Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09 AS |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absenkung von Arbeitslosengeld II durch Sanktionsbescheid wegen fehlender Erfüllung der Eingliederungsvereinbarung; Vorliegen eines Absenkungstatbestandes trotz einer den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung nicht entsprechende Rechtsfolgenbelehrung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 19.08.2009 - S 29 AS 299/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09 AS
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R
Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09
Damit hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin setzt ein Antrag nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG nicht voraus, dass sich eine Antragstellerin zunächst an den Leistungsträger wenden muss, um eine Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG zu erhalten (vgl. BSG Beschluss vom 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R = nach juris Rn 20 zum Verfahren nach § 86b Abs. 1 Nr. 1 SGG;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b Rn 7a m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2008 - L 19 B 11/08
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, rückwirkende Gewährung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09
Das Gericht kann die Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligen, wobei die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden kann, in dem eine Antragstellerin durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von ihrer Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche getan hat (vgl. zum Begriff der Bewilligungsreife LSG NRW Beschluss vom 08.10.2008 - L 19 B 11/08 AL - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). - BVerwG, 08.01.2008 - 9 B 33.07
Kommunalabgabenrecht: Stundung eines Beitrags // Beschwerde gegen Nichtzulassung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ist nach dem Gesetz in der Regel unabhängig von der Frage statthaft, ob die Angelegenheit der Sache nach dringlich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 21.09.2007 - L 32 B 1599/07 AS ER; a. A. anscheinend LSG NRW Beschluss vom 27.03.2007 - L 9 B 33/07 AS ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2009 - L 7 AS 266/09
Sanktionsereignis i.R.e. wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 3 …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09
Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur umstritten, ob der Absenkungstatbestand der wiederholten Pflichtverletzung nur dann erfüllt ist, wenn ein Leistungsberechtigter nach Erlass eines Sanktionsbescheides trotz Belehrung über die Rechtsfolgen erneut gegen eine Verpflichtung aus § 31 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB II verstößt (bejahend hinsichtlich des Erfordernisses der Pflichtverletzung nach Erlass eines Sanktionsbescheides LSG Niedersachsen- Bremen Beschluss vom 22.06.2009 - L 7 AS 266/09 B ER - m.w.N.; Berlit in LPK-SGB II, § 31 Rn 86 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; verneinend Rixen in Eicher/ Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 31 Rn 50 d; LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 09.01.2009 - L 8 AS 59/06 ). - LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - L 32 B 1599/07
Zurückverweisung; Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Eilbedürfnis; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ist nach dem Gesetz in der Regel unabhängig von der Frage statthaft, ob die Angelegenheit der Sache nach dringlich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 21.09.2007 - L 32 B 1599/07 AS ER; a. A. anscheinend LSG NRW Beschluss vom 27.03.2007 - L 9 B 33/07 AS ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - L 19 B 245/09
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09
Ein solches liegt für einen Antrag nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG vor, wenn die erstrebte gerichtliche Entscheidung der Antragstellerin einen rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil erbringen kann (vgl. LSG NRW Beschluss 30.09.2009 - L 19 B 245/09 AS). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2009 - L 8 AS 59/06
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Fortführung einer zumutbaren …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09
Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur umstritten, ob der Absenkungstatbestand der wiederholten Pflichtverletzung nur dann erfüllt ist, wenn ein Leistungsberechtigter nach Erlass eines Sanktionsbescheides trotz Belehrung über die Rechtsfolgen erneut gegen eine Verpflichtung aus § 31 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB II verstößt (bejahend hinsichtlich des Erfordernisses der Pflichtverletzung nach Erlass eines Sanktionsbescheides LSG Niedersachsen- Bremen Beschluss vom 22.06.2009 - L 7 AS 266/09 B ER - m.w.N.; Berlit in LPK-SGB II, § 31 Rn 86 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; verneinend Rixen in Eicher/ Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 31 Rn 50 d; LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 09.01.2009 - L 8 AS 59/06 ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Voraussetzung für das Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen eines Antrags nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG (Antrag zu 2) ist nicht, dass sich ein Antragsteller zunächst an den Leistungsträger wenden muss, um eine Entscheidung über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 86 a Abs. 3 Satz 1 SGG zu erhalten (vgl. LSG NRW Beschluss vom 23.11.2009 - L 19 B 262/09 AS mwN). - LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2011 - L 3 AS 212/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung
Voraussetzung ist aber stets das Vorliegen eines vollständigen Antrags, mit dem insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen nach § 117 ZPO ausreichend dargetan und ggf. belegt sein müssen (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. § 119 Rz 5 ff.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. November 2009, L 19 B 262/09 AS [juris]). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Dies gilt für den Umstand, dass sich der Antragsteller nicht zunächst an den Antragsgegner gewandt hat, weil der Antrag nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG nicht voraussetzt, dass sich der Antragsteller zunächst an den zuständigen Leistungsträger gewandt haben muss, um eine Entscheidung über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG zu erhalten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2009 L 19 B 262/09 AS). - SG Hamburg, 27.03.2023 - S 44 AL 49/23
Anforderungen an das zur Bewilligung von einstweiligem Rechtschutz erforderliche …
Eine besondere Eilbedürftigkeit des Begehrens ist bei offenbarer Rechtswidrigkeit nicht erforderlich (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2009 - L 19 B 262/09 AS - Rz. 15;… s.a. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 13. Aufl. 2020, SGG § 86b Rz. 7a, 12f, 15). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 15 AS 168/17 Ein auch im Rahmen des § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG stets erforderliches Interesse des Antragstellers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Sinne eines aus der begehrten Anordnung folgenden, aktuell bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Vorteils (…vgl. hierzu LSG München, 13. Februar 2015 - L 7 AS 23/15 B ER - juris, Rn. 30: dringliches Interesse erforderlich; dagegen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. November 2009 - L 19 B 262/09 AS -, juris: rechtlicher und tatsächlicher Vorteil reicht aus) ergibt sich nicht bereits daraus, dass der Antragsgegner in den o.g. Darlehensbescheiden hinsichtlich der Tilgung der Darlehen in Anwendung von § 42a Abs. 2 S. 1 SGB II eine Aufrechnung i.H.v. monatlich 40, 90 EUR (10 % des maßgeblichen Regelbedarfs) ab dem 1. Oktober 2017 (Bescheid vom 11. Mai 2017) bzw. ab dem 1. Januar 2018 (Bescheid vom 25. April 2017) erklärt hat, die von monatlichen Grundsicherungsleistungen in Abzug gebracht werden.