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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 13 SB 212/11   

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https://dejure.org/2012,6569
LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 13 SB 212/11 (https://dejure.org/2012,6569)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2012 - L 13 SB 212/11 (https://dejure.org/2012,6569)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - L 13 SB 212/11 (https://dejure.org/2012,6569)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 13 SB 212/11
    Wer diese Voraussetzungen - praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an - erfüllt, qualifiziert sich für den entsprechenden Nachteilsausgleich auch dann, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 SB 7/01 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 13 SB 212/11
    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 erster Halbsatz VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO aufgeführten schwerbehinderten Menschen oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29. März 2007 - B 9 a SB 5/05 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - L 13 SB 80/10

    Zurückverweisung; Gerichtsbescheid; Amtsermittlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 13 SB 212/11
    Dafür, dass die Voraussetzungen in § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG enger zu fassen sind, spricht der Umstand, dass der Gesetzgeber für den Gerichtsbescheid einen geklärten Sachverhalt als zusätzliche Voraussetzung ausdrücklich in den Wortlaut aufgenommen hat (vgl. Urteil des Senats vom 7. April 2011, L 13 SB 80/10, bei Juris ).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RV 36/85

    Sachverständige - Abschließende Beweiswürdigung - Kenntnis aus Vorprozeß - Gründe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 13 SB 212/11
    Soweit das Gericht einen medizinischen Sachverhalt auf Grund eigener Sachkunde bewerten will, wäre überdies die Grundlage darzulegen gewesen, auf der diese Sachkunde beruht, damit die Beteiligten hierzu hätten Stellung nehmen können (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RV 36/85 = SozR 1500 § 128 Nr. 31).
  • SG Karlsruhe, 14.04.2020 - S 12 SB 3113/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung durch Gerichtsbescheid -

    Erheblich sind solche Ermittlungen, die einen erheblichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln erfordern (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 27.01.2012, L 13 SB 212/11).
  • SG Karlsruhe, 10.10.2019 - S 12 SB 1588/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an die Verwaltung wegen

    Die Einholung eines einzigen Sachverständigengutachtens ist nach Art und Umfang "erheblich" im Sinne des § 131 Abs. 5 SGG (Anschluss an Landessozialgericht Baden-Württemberg, 20.10.2015, L 11 R 2841/15; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 27.01.2012, L 13 SB 212/11).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sie einen erheblichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln erfordert (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 27.01.2012, L 13 SB 212/11).

  • SG Karlsruhe, 10.10.2019 - S 12 SB 981/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an die Verwaltung wegen

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sie einen erheblichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln erfordert (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 27.01.2012, L 13 SB 212/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 13 SB 88/12

    Schwerbehindertenrecht - Zurückverweisung nach Berufung gegen Gerichtsbescheid -

    Mit der Einholung eines Gutachtens ist aber typischerweise der Einsatz erheblicher sächlicher und mit Blick auf die Auswertung und Bewertung des einzuholenden Gutachtens auch erheblicher personeller Mittel verbunden, das je nach der Sach- und Rechtslage ggf. auch weitere Ermittlungen nach sich ziehen kann (vgl. bereits Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 - L 13 SB 212/11 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 13 SB 76/12

    Gerichtsbescheid - Sachverhalt geklärt - Gutachten

    Bereits mit der Einholung eines Gutachtens ist typischerweise der Einsatz erheblicher sächlicher und mit Blick auf die Auswertung und Bewertung des einzuholenden Gutachtens auch erheblicher personeller Mittel verbunden, das je nach der Sach- und Rechtslage ggf. auch weitere Ermittlungen nach sich ziehen kann (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2010, L 13 SB 212/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 13 SB 113/12

    Gerichtsbescheid - Sachaufklärung

    Bereits mit der Einholung eines Gutachtens ist typischerweise der Einsatz erheblicher sächlicher und mit Blick auf die Auswertung und Bewertung des einzuholenden Gutachtens auch erheblicher personeller Mittel verbunden, das je nach der Sach- und Rechtslage ggf. auch weitere Ermittlungen nach sich ziehen kann (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2012, L 13 SB 212/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - L 13 SB 10/12

    Zurückverweisung an Verwaltung - erhebliche Ermittlungen

    Von einer solchen ist nach der Rechtsprechung des Senats auszugehen, wenn sie einen erheblichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln erfordert (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 13. Senat, Urteil vom 27.01.2012, Az. L 13 SB 212/11 -juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 13 SB 273/16

    Sozialgerichtliches Verfahren: Voraussetzung der Entscheidung durch

    Bereits mit der Einholung eines Gutachtens ist typischerweise der Einsatz erheblicher sächlicher und mit Blick auf die Auswertung und Bewertung des einzuholenden Gutachtens auch erheblicher personeller Mittel verbunden, das je nach der Sach- und Rechtslage ggf. auch weitere Ermittlungen nach sich ziehen kann (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2010, L 13 SB 212/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 13 SB 143/12

    Zurückverweisung - Gerichtsbescheid

    Bereits mit der Einholung eines Gutachtens ist typischerweise der Einsatz erheblicher sächlicher und mit Blick auf die Auswertung und Bewertung des einzuholenden Gutachtens auch erheblicher personeller Mittel verbunden, das je nach der Sach- und Rechtslage ggf. auch weitere Ermittlungen nach sich ziehen kann (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2010, L 13 SB 212/11).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2014 - L 5 U 109/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung der Streitsache an das

    Unabhängig davon, dass Gerichtsbescheide in medizinisch geprägten Fällen, wie dies bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung überwiegend der Fall ist, ohnehin nur äußerst zurückhaltend eingesetzt werden sollten (vgl. Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2012, L 13 SB 212/11; Hauck in Hennig, Kommentar zum SGG, § 105 Randnr. 25-27; Kühl in Breitkreuz/Fichte, Kommentar zum SGG, § 105 Randnr. 3), ist vorliegend nicht davon auszugehen, dass der Sachverhalt geklärt ist.
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