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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11   

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https://dejure.org/2013,12528
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11 (https://dejure.org/2013,12528)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 15 AS 115/11 (https://dejure.org/2013,12528)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 15 AS 115/11 (https://dejure.org/2013,12528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 673 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Der Zuwachs müsse dem Hilfebedürftigen zur endgültigen Verwendung verbleiben, denn nur dann lasse er die Hilfebedürftigkeit dauerhaft entfallen (Hinweis auf das Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R).

    Der vorliegende Fall sei nicht mit dem der Entscheidung des BSG vom 17. Juni 2010 (B 14 AS 46/09 R) zugrunde liegenden Fall vergleichbar.

    In der Sache habe sich das SG zu Recht auf die Entscheidung des BSG vom 7. Juni 2010 (B 14 AS 46/09 R) gestützt.

    Insoweit hat das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung unterschieden zwischen (1.) Geldzahlungen oder Sachleistungen, die einem SGB II-Leistungsberechtigten zum endgültigen Verbleib zugewendet werden, (2.) einem Darlehen, das mit einer Rückzahlungsverpflichtung im Sinne des BGB gegenüber dem Darlehensgeber belastet ist und (3.) Zuwendungen Dritter, die eine rechtswidrig vom Grundsicherungsträger abgelehnte Leistung eben wegen dieser Ablehnung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren sollen (vgl. zum Vorstehenden: Urteile vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R - [Darlehen von Verwandten], vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R - [Nothilfeleistungen] und vom 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R - [Darlehensanteil des Unterhaltsbeitrags nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz]).

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Einschlägig sei bei dieser Sachlage das Urteil des BSG vom 23. August 2011 (B 14 AS 165/10 R), wonach auf den SGB II-Leistungsanspruch angerechnetes Arbeitslosengeld I trotz späterer Rückforderung durch die Bundesagentur für Arbeit weiterhin als Einkommen zu berücksichtigen sei.

    Dabei war entgegen der Auffassung des Beklagten bereits der Zufluss mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet, so dass das Urteil des BSG vom 23. August 2011 (B 14 AS 165/10 R), wonach später zurückgefordertes Arbeitslosengeld I im Zuflussmonat als Einkommen zu berücksichtigen ist, wenn die Verpflichtung zur Erstattung erst nach dem Monat des Zuflusses durch Aufhebung der dem Arbeitslosengeldbezug zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung entsteht, nicht einschlägig ist.

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Die Anhörung hatte gegenüber dem vertretungsberechtigten Erziehungsberechtigten zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R - Rn. 22), so dass hinsichtlich der Nachholung der Anhörung im Widerspruchsverfahren auf die Person des Klägers zu 1., der auch den seine Kinder (Kläger zu 3. und 4.) betreffenden Erstattungsbescheid als gesetzlicher Vertreter erhalten hatte, abzustellen ist.
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteile vom 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 - Rn. 24f und vom 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - Rn. 12f) entsteht der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütungsbeträge bereits im Zeitpunkt der Überzahlung und wird in der Regel auch zugleich fällig, wenn die Vergütung fehlerhaft berechnet worden ist, obwohl die maßgebenden Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteile vom 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 - Rn. 24f und vom 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - Rn. 12f) entsteht der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütungsbeträge bereits im Zeitpunkt der Überzahlung und wird in der Regel auch zugleich fällig, wenn die Vergütung fehlerhaft berechnet worden ist, obwohl die maßgebenden Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Dieses Merkmal ist nach der Rechtsprechung des BSG entsprechend der Funktion des Erwerbstätigenfreibetrags dahingehend zu verstehen, dass der Freibetrag nur vom Erwerbseinkommen im engeren Sinne abzusetzen ist (Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R - Rn. 14).
  • LAG Hessen, 09.02.2010 - 7 Sa 1435/09

    Rückzahlung einer versehentlich überzahlten Abfindung - Verfallklausel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Die Anwendbarkeit derartiger arbeitsvertraglicher Verfallklausel auf versehentliche Überzahlungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in der Rechtsprechung des BAG nicht endgültig geklärt (mit dieser Begründung hat das Hessische Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 09.02.2010 - 13/7 Sa 1435/09 - die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Zutreffend hat die Klägerseite darauf hingewiesen, dass der Kläger zu 1. die übrigen Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft im Widerspruchsverfahren vertreten hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - Rn. 29).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Er hat bei der Einkommensverteilung - wie anhand der im Berechnungsbogen ausgewiesenen Beträge nachvollzogen werden kann - im Ergebnis auch berücksichtigt, dass das zugeflossene Kindergeld (jeweils 164, 00 EUR) nach § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II ausschließlich zur Bedarfsdeckung der Kinder heranzuziehen und also vorab von ihren Bedarfen abzusetzen war (vgl. hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 10 m. w. N.).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 15 AS 115/11
    Insoweit hat das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung unterschieden zwischen (1.) Geldzahlungen oder Sachleistungen, die einem SGB II-Leistungsberechtigten zum endgültigen Verbleib zugewendet werden, (2.) einem Darlehen, das mit einer Rückzahlungsverpflichtung im Sinne des BGB gegenüber dem Darlehensgeber belastet ist und (3.) Zuwendungen Dritter, die eine rechtswidrig vom Grundsicherungsträger abgelehnte Leistung eben wegen dieser Ablehnung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren sollen (vgl. zum Vorstehenden: Urteile vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R - [Darlehen von Verwandten], vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R - [Nothilfeleistungen] und vom 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R - [Darlehensanteil des Unterhaltsbeitrags nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz]).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZB 70/05

    Anforderungen an die Berufungsschrift

  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung bspw. angenommen, dass Einnahmen aus rechtswidrig gewährten Sozialleistungen, unabhängig von dem späteren Entstehen einer Rückzahlungspflicht einer Einkommensanrechnung nach § 11 Abs. 1 SGB II unterliegen sollen und nur dann nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Erstattungspflicht bereits im Zuflusszeitpunkt begründet ist (vgl. hierzu: BSG, Urt. v. 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R, juris, Rn. 25 ff. m.w.N.), oder dass rechtswidrig überzahltes Arbeitsentgelt trotz der bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers nach §§ 812 ff. BGB als grundsicherungsrelevantes Einkommen anzusehen sei, wenn der Leistungsberechtigte dieses Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes tatsächlich einsetzt (so etwa für den Fall einer versehentliche Überzahlungen von Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber eines Leistungsberechtigten: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.04.2013 - L 15 AS 115/11, juris, Rn. 24 ff.).

    Dennoch werden auch derartige rechtswidrige Überzahlungen jedenfalls dann als Teil des grundsicherungsrelevanten Einkommens anzusehen sein, wenn der Leistungsberechtigte dieses Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes tatsächlich einsetzt (so etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.04.2013 - L 15 AS 115/11, juris, Rn. 24 ff.).

  • SG Berlin, 27.05.2016 - S 37 AS 22238/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Die Situation gleicht hier derjenigen des Schuldners im Privatinsolvenzverfahren, der erlangtes Einkommen an den Treuhänder zahlen muss (dazu BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 73/12 R) oder derjenigen eines Arbeitnehmers, der eine versehentliche Gehaltsüberzahlung sofort zurückzuzahlen hat (LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.4.2013 - L 15 AS 115/11; vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.4.2014 - L 7 AS 1116/13 B zur Anrechnung von Wohngeld, das nach § 28 Abs. 3 WoGG als rechtsgrundlos gewährt gilt).
  • SG Karlsruhe, 08.02.2021 - S 6 AS 3136/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Bezug einer

    Trotz Bestehens eines Bereicherungsanspruchs anrechenbar hat weiterhin das LSG Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 17.04.2013 - L 15 AS 115/11) überzahltes Arbeitsentgelt angesehen.
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