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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11   

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https://dejure.org/2012,39471
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11 (https://dejure.org/2012,39471)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11 (https://dejure.org/2012,39471)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. August 2012 - L 19 AS 1847/11 (https://dejure.org/2012,39471)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Die in ähnlichen Fallgestaltungen oft auftretende Frage, welcher Verlust bei der Veräußerung von Lebensversicherungen hinzunehmen ist, ohne dass eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit ihrer Verwertung angenommen werden muss (vgl. z. B. BSG Urteil v. 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R), stellt sich daher nicht.

    Bei der Geldanlage des Klägers handelt es sich weder um eine sog. "Riester-Anlageform" noch liegt eine Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor (vgl. zu diesen Erfordernissen BSG im Urteil vom 15.08.2008 - B 14 AS 27/07 R).

    Es sind nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (BSG Urteile vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R und - B 14 AS 27/07 R).

    Hierbei verwirklicht sich ein Risiko, das grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durch Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten abgedeckt wird und einen Härtefall daher nicht begründen kann (BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R m.w.N., vgl. auch Urteil des Senats vom 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10) handelt es sich bei dem im Ausnahmetatbestand des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alt SGB II verwendeten Begriff "besondere Härte" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

    Es sind nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (BSG Urteile vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R und - B 14 AS 27/07 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt der Verlust privatversicherungsrechtlichen Schutzes gegen das Risiko eintretender Berufsunfähigkeit keinen Gesichtspunkt dar, der dem Zwang zur Verwertung anderweitig nicht geschützten vorhandenen Vermögens im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchenden nach dem SGB II entgegen stehen könnte (BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R zum Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes bei Verwertung einer Lebensversicherung bei einem 1951 geborenen Kläger; BSG Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R zum Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit garantierter Kapitalerstattung bei einem 1953 geborenen Kläger).

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Die bei Antragstellung nachgewiesenen Geldbestände auf dem Girokonto und einem Sparkonto sowie der Rückkaufwert der Lebensversicherung stellen zu berücksichtigendes Vermögen im Sinne von § 12 Abs. 1 SGB II dar, an dessen Verwertbarkeit im Sinne einer tatsächlichen, jedenfalls innerhalb von 6 Monaten möglichen wirtschaftlichen Nutzbarmachung (vgl. BSG Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R und vom 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R) keine Zweifel bestehen.

    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn der (aktuell) auf dem Markt zu erzielenden Geldwert in einem deutlichen Missverhältnis zum "wirklichen" Wert steht (hierzu und im folgenden BSG Urteil v. 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt der Verlust privatversicherungsrechtlichen Schutzes gegen das Risiko eintretender Berufsunfähigkeit keinen Gesichtspunkt dar, der dem Zwang zur Verwertung anderweitig nicht geschützten vorhandenen Vermögens im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchenden nach dem SGB II entgegen stehen könnte (BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R zum Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes bei Verwertung einer Lebensversicherung bei einem 1951 geborenen Kläger; BSG Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R zum Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit garantierter Kapitalerstattung bei einem 1953 geborenen Kläger).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Es ist auch sonst nicht erkennbar, dass die Lebensversicherung ausschließlich zur Altersvorsorge des Klägers bestimmt ist, da er deren Verwendung disponibel halten will und keinen Verwertungsausschluss vereinbart hat (vgl. BSG Urteil vom 15.08.2008 - B 14/7b AS 68/06 R).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Diese Disposition müsste sicherstellen, dass ein Zugriff auf das Vermögen vor dem Ruhestand zumindest erheblich erschwert ist (vgl. nur BSG Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 51/04 R - SozR 4-4220 § 6 Nr. 2; Brühl in LPK-SGB II, § 12 RdNr 39; Spellbrink, ZfS 2000, 193, 201 ff).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Die vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über den Ausschluss der Verwertbarkeit einer Lebensversicherung vor dem Eintritt in den Ruhestand kann daher nicht im Wege des Sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (BSG Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R und Beschluss v. 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Die vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über den Ausschluss der Verwertbarkeit einer Lebensversicherung vor dem Eintritt in den Ruhestand kann daher nicht im Wege des Sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (BSG Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R und Beschluss v. 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Die bei Antragstellung nachgewiesenen Geldbestände auf dem Girokonto und einem Sparkonto sowie der Rückkaufwert der Lebensversicherung stellen zu berücksichtigendes Vermögen im Sinne von § 12 Abs. 1 SGB II dar, an dessen Verwertbarkeit im Sinne einer tatsächlichen, jedenfalls innerhalb von 6 Monaten möglichen wirtschaftlichen Nutzbarmachung (vgl. BSG Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R und vom 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R) keine Zweifel bestehen.
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11
    Bei vollständiger Ablehnung von Grundsicherungsleistung nach dem SGB II wäre danach grundsätzlich über den geltend gemachten Anspruch bis zum Zeitpunkt der letzten möglichen Verhandlung vor dem Sozialgericht zu entscheiden (vgl. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R), der Kläger hat sein Begehren jedoch im Berufungsverfahren auf den Zeitraum vom 20.07.2009 bis zum 15.05.2011 beschränkt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Denn mit der Abschaffung des Berufsunfähigkeitsschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1827) hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er diesen Schutz nicht für unverzichtbar im Rahmen des beitragsfinanzierten Systems der gesetzlichen Rentenversicherung gehalten hat; dies erlaubt den Schluss, dass ein privatrechtlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit im steuerfinanzierten System der Grundsicherung für Arbeitsuchende ebenfalls nicht als unverzichtbar zu erachten ist und deshalb eine besondere Härte nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II regelmäßig nicht zu begründen vermag (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2012 - L 19 AS 1847/11 - ).
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