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   LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18   

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LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18 (https://dejure.org/2021,37027)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.02.2021 - L 12 SF 172/18 (https://dejure.org/2021,37027)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - L 12 SF 172/18 (https://dejure.org/2021,37027)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15

    Bestimmung der Vergütungshöhe eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Bei der Bestimmung der Höhe der Verfahrensgebühr kann zunächst nur die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Klageverfahren berücksichtigt werden, die ab dem im PKH-Bewilligungsbeschluss genannten Datum der Beiordnung erfolgt ist (vgl. zur alten Rechtslage Beschluss des BayLSG vom 03.05.2018, L 12 SF 233/15).

    aa) Auch nach Auffassung des Senats kann bei der Bestimmung der Höhe der Verfahrensgebühr vorliegend zunächst nur die Tätigkeit der Bg im Klageverfahren berücksichtigt werden, die ab dem im PKH-Bewilligungsbeschluss genannten Datum der Beiordnung (2.6.2017) erfolgt ist (vgl. zur alten Rechtslage Beschluss des Senats vom 3.5.2018, L 12 SF 233/15).

    Eine inhaltliche Überprüfung und Korrektur dieser Entscheidung durch den für die Kostenfestsetzung zuständigen Spruchkörper ist damit nicht möglich (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.7.2015, L 2 SF 11/15 E, juris Rn. 23; so auch Beschluss des Senats vom 3.5.2018, L 12 SF 233/15).

  • SG München, 03.04.2018 - S 28 SF 474/17

    Gebührenbemessung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 3. April 2018, S 28 SF 474/17 E, wird zurückgewiesen.

    Im Übrigen weist der Senat ergänzend hin auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Erinnerungsverfahrens mit dem Az. S 28 SF 474/17 E und die beigezogene Akte des SG mit dem Az. S 19 AS 2323/16.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum bzw. eine Toleranzgrenze von 20% zusteht (BSG, Urteil vom 1.7.2009, B 4 AS 21/09 R, BSGE 104, 30-41; zur Berechnung der 20%-Toleranzgrenze vgl. Beschluss des Senats vom 24.3.2020, L 12 SF 271/16 E).
  • LSG Hessen, 17.06.2019 - L 2 AS 241/18

    Kosten PKH RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    bb) Die zeitliche Zäsur durch die Bestimmung des Beiordnungszeitpunktes umfasst aber nicht die Tätigkeiten des Rechtsanwalts im PKH-Bewilligungsverfahren (aA Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.7.2017, L 8 AL 69/16 B KO und Beschluss vom 27.10.2020, L 5 AS 999/19 B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.6.2019, L 2 AS 241/18 B).
  • LSG Bayern, 24.03.2020 - L 12 SF 271/16

    Kostenrecht: Anwendung der Toleranzgrenze bei Rahmengebühren

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum bzw. eine Toleranzgrenze von 20% zusteht (BSG, Urteil vom 1.7.2009, B 4 AS 21/09 R, BSGE 104, 30-41; zur Berechnung der 20%-Toleranzgrenze vgl. Beschluss des Senats vom 24.3.2020, L 12 SF 271/16 E).
  • LSG Hessen, 10.07.2015 - L 2 SF 11/15

    Auch nach der Einfügung von § 48 Abs. 4 RVG mit seinem heutigen Inhalt durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Eine inhaltliche Überprüfung und Korrektur dieser Entscheidung durch den für die Kostenfestsetzung zuständigen Spruchkörper ist damit nicht möglich (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.7.2015, L 2 SF 11/15 E, juris Rn. 23; so auch Beschluss des Senats vom 3.5.2018, L 12 SF 233/15).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - L 1 B 127/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsgebühr - PKH-Verfahren - fiktive

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Die Motive zum 2. KostRMoG führen zu § 48 Abs. 4 aus (Bt-Drs. 17/11471, S. 270): "Der Aufwand, der im Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsteht, wird nach Auffassung einiger Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit vom jetzigen Gesetzeswortlaut bei der Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Rahmengebühren nicht berücksichtigt, weil nur die Tätigkeit ab der Bewilligung zugrunde zu legen sei (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 17. Juli 2008 - L 1 B 127/08 SK, NZS 2009, 534).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SF 241/14

    Anwesenheit beim Gerichtstermin; persönliche Diensterbringung

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Beiordnung sei für das Festsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG bindend (BayLSG, Beschluss vom 18.03.2015, Az. L 15 SF 241/14 E, Rn. 23 - juris; anders BayLSG, Beschluss vom 22.07.2010, Az. L 15 SF 303/09 B E, Rn. 21 - juris zu § 48 RVG a.F.).
  • LSG Bayern, 15.06.2016 - L 15 SF 92/14

    Zurückgewiesene Beschwerde im Streit um Höhe des Rechtsanwaltshonorars

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Eine höhere Festsetzung des Gesamtergebnisses käme ohnehin wegen des Verbots der "reformatio in peius" nicht in Betracht, da allein die Staatskasse Beschwerdeführer ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Juni 2016 - L 15 SF 92/14 E -, juris).
  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 15 SF 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18
    Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Beiordnung sei für das Festsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG bindend (BayLSG, Beschluss vom 18.03.2015, Az. L 15 SF 241/14 E, Rn. 23 - juris; anders BayLSG, Beschluss vom 22.07.2010, Az. L 15 SF 303/09 B E, Rn. 21 - juris zu § 48 RVG a.F.).
  • LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2023 - L 9 SO 47/23
    Die nach § 48 Abs. 4 Satz 1 RVG bestehende Möglichkeit einer abweichenden Bestimmung bezieht sich nicht auf die nach § 48 Abs. 4 Satz 2 RVG zu berücksichtigenden Tätigkeiten (LSG Bayern Beschluss vom 05.02.2021 - L 12 SF 172/18 mit Nachweisen zur Gegenansicht).
  • LSG Bayern, 11.08.2023 - L 12 SF 140/20

    Sozialgerichtsverfahren: Einfluss der Bewilligung von PKH ab einem ganz konkreten

    Durch die mit dem 2. KostRMoG in § 48 Abs. 4 Satz 2 RVG erfolgte Änderung sollte erreicht werden, dass bei der Bemessung der Betragsrahmengebühr auch die Tätigkeit erfasst wird, die in diesem Rechtszug bereits vor dem Antrag auf Bewilligung von PKH geleistet worden ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 05.02.2021, L 12 SF 172/18).
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