch nicht erhobene Räumungsklage (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - : Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung noch nicht konkret angekündigt; kritisch dazu Berlit in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 185), denn inzwischen droht den Antragstellern nach Erlass des Versäumnisurteils konkret die Zwangsräumung.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Andererseits wird die Ansicht vertreten, dass es den Betroffenen nicht regelmäßig zuzumuten ist, einen zivilrechtlichen Kündigungsgrund nach §§ 543, 569 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entstehen zu lassen, eine Kündigung hinzunehmen, eine Räumungsklage abzuwarten und auf eine von mehreren Voraussetzungen abhängige nachfolgende Beseitigung der Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zu hoffen (so aktuell Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.01.2013 - L 7 AS 882/12 B ER; ebenso offen gelassen von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B; kritisch dazu Berlit in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 185).
  • LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12

    Ein Anordnungsgrund für die Übernahme von Unterkunftskosten nach § 22 SGB II im

    Sein Interesse an einem Verbleib in der Wohnung ist daher grundsätzlich nicht schützenswert (Vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2011, L 12 AS 4216/11 ER-B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2012 - L 9 AS 30/13
    Die Grundsicherungsleistungen dürfen nicht dazu dienen, den Leistungsempfänger von zivilrechtlichen Ansprüchen freizustellen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - L 8 AS 4481/07 ER-B - Beschluss vom 17. Oktober 2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2014 - L 13 AS 1049/14
    Andererseits wird die Ansicht vertreten, dass es den Betroffenen nicht regelmäßig zuzumuten ist, einen zivilrechtlichen Kündigungsgrund nach §§ 543, 569 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entstehen zu lassen, eine Kündigung hinzunehmen, eine Räumungsklage abzuwarten und auf eine von mehreren Voraussetzungen abhängige nachfolgende Beseitigung der Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zu hoffen (so aktuell Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 882/12 B ER und Beschluss vom 19. März 2013 - L 16 AS 61/13 B; ebenso offen gelassen von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B und von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2013 - L 2 AS 842/13 ER-B - zitiert jeweils nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.05.2013 - L 13 AS 1294/13
    Andererseits wird die Ansicht vertreten, dass es den Betroffenen nicht regelmäßig zuzumuten ist, einen zivilrechtlichen Kündigungsgrund nach §§ 543, 569 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entstehen zu lassen, eine Kündigung hinzunehmen, eine Räumungsklage abzuwarten und auf eine von mehreren Voraussetzungen abhängige nachfolgende Beseitigung der Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zu hoffen (so aktuell Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 882/12 B ER und Beschluss vom 19. März 2013 - L 16 AS 61/13 B; ebenso offen gelassen von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B und von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2013 - L 2 AS 842/13 ER-B - zitiert jeweils nach Juris).
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