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   LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15   

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LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15 (https://dejure.org/2017,11992)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.02.2017 - L 12 KA 85/15 (https://dejure.org/2017,11992)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - L 12 KA 85/15 (https://dejure.org/2017,11992)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für eine Krankenhausbehandlung; Höhe der Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen; Einheitliche Festlegung der Vergütung; Streichung der Vergütung für die Besuchsbereitschaft; Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Anwendung der Neuregelungen für die ...

  • rewis.io

    Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Notdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Anwendung der Neuregelungen für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Notdienst ab 1.8.2008

  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 14 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Vergütung bis Quartal IV/08 | Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen im Krankenhaus (Quartale II-IV/08)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Notfallversorgung - Vergütung -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Mit Urteil vom 12.12.2012, Az. B 6 KA 3/12 R stellte das BSG fest, dass die für die Vergütung von Notfallleistungen maßgeblichen Bestimmungen des EBM 2008 mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar seien und durch den Bewertungsausschuss eine gesetzeskonforme Neuregelung zu treffen sei.

    Im Gegensatz hierzu habe sich der Bewertungsausschuss zur Umsetzung des Urteils vom 12.12.2012 (B 6 KA 3/12 R) über zwei Jahre Zeit gelassen, währenddessen sich die rechtswidrige Ungleichbehandlung gegenüber den Krankenhäusern fortgesetzt habe.

    Die Beklagte ist der Auffassung, dass sie mit den Widerspruchsbescheiden vom 25.11.2015 die infolge der BSG-Entscheidung vom 12.12.2012 (B 6 KA 3/12 R) ergangenen Beschlüsse des Bewertungsausschusses (341., 344., 354. Sitzung) umgesetzt habe.

    Dies hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 12.12.2012, Az. B 6 KA 3/12 R, mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, ausgeführt.

  • SG München, 10.03.2015 - S 43 KA 1125/14

    Höhe der Vergütung von ambulanten Notfallbehandlungen in einem Krankenhaus

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts München vom 10. März 2015, S 43 KA 1124/14, S 43 KA 1125/14 und S 43 KA 1126/14, werden zurückgewiesen.

    Die hiergegen zum Sozialgericht München erhobene Klage wurde zunächst unter dem Aktenzeichen S 43 KA 779/11 geführt und nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.12.2012 unter dem Aktenzeichen S 43 KA 1125/14 wieder aufgenommen.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Gleiches gilt, wenn eine Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde (BVerfG, Entscheidung vom 21.5.1974, Az. 1 BvL 22/71 und 21/72, Rdnr. 131 und BVerfG, Beschluss vom 22.3.1990, Az. 2 BvL 1/86, Orientierungssatz 5).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Die gerichtliche Überprüfung vom Beschlüssen des Bewertungsausschusses ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (vergleiche BSG, Urteil vom 9.12.2004, B 6 KA 44/03 R).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Gleiches gilt, wenn eine Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde (BVerfG, Entscheidung vom 21.5.1974, Az. 1 BvL 22/71 und 21/72, Rdnr. 131 und BVerfG, Beschluss vom 22.3.1990, Az. 2 BvL 1/86, Orientierungssatz 5).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Az. 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99, Orientierungssatz 4c).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Die Klägerin kann auch nicht aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.9.2008, B 6 KA 46/07 beanspruchen, für die Vergangenheit wie die Vertragsärzte gestellt zu werden, die nach den aufgehobenen Ziffern vergütet werden.
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Diese unterschiedliche Behandlung ist durch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit gerechtfertigt und unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Entscheidung vom 12.12.1957, Az. 1 BvR 678/57 = BVerfGE 7, 194-198, Rdnr. 6, darauf aufbauend unter anderem BFH, Urteil vom 11.2.1994, Az. III R 50/92, Leitsatz 1 und Rdnr. 26f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8.10.19980, Az. 1 BvL 122/78, 1 BvL 61/79 und 1 BvL 21/77, Rdnr. 40 sowie Beschluss vom 24.5.2000.
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Diese unterschiedliche Behandlung ist durch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit gerechtfertigt und unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Entscheidung vom 12.12.1957, Az. 1 BvR 678/57 = BVerfGE 7, 194-198, Rdnr. 6, darauf aufbauend unter anderem BFH, Urteil vom 11.2.1994, Az. III R 50/92, Leitsatz 1 und Rdnr. 26f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8.10.19980, Az. 1 BvL 122/78, 1 BvL 61/79 und 1 BvL 21/77, Rdnr. 40 sowie Beschluss vom 24.5.2000.
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15
    Das Prinzip der Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, aus dem die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen und sonstiger in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentliche Gewalt folgt (BVerfG, Beschluss vom 14.3.1963, Az. 1 BvL 28/62 = BVerfGE 15, 313-327, Leitsatz 1 und Rdnr. 19).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R

    Verstoß der unterschiedlichen Bewertung und Vergütung ambulanter

  • BFH, 11.02.1994 - III R 50/92

    Erklärt das BVerfG eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz,

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 4/96

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitragszuschusses - Festsetzung des

  • SG Hamburg, 26.10.2011 - S 27 KA 132/08
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 47/14 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Verfassungswidrigkeit der

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 22/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Ausschlaggebend für die hier zu klärende Frage der Abrechenbarkeit der GOP 27320 EBM-Ä durch die Klägerin ist, dass jedenfalls die in der Leistungslegende zur Notfallpauschale nach GOP 01210 EBM-Ä verwendete Formulierung "in Anhang 1, Spalte GP, aufgeführten Leistungen" aus den og Gründen nur als Bezugnahme auf die der Spalte GP zugeordneten Leistungen des Anhangs 1 und nicht (auch) als Bezugnahme auf Nr. 1 der Vorbemerkung des Anhangs 1 verstanden werden kann (vgl bereits Bayerisches LSG Urteil vom 5.4.2017 - L 12 KA 49/16 - juris RdNr 71; ebenfalls zutreffend zur klinisch-neurologischen Basisdiagnostik nach GOP 22230 EBM-Ä: Bayerisches LSG Urteil vom 8.2.2017 - L 12 KA 85/15 - Breith 2017, 537 = juris RdNr 45 ff) .
  • LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 49/16

    Zur Abrechnung medizinischer Untersuchungsmethoden

    Die Rechtsauffassung des SG in dem angefochtenen Urteil vom 14.04.2016 entspricht in vollem Umfang der Rechtsauffassung des Senats, wie er sie bereits in den Urteilen vom 12.11.2014, L 12 KA 36/13 und zuletzt vom 08.02.2017, L 12 KA 85/15 dargelegt hat.
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