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   LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E   

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https://dejure.org/2019,14468
LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E (https://dejure.org/2019,14468)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E (https://dejure.org/2019,14468)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - L 12 SF 282/14 E (https://dejure.org/2019,14468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung; Fiktive Gebühr; Geschäftsgebühr; Gezahlte Gebühr; Verfahrensgebühr

  • rewis.io

    Erinnerungen nach § 55 RVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung; Fiktive Gebühr; Geschäftsgebühr; Gezahlte Gebühr; Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de

    RVG § 55 ; RVG -VV Nr. 2400
    Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anrechnung der auch nach altem Recht entstandenen Geschäftsgebühr

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 15 SF 133/15

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr sind aber nur tatsächlich geleistete Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (Fortführung von BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15).

    Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind vielmehr nur tatsächlich geleistete Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018, L 7 AS 4/17 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015, L 2 AS 605/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01 2016, L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2017, L 19 AS 1408/16 B).

    Hierzu hat das BayLSG mit Beschluss vom 02.12.2016, L 15 SF 133/15, ausgeführt:.

    Soweit beanstandet wird, dass bei einer Anrechnung nur der Hälfte der gezahlten Geschäftsgebühr aufgrund des Wahlrechts des Rechtsanwalts, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder die Staatskasse in Anspruch nehmen will, es zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), vermag dies nichts daran zu ändern, dass aufgrund der Vorschrift des § 15a Abs. 1 RVG jedenfalls im Innenverhältnis (Auftraggeber und Rechtsanwalt) dem letzteren die volle Wahlfreiheit gelassen wird, welche Gebühr er in voller Höhe fordern will und welche er dann infolge der Deckelung durch die Höchstsumme infolge der Anrechnung nur beschränkt verlangt (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 01.11.2018, L 1 SF 1358/17 B, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, juris; BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    Weitere tatbestandliche Voraussetzungen kennt die Regelung der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nicht (so auch SG Marburg, Beschluss vom 15.03.2019, S 10 SF 54/17; im Ausgangspunkt auch SG Gießen, Beschluss vom 15.03.2018, S 23 SF 13/17 E unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2017, L 19 AS 1408/16 B, Rdnr. 38, juris).

    Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind vielmehr nur tatsächlich geleistete Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018, L 7 AS 4/17 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015, L 2 AS 605/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01 2016, L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2017, L 19 AS 1408/16 B).

    Soweit beanstandet wird, dass bei einer Anrechnung nur der Hälfte der gezahlten Geschäftsgebühr aufgrund des Wahlrechts des Rechtsanwalts, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder die Staatskasse in Anspruch nehmen will, es zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), vermag dies nichts daran zu ändern, dass aufgrund der Vorschrift des § 15a Abs. 1 RVG jedenfalls im Innenverhältnis (Auftraggeber und Rechtsanwalt) dem letzteren die volle Wahlfreiheit gelassen wird, welche Gebühr er in voller Höhe fordern will und welche er dann infolge der Deckelung durch die Höchstsumme infolge der Anrechnung nur beschränkt verlangt (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 01.11.2018, L 1 SF 1358/17 B, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, juris; BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15).

  • LSG Hessen, 03.02.2015 - L 2 AS 605/14

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr für die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind vielmehr nur tatsächlich geleistete Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018, L 7 AS 4/17 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015, L 2 AS 605/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01 2016, L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2017, L 19 AS 1408/16 B).

    Mit dem SG und dem Hessischen LSG (Beschluss vom 03.02.2015, a.a.O.) ist der Senat der Auffassung, dass eine Anrechnung ohne tatsächliche Zahlung nicht mit § 15a Abs. 1 RVG zu vereinbaren ist.

    § 15a Abs. 2 RVG findet im Verhältnis gegenüber der Staatskasse jedoch keine Anwendung, weil die Staatskasse, die nach § 45 Absatz 1 S. 1 RVG Gebührenschuldner wird, an die Stelle des Mandanten tritt und damit nicht "Dritter" i. S. d. § 15a Abs. 2 RVG ist (vgl. auch Hessisches LSG, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.06.2013, Az.: 6 E 600/13, 6 E 602/13, 6 E 601/13-, juris; Hansens, RVGreport 2015, 299 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 04.012016 - L 10 SB 57/15 B -, Rn. 56, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2013, Az.: 18 W 68/13, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2016 - L 10 SB 57/15

    Sozialgerichtliches Verfahren (hier: Klage auf Feststellung eines GdB von

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind vielmehr nur tatsächlich geleistete Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018, L 7 AS 4/17 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015, L 2 AS 605/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01 2016, L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2017, L 19 AS 1408/16 B).

    § 15a Abs. 2 RVG findet im Verhältnis gegenüber der Staatskasse jedoch keine Anwendung, weil die Staatskasse, die nach § 45 Absatz 1 S. 1 RVG Gebührenschuldner wird, an die Stelle des Mandanten tritt und damit nicht "Dritter" i. S. d. § 15a Abs. 2 RVG ist (vgl. auch Hessisches LSG, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.06.2013, Az.: 6 E 600/13, 6 E 602/13, 6 E 601/13-, juris; Hansens, RVGreport 2015, 299 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 04.012016 - L 10 SB 57/15 B -, Rn. 56, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2013, Az.: 18 W 68/13, juris).

  • SG Marburg, 15.03.2019 - S 10 SF 54/17

    Kostenrecht, Vergütungsfestsetzung Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    Weitere tatbestandliche Voraussetzungen kennt die Regelung der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nicht (so auch SG Marburg, Beschluss vom 15.03.2019, S 10 SF 54/17; im Ausgangspunkt auch SG Gießen, Beschluss vom 15.03.2018, S 23 SF 13/17 E unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2017, L 19 AS 1408/16 B, Rdnr. 38, juris).

    Genau dieses Ergebnis wollte der Gesetzgeber indes mit der Einfügung des § 15a RVG vermeiden (SG Marburg, Beschluss vom 15.03 2019, S 10 SF 54/17 E, juris).

  • LSG Sachsen, 26.07.2017 - L 8 AS 640/15

    PKH-Verfahren; Verfahrensgebühr; Abweichen von der Mittelgebühr nach unten;

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    Soweit beanstandet wird, dass bei einer Anrechnung nur der Hälfte der gezahlten Geschäftsgebühr aufgrund des Wahlrechts des Rechtsanwalts, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder die Staatskasse in Anspruch nehmen will, es zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), vermag dies nichts daran zu ändern, dass aufgrund der Vorschrift des § 15a Abs. 1 RVG jedenfalls im Innenverhältnis (Auftraggeber und Rechtsanwalt) dem letzteren die volle Wahlfreiheit gelassen wird, welche Gebühr er in voller Höhe fordern will und welche er dann infolge der Deckelung durch die Höchstsumme infolge der Anrechnung nur beschränkt verlangt (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 01.11.2018, L 1 SF 1358/17 B, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, juris; BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2018 - L 7 AS 4/17

    Höhe einer Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind vielmehr nur tatsächlich geleistete Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018, L 7 AS 4/17 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015, L 2 AS 605/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01 2016, L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2017, L 19 AS 1408/16 B).
  • LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe - Anrechnung auf

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    Soweit beanstandet wird, dass bei einer Anrechnung nur der Hälfte der gezahlten Geschäftsgebühr aufgrund des Wahlrechts des Rechtsanwalts, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder die Staatskasse in Anspruch nehmen will, es zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), vermag dies nichts daran zu ändern, dass aufgrund der Vorschrift des § 15a Abs. 1 RVG jedenfalls im Innenverhältnis (Auftraggeber und Rechtsanwalt) dem letzteren die volle Wahlfreiheit gelassen wird, welche Gebühr er in voller Höhe fordern will und welche er dann infolge der Deckelung durch die Höchstsumme infolge der Anrechnung nur beschränkt verlangt (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 01.11.2018, L 1 SF 1358/17 B, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, juris; BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 4 WF 204/11

    Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr bei beigeordnetem Anwalt

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    Die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch die Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG gelten auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse (BT-Drs. 16/12717, S. 59; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2012, - 4 WF 204/11, AGS 2012, 399 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.06.2013 - 6 E 600/13

    Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14
    § 15a Abs. 2 RVG findet im Verhältnis gegenüber der Staatskasse jedoch keine Anwendung, weil die Staatskasse, die nach § 45 Absatz 1 S. 1 RVG Gebührenschuldner wird, an die Stelle des Mandanten tritt und damit nicht "Dritter" i. S. d. § 15a Abs. 2 RVG ist (vgl. auch Hessisches LSG, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.06.2013, Az.: 6 E 600/13, 6 E 602/13, 6 E 601/13-, juris; Hansens, RVGreport 2015, 299 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 04.012016 - L 10 SB 57/15 B -, Rn. 56, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2013, Az.: 18 W 68/13, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 18 W 68/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Gerichtsgebühr auf die dem gemäß §

  • SG Fulda, 29.07.2014 - S 4 SF 16/14

    Höhe von aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen für einen im

  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 4 WF 224/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Regelung ist aber jedenfalls im Rahmen der Vergütung eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts dahingehend zu verstehen, dass nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr bei der Anrechnung zu berücksichtigen sind (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 31; Beschluss vom 3. Februar 2015, L 2 AS 605/14 B, Rn. 20; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018, L 7 AS 4/17 B, Rn. 24; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 1. November 2018, L 1 SF 1358/17 B, Rn. 15; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, Rn. 22; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2016, L 10 SB 57/15 B, Rn. 57; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Mai 2019, L 12 SF 282/14 E, Rn. 28; Beschluss vom 2. Dezember 2015, L 15 SF 133/15 Rn. 28; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, 18 W 68/13, Rn. 15; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 7. November 2013, 2 W 235/13, Rn. 6; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 10. Februar 2012, 2 Ta 20/12, Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 14; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2010, 7 WF 71/10, Rn. 10; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Juni 2008, 11 W 3014/07, Rn. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung, wonach im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG bei der Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nur der vom Beklagten gezahlten Betrag zugrunde zu legen ist (LSG Bayern, Beschluss vom 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B; LSG Thüringen, Beschluss vom 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17 B; LSG Sachsen, Beschluss vom 26.07.2017 - L 8 AS 640/15 B KO).

    Soweit von der Gegenauffassung vertreten wird, dass sich ein Verfahrensgegner bei einer Inanspruchnahme durch die Staatskasse nach § 59 Abs. 1 S. 1 RVG entsprechend § 15a Abs. 2 RVG auf die Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG unter Zugrundelegung der entstandenen Geschäftsgebühr berufen kann, wenn er entsprechend der Kostenquote anteilig die (ungekürzten) Gebühren aus dem Vorverfahren an den Kläger bzw. Rechtsanwalt erstattet hat (LSG Bayern, Beschluss vom 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E), ist Konsequenz dieser Auffassung, dass sich ein Prozesskostenhilfe-Antragsteller bei einer Inanspruchnahme durch die Staatskasse nach § 59 Abs. 1 S. 1 RVG aus übergegangenem Vergütungsanspruch in einem solchen Fall nicht auf die Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG berufen kann, sondern für den Differenzbetrag zwischen ungekürzter Verfahrensgebühr und der vom Beklagten zu erstattenden Verfahrensgebühr selbst haftet.

  • LSG Bayern, 24.02.2021 - L 12 SF 161/20

    Bewilligung, Schadensersatz, Beschwerde, Prozesskostenhilfe, Leistungen,

    Das Begehren des Bf, den Anrechnungsbetrag auf 0, 00 EUR zu reduzieren, stehe im klaren Widerspruch zur Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG und den diesbezüglichen Ausführungen des Bayerischen Landessozialgerichts in seinem Grundsatzbeschluss vom 22.5.2019, L 12 SF 282/14 E.

    Die Staatskasse kann sich mithin nicht auf eine direkte Anrechnung gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG berufen und von der von ihr geforderten Verfahrensgebühr aufgrund von § 15a Abs. 1 RVG die hälftige Geschäftsgebühr in Abzug bringen, auch nicht die hälftige der gezahlten Geschäftsgebühr (anders insoweit noch im Ergebnis im Beschluss des Senats vom 22.5.2019, L 12 SF 282/14 E).

  • SG Frankfurt/Main, 02.08.2023 - S 7 SF 158/20

    Kosten, § 197 SGG, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG, Anrechnung, Geschäftsgebühr

    Das Bayerische Landessozialgericht, (Beschluss vom 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E) komme zu dem Ergebnis, das im PKH-Festsetzungsverfahren lediglich ½ der gezahlten Geschäftsgebühr anzurechnen sei, führe aber weiter aus, außerhalb des PKH-Verfahrens sei § 15a Abs. 1 RVG nicht anwendbar.

    Danach kann der Rechtsanwalt beide Gebühren bis zur vollen Höhe geltend machen und frei bestimmten, welchen Schuldner er in welcher Höhe in Anspruch nimmt, soweit er nicht mehr als den Betrag verlangt, der sich aus der Summe der beiden Gebühren abzüglich des anzurechnenden Betrages ergibt (Hessische Landessozialgericht, Beschluss vom 13.05.2019 - L 2 AS 241/18 B; Bayerische Landessozialgericht, Beschluss vom 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - L 2 AS 1213/20
    (2) Auf die umstrittene Frage, ob im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG für die Berechnung der Höhe des Anrechnungsbetrages nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die entstandene Gebühr (so LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B, juris Rn. 38, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 37 m.w.N., und Beschluss vom 08.01.2020 - L 19 AS 773/19 B, juris Rn. 24 ff.) oder die tatsächlich gezahlte Gebühr (so LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2020 - L 21 AS 145/19 B, juris Rn. 17, und Beschluss vom 26.03.2020, L 6 AS 789/19 B (nicht veröffentlicht); LSG Bayern, Beschluss vom 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E, juris Rn. 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 24; LSG Thüringen, Beschluss vom 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17 B, juris Rn. 15; LSG Sachsen, Beschluss vom 26.07.2017 - L 8 AS 640/15 B KO, juris Rn. 22) abzustellen ist, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
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