Rechtsprechung
LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 274/08 U PKH |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Zulässigkeit - kein Rechtsschutzbedürfnis - Nichterreichen des Klageziels - keine Vorschussgewährung - nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Untätigkeitsklage bzgl. eines Anspruchs auf Gewährung von Vorschüssen auf eine Verletztenrente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB I § 42 Abs. 1; SGG § 88
Statthaftigkeit einer Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren, Zulässigkeit der Vorschussgewährung nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 25.02.2008 - S 11 U 6/08
- LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 274/08 U PKH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 274/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (so BVerfGE 81, 347, 356 mwN). - BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R
Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung - …
Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 274/08
Ein schutzwürdiges Vertrauen auf die Bindungswirkung der Vorschussbescheide als einstweilige Verwaltungsakte besteht allenfalls bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. BSG SozR 4-1200 § 42 Nr. 1), also vorliegend bis zum Erlass des Bescheides vom 21.03.2006 und des Widerspruchsbescheid vom 18.05.2006. - BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des …
Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 274/08
Auch kommt nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eine Vorschussgewährung nach § 42 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) oder eine Vorschusszahlung in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 SGB I (vgl. hierzu BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2) nicht in Betracht. - LSG Bayern, 08.12.2008 - L 18 B 611/08
Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 274/08
Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 SGG (zur Notwendigkeit einer Kostenentscheidung vgl. BayLSG Beschluss vom 08.12.2008 - L 18 B 611/08 U PKH).
- SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung bei erledigter …
So, wie der Beklagte diese in der Rechtsprechung (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.02.2009, Az. L 17 B 274/08 U PKH, bei Juris Rn. 12 m.w.N.) zu findende Aussage versteht, dass es einer Untätigkeitsklage am Rechtsschutzbedürfnis fehle, wenn das vom Kläger verfolgte Klageziel nicht durch Bescheiderteilung erreicht werden könne, kann sie nicht gemeint sein.