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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12   

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https://dejure.org/2013,29876
LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12 (https://dejure.org/2013,29876)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2013 - L 18 AL 126/12 (https://dejure.org/2013,29876)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2013 - L 18 AL 126/12 (https://dejure.org/2013,29876)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kann insoweit ungeachtet dessen, dass ein Beratungsfehler der Beklagten oder eines anderen Trägers nicht ersichtlich ist, nicht Platz greifen, weil es sich bei der Arbeitslosmeldung um eine - nicht im Wege der Fiktion ersetzbare - Tatsachenerklärung als Voraussetzung für einen Alg-Anspruch handelt (st Rspr des BSG, vgl BSG SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 R - juris).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kann insoweit ungeachtet dessen, dass ein Beratungsfehler der Beklagten oder eines anderen Trägers nicht ersichtlich ist, nicht Platz greifen, weil es sich bei der Arbeitslosmeldung um eine - nicht im Wege der Fiktion ersetzbare - Tatsachenerklärung als Voraussetzung für einen Alg-Anspruch handelt (st Rspr des BSG, vgl BSG SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 R - juris).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84

    Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kann insoweit ungeachtet dessen, dass ein Beratungsfehler der Beklagten oder eines anderen Trägers nicht ersichtlich ist, nicht Platz greifen, weil es sich bei der Arbeitslosmeldung um eine - nicht im Wege der Fiktion ersetzbare - Tatsachenerklärung als Voraussetzung für einen Alg-Anspruch handelt (st Rspr des BSG, vgl BSG SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 R - juris).
  • LSG Hamburg, 04.05.2012 - L 2 AL 33/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12
    Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass sich die Arbeitslose entweder selbst persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet oder - wenn sie hierzu objektiv aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist - ein Vertreter dies tut (vgl Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Auflage, § 125 Rn 14; LSG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2012 - L 2 AL 33/10 - juris).
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Anspruchsvoraussetzung der

    Andere Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums vertreten dagegen die Ansicht, eine persönliche Meldung des Vertreters sei geboten (so SG Düsseldorf, Urteil vom 11.6.2007 - S 13 (20) AL 58/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.9.2013 - L 18 AL 126/12; LSG Hamburg vom 4.5.2012 - L 2 AL 33/10; Brand in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 125 RdNr 14; Sauer in Jahn, SGB III, Stand 2011, § 125 RdNr 10a) .
  • LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Das Gesetz gehe davon aus, dass sich der Arbeitslose entweder selbst persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melde oder - wenn er hierzu objektiv aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei - ein Vertreter dies zu tun habe (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. September 2013 - L 18 AL 126/12 -, juris; Sauer in: Jahn, SGB III, Stand 2011, § 125 Rn. 10a).
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