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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09   

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https://dejure.org/2010,122295
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 (https://dejure.org/2010,122295)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 (https://dejure.org/2010,122295)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 13 AS 97/09 (https://dejure.org/2010,122295)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2007 - L 13 AS 119/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluss vom 20. Juli 2007 - L 13 AS 119/07 ER -) für das vorliegen des Tatbestandsmerkmals des "Zusammenlebens" aus, wenn die Partner länger als 1 Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben (Beschluss des Senats vom 02. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER -).

    Das Tatbestandsmerkmal des "Zusammenlebens" in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II ist deshalb nur dann nicht erfüllt, wenn aufgrund der eindeutigen räumlichen Gegebenheiten und Zuordnungen in der betreffenden Wohnung zwei für die jeweiligen Partner getrennte und bestimmte Wohnbereiche in der Wohnung bestehen (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2007 - L 13 AS 119/07 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2007 - L 13 AS 40/07

    Pflicht eines Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Entscheidend ist dabei, ob aus objektiver Sicht ein nach der gesetzlichen Vermutung umschriebener Einstandstatbestand anzunehmen ist; allein die schlichte Behauptung eines Hilfesuchenden oder seiner Partnerin, man wolle sich trotz einer bestehenden eheähnlichen Gemeinschaft nicht wechselseitig finanziell unterstützen, führt dabei nicht zu einer anderen Beurteilung (vgl. Beschluss des Senats vom 20. April 2007, L 13 AS 40/07 ER - A. Loose, aaO., Rdn 57).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 9 AS 467/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Weitere Gesichtspunkte, die zum schlichten gemeinsamen Wohnen in einer Wohnung hinzutreten müssten, um die Rechtsfolgen der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II auszulösen, sind, was das SG Stade im angefochtenen Urteil nicht hinreichend berücksichtigt hat, nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER - Beschluss vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - Beschluss vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER - Beschluss vom 02. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - Beschluss vom 07. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2007 - L 13 AS 24/06

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluss vom 20. Juli 2007 - L 13 AS 119/07 ER -) für das vorliegen des Tatbestandsmerkmals des "Zusammenlebens" aus, wenn die Partner länger als 1 Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben (Beschluss des Senats vom 02. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 9 AS 689/06

    Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Weitere Gesichtspunkte, die zum schlichten gemeinsamen Wohnen in einer Wohnung hinzutreten müssten, um die Rechtsfolgen der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II auszulösen, sind, was das SG Stade im angefochtenen Urteil nicht hinreichend berücksichtigt hat, nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER - Beschluss vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - Beschluss vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER - Beschluss vom 02. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - Beschluss vom 07. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2008 - L 9 AS 509/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Begriff des Zusammenlebens im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Weitere Gesichtspunkte, die zum schlichten gemeinsamen Wohnen in einer Wohnung hinzutreten müssten, um die Rechtsfolgen der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II auszulösen, sind, was das SG Stade im angefochtenen Urteil nicht hinreichend berücksichtigt hat, nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER - Beschluss vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - Beschluss vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER - Beschluss vom 02. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - Beschluss vom 07. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2007 - L 13 AS 91/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Weitere Gesichtspunkte, die zum schlichten gemeinsamen Wohnen in einer Wohnung hinzutreten müssten, um die Rechtsfolgen der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II auszulösen, sind, was das SG Stade im angefochtenen Urteil nicht hinreichend berücksichtigt hat, nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER - Beschluss vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - Beschluss vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER - Beschluss vom 02. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - Beschluss vom 07. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2007 - L 13 AS 172/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Weitere Gesichtspunkte, die zum schlichten gemeinsamen Wohnen in einer Wohnung hinzutreten müssten, um die Rechtsfolgen der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II auszulösen, sind, was das SG Stade im angefochtenen Urteil nicht hinreichend berücksichtigt hat, nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER - Beschluss vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - Beschluss vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER - Beschluss vom 02. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - Beschluss vom 07. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER -).
  • SG Stade, 26.04.2011 - S 28 AS 226/11
    Wollte man aber die Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II nur dann eingreifen lassen, wenn länger als ein Jahr eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt (so: A. Loose in: Hohm, GK-SGB II, § 7 Rn. 67), so wä-re mit der gesetzlich eingeführten Vermutungsregelung nichts gewonnen, denn bereits das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist ein objektiv tragenden Indiz für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

    Das Vor-liegen einer Wirtschaftsgemeinschaft ist für das Eingreifen der Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II jedoch nicht erforderlich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

    Zum anderen ist es auch in vielen Ehen durchaus üblich, dass getrennte Kassen und getrennte Konten geführt werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

  • SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11

    Übernahme von Mietschulden ist nur bei abstrakter Angemessenheit der Kosten für

    Wollte man aber die Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II nur dann eingreifen lassen, wenn länger als ein Jahr eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt (so: A. Loose in: Hohm, GK-SGB II, § 7 Rn. 67), so wäre mit der gesetzlich eingeführten Vermutungsregelung nichts gewonnen, denn bereits das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist ein objektiv tragenden Indiz für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

    Das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft ist für das Eingreifen der Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II nicht erforderlich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

  • SG Stade, 03.11.2011 - S 28 AS 777/11

    Bereits Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist objektiv

    Wollte man aber die Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II nur dann eingreifen lassen, wenn länger als ein Jahr eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt (so: A. Loose in: Hohm, GK-SGB II, § 7 Rn. 67), so wäre mit der gesetzlich eingeführten Vermutungsregelung nichts gewonnen, denn bereits das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist ein objektiv tragenden Indiz für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

    Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass getrennt gekocht und gewaschen werde und dass die Lebensmittel strikt getrennt würden, ist erneut darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft für das Eingreifen der Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II nicht erforderlich ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

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