Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11494
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09 (https://dejure.org/2012,11494)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.05.2012 - L 16 KR 8/09 (https://dejure.org/2012,11494)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - L 16 KR 8/09 (https://dejure.org/2012,11494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt aber zurück, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls oder ein nicht oder nicht mehr schutzwürdiges Vertrauen des Einzelnen die Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots zugunsten der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers rechtfertigen (BVerfGE 72, 200, 258; 88, 384, 404).

    In jedem Fall endet der Schutz des Vertrauens auf den Fortbestand der alten Regelung mit dem Beschluss des neuen Rechts (BVerfGE 13, 206, 213; 72, 200, 262; 95, 64, 87).

    Grundsätzlich ist das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung noch nicht geeignet, den Vertrauensschutz entfallen zu lassen (BVerfGE 30, 272, 287; 72, 200, 261).

    Jedoch reicht der endgültige Gesetzesbeschluss des Bundestages aus, um den Vertrauensschutz entfallen zu lassen, denn von diesem Zeitpunkt an darf der Einzelne nicht mehr auf den Fortbestand des alten Rechts vertrauen (BVerfGE 72, 200, 262).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Soweit Eigentumspositionen berührt sind, richtet sich der Schutz gegenüber rückwirkenden Gesetzen nach den Regeln über die Rückwirkung von Rechtsnormen in der Ausprägung, die sie durch Art. 14 Abs. 1 GG erfahren haben (BVerfGE 95, 64, 86; BSG SozR 4-5562 § 8 Nr. 1 Rdn. 28).

    Außerdem gilt das Rückwirkungsverbot dann nicht, wenn den Betroffenen kein beachtlicher Nachteil entsteht (sogenannter Bagatellvorbehalt, BVerfGE 30, 367, 389; 95, 64, 87).

    In jedem Fall endet der Schutz des Vertrauens auf den Fortbestand der alten Regelung mit dem Beschluss des neuen Rechts (BVerfGE 13, 206, 213; 72, 200, 262; 95, 64, 87).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - L 5 KR 205/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Zur Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung hat sie vor allem auf eine Entscheidung des 5. Senats des LSG NRW vom 06.03.2003 (L 5 KR 205/02) verwiesen und gemeint, die Berufung auf das Aufrechnungsverbot sei auch nicht nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen des angeblich bestehenden Erstattungsanspruchs ausgeschlossen.

    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 01.09.2011 (L 16 KR 212/08) im Anschluss an eine Entscheidung des 5. Senats des LSG NRW (Urteil vom 03.06.2003 - L 5 KR 205/02) entschieden hat, statuiert diese Regelung in Satz 2 ein vertragliches Aufrechnungsverbot.

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    aa) Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn seiner zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, d.h. gültig geworden ist (BVerfGE 126, 369, 391).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Unter den Bedingungen des Fallpauschalen(DRG)-Vergütungssystems (§ 17b Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), vgl. auch § 7 Abs. 1 KHEntgG) steht die Höhe des Vergütungsanspruchs erst nach Abschluss der Behandlung fest, denn erst zu diesem Zeitpunkt kann beurteilt werden, welche Diagnosen als Haupt- und Nebendiagnosen und welche Operationen und Prozeduren zu codieren sind, die dann im Wege eines mathematischen Algorithmus zur Ermittlung der abzurechnenden DRG führen (vgl. im Einzelnen dazu BSG, Urteil vom 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Dagegen liegt eine unechte Rückwirkung dann vor, wenn eine Rechtsnorm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt, in dem sie Rechtspositionen nachträglich entwertet (BVerfGE 101, 239, 263).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Dabei hat das BVerfG betont, der Gesetzgeber sei nicht nur berechtigt, Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität der GKV zu ergreifen, sondern er dürfe sich auch dieser Aufgabe nicht entziehen (BVerfGE 68, 193, 218).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Das mit diesem Sanierungsbeitrag verfolgte Ziel der finanziellen Stabilisierung und damit der Funktionsfähigkeit der GKV ist ein Gemeinwohlbelang von erheblichem Gewicht (BVerfGE 70, 1, 29; 103, 172, 184; BVerfG SozR 3-2500 § 311 Nr. 1).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt aber zurück, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls oder ein nicht oder nicht mehr schutzwürdiges Vertrauen des Einzelnen die Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots zugunsten der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers rechtfertigen (BVerfGE 72, 200, 258; 88, 384, 404).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09
    Außerdem gilt das Rückwirkungsverbot dann nicht, wenn den Betroffenen kein beachtlicher Nachteil entsteht (sogenannter Bagatellvorbehalt, BVerfGE 30, 367, 389; 95, 64, 87).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 41/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Regelung über Vergütung bestimmter Leistungen mit

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 34/04 R

    Krankenversicherung - Erhöhung des Apothekenrabatts zum 1. 2. 2002 gilt auch für

  • BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90

    Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 16 KR 119/08

    Krankenversicherung

  • BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59

    Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen und Vertrauensschutz

  • SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07

    § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz ist sowohl formell als auch materiell

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - L 16 KR 212/08

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2004 - L 5 KR 161/03

    Krankenversicherung

  • VG Gießen, 03.02.2009 - 8 L 4635/08

    Aufrechnung gegen Ansprüche aus einem Abgabenschuldverhältnis

  • VGH Bayern, 28.06.2011 - 20 CS 11.1110

    Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - L 1 KR 358/15

    Vergütung von vollstationären Krankenhausbehandlungen; Konkludentes

    Nach ständiger Rechtsprechung der mit dem Krankenversicherungsrecht betrauten Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen enthält die in § 15 Abs. 4 Satz 2 Landesvertrag vereinbarte Regelung ein (konkludentes) Aufrechnungsverbot für die nicht ausdrücklich erwähnten Fälle, d.h. für Erstattungsansprüche bei Beanstandungen sachlicher Art, insbesondere bei Verstößen gegen das in § 12 SGB V geregelte Wirtschaftlichkeitsgebot (zum Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.06.2006 - L 5 KR 205/02 -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 01.09.2011 - L 16 KR 212/08 -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 24.05.2012 - L 16 KR 8/09 -, juris Rn. 23 ff.; ausdrücklich offen gelassen BSG, Urt. v. 21.03.2013 - B 3 KR 23/12 R -, juris Rn. 12. Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an.

    Ein solcher Zusammenhang der Erstattungsforderung mit den (Rest)Vergütungsansprüchen, die Gegenstand der Klage sind, ist zu bejahen, zumal die zur Verfügung stehenden Wege der Durchsetzung des Erstattungsanspruchs - (hier unzulässige) Aufrechnung gegen den Klageanspruch einerseits, Widerklage andererseits - dasselbe wirtschaftliche Ergebnis ergeben (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 21.03.2013 - B 3 KR 23/12 R -, juris Rn. 14; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.05.2012 - L 16 KR 8/09 -, juris Rn. 28).

  • SG Aachen, 04.09.2018 - S 14 KR 94/18

    Vergütung einer Krankenhausbehandlung ( Beanstandungen rechnerischer oder

    Ein neuer Vertrag ist bislang nicht zustande gekommen, so dass der gekündigte Vertrag weiter anzuwenden ist (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01. September 2011 - L 16 KR 212/08 -, Rn. 17, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 16 KR 8/09 -, Rn. 21, juris).

    Jedenfalls findet sich keine Auseinandersetzung mit der als geklärt erachteten Fragestellung (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 2003 - L 5 KR 141/01 -, juris; Urteil vom 03. Juni 2003 - L 5 KR 205/02 -, juris; Urteil vom 06. Mai 2004 - L 5 KR 197/03 -, juris; Beschluss vom 03. Juli 2008 - L 16 B 31/08 KR -,juris; Urteil vom 01. September 2011 - L 16 KR 212/08 -, juris; Urteil vom 24. Mai 2012 - L 16 KR 8/09 -,juris (nachfolgend: BSG, Urteil vom 21. März 2013 - B 3 KR 23/12 R -, SozR 4-5562 § 8 Nr. 5, Rn. 12); Urteil vom 06. Dezember 2016 - L 1 KR 358/15 -,juris).

    Der seitens des 16. Senates des LSG NRW mit Beschluss vom 30. Oktober 2017 (L 16 KR 780/16 NZB -, Rn. 6, 9, juris) für seine Auffassung herangezogene Sinn und Zweck des Aufrechnungsverbotes (dazu näher: Urteil des Senats vom 24. Mai 2012 - L 16 KR 8/09 -, Rn. 26, juris) kann nicht über seinen durch die Systematik konturierten Wortlaut hinaus Bedeutung erlangen, zumal normenvertragliche (Abrechnungs)bestimmungen eng am Wortlaut, unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen sind (vgl. BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 19 Rn. 17 m.w.N.; BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, Rn. 27; BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 51 Rn. 13 m.w.N.; BSG SozR 4-5562 § 2 Nr. 1 Rn. 15).

    Der in § 100 SGG geforderte Zusammenhang des mit der Widerklage erhobenen Anspruchs mit dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch ist gegeben, denn insoweit genügt ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 16 KR 8/09 -, Rn. 28, juris; Wehrhahn in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 100, Rn. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - L 5 KR 593/17

    Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung

    Nach ständiger Rechtsprechung der mit dem Krankenversicherungsrecht betrauten Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen enthält die in § 15 Abs. 4 Satz 2 Landesvertrag vereinbarte Regelung ein "konkludentes" Aufrechnungsverbot für die nicht ausdrücklich erwähnten Fälle, d.h. für Erstattungsansprüche bei Beanstandungen sachlicher Art, insbesondere bei Verstößen gegen das in § 12 SGB V geregelte Wirtschaftlichkeitsgebot (zum Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.06.2006 - L 5 KR 205/02 -, juris Rdn. 18 ff.; Urteil vom 01.09.2011 - L 16 KR 212/08 -, juris Rdn. 18 ff.; Urteil vom 24.05.2012 - L 16 KR 8/09 -, juris Rdn. 23 ff.; ausdrücklich offen gelassen BSG Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 23/12 R -, juris Rdn. 12. Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - L 16 KR 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,43424
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - L 16 KR 8/09 (https://dejure.org/2010,43424)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.06.2010 - L 16 KR 8/09 (https://dejure.org/2010,43424)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - L 16 KR 8/09 (https://dejure.org/2010,43424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,43424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht