Rechtsprechung
   LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42487
LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11 B (https://dejure.org/2011,42487)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.12.2011 - L 2 AL 147/11 B (https://dejure.org/2011,42487)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - L 2 AL 147/11 B (https://dejure.org/2011,42487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,42487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der Verfahrensgebühr; Haftungsrisiko bei Fachanwälten für Sozialrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der Verfahrensgebühr; Haftungsrisiko bei Fachanwälten für Sozialrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Würzburg, 21.04.2011 - S 2 SF 73/10
    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Senats vom 12. September 2000 (Az.: L 2 SF 58/99 RJ) und 13. Januar 2011 (Az. L 2 SF 72/10 E, L 2 SF 73/10 E) hält der Beschwerdeführer unter Aufrechterhaltung seines Vorbringens aus dem Erinnerungsverfahren daran fest, dass in Fällen einer nur kurzen Beiordnung eine Kürzung der Verfahrensgebühr vorzunehmen sei.

    Hierauf hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. September 2000 (Az. L 2 SF 58/99 RJ) hingewiesen und in den Beschlüssen vom 13. Januar 2011 (L 2 SF 752/10 E, L 2 SF 73/10 E) und 13. Dezember 2011 (L 2 AS 363/11 B) bestätigt.

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/06

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Störung des

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11
    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634 ; OLG München MDR 1991, 62 ), was zur Folge hat, dass ein Rechtsanwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, eine vor der Beiordnung bereits entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung insbesondere dann gegenüber seinem Mandanten nicht mehr geltend machen kann, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag erst später stattgegeben wird (BGH FamRZ 2008, 982 ).
  • LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11
    Hierauf hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. September 2000 (Az. L 2 SF 58/99 RJ) hingewiesen und in den Beschlüssen vom 13. Januar 2011 (L 2 SF 752/10 E, L 2 SF 73/10 E) und 13. Dezember 2011 (L 2 AS 363/11 B) bestätigt.
  • OLG Köln, 02.08.1994 - 10 WF 131/94

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Beigeordneter Rechtsanwalt;

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11
    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634 ; OLG München MDR 1991, 62 ), was zur Folge hat, dass ein Rechtsanwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, eine vor der Beiordnung bereits entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung insbesondere dann gegenüber seinem Mandanten nicht mehr geltend machen kann, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag erst später stattgegeben wird (BGH FamRZ 2008, 982 ).
  • OLG München, 21.09.1990 - 11 W 2427/90
    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11
    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634 ; OLG München MDR 1991, 62 ), was zur Folge hat, dass ein Rechtsanwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, eine vor der Beiordnung bereits entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung insbesondere dann gegenüber seinem Mandanten nicht mehr geltend machen kann, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag erst später stattgegeben wird (BGH FamRZ 2008, 982 ).
  • SG Würzburg, 27.06.2011 - S 2 SF 72/10

    Bei eindeutiger anwaltlicher Tätigkeit im Widerspruchsverfahren als auch im

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Senats vom 12. September 2000 (Az.: L 2 SF 58/99 RJ) und 13. Januar 2011 (Az. L 2 SF 72/10 E, L 2 SF 73/10 E) hält der Beschwerdeführer unter Aufrechterhaltung seines Vorbringens aus dem Erinnerungsverfahren daran fest, dass in Fällen einer nur kurzen Beiordnung eine Kürzung der Verfahrensgebühr vorzunehmen sei.
  • LSG Hessen, 13.05.2019 - L 2 AS 241/18

    Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren

    Darüber hinaus hat der Wirkzeitraum der Prozesskostenhilfe die Bedeutung eines Einzelfallkriteriums, das bei der im Rahmen des § 14 RVG vorzunehmenden Gesamtabwägung aller Umstände angemessen zu berücksichtigen ist (siehe hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 12. September 2000, L 2 SF 58/99 RJ, vom 13. Januar 2011, L 2 SF 752/10 E und L 2 SF 73/10 E, vom 13. Dezember 2011, L 2 AS 363/11 B, juris, vom 21. Dezember 2011, L 2 AL 147/11 B, juris und L 2 AS 708/13 B, juris).
  • LSG Hessen, 28.04.2014 - L 2 AS 708/13

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der

    Der Senat weist darüber hinaus auf seine Rechtsprechung hin (u.a. Beschluss vom 21. Dezember 2011, L 2 AL 147/11 B), wonach der Wirkzeitraum der Prozesskostenhilfe die Bedeutung eines Einzelfallkriteriums hat, das bei der im Rahmen des § 14 RVG vorzunehmenden Gesamtabwägung aller Umstände angemessen zu berücksichtigen ist.
  • LSG Hessen, 17.06.2019 - L 2 AS 241/18

    Kosten PKH RVG

    Darüber hinaus hat der Wirkzeitraum der Prozesskostenhilfe die Bedeutung eines Einzelfallkriteriums, das bei der im Rahmen des § 14 RVG vorzunehmenden Gesamtabwägung aller Umstände angemessen zu berücksichtigen ist (siehe hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 12. September 2000, L 2 SF 58/99 RJ, vom 13. Januar 2011, L 2 SF 752/10 E und L 2 SF 73/10 E, vom 13. Dezember 2011, L 2 AS 363/11 B , juris, vom 21. Dezember 2011, L 2 AL 147/11 B , juris und L 2 AS 708/13 B , juris).
  • SG Kassel, 26.06.2014 - S 10 SF 50/14

    Sozialgerichtliche Beitragsrahmengebühr umfasst Terminsgebühr nach Umfang der

    Er bezog sich weiterhin auf die Entscheidung des HessLSG vom 21.12.2011 (L 2 AL 147/11 B).
  • SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    Demgegenüber soll nach der Rechtsprechung des LSG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 17.07.2008 - L 1 B 127/08 SK - juris) und auch des HessLSG (Beschl. v. 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B - und v. 21.12.2011 - L 2 AL 147/11 B - jeweils juris) nur der konkrete Beiordnungszeitraum zur Bestimmung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit herangezogen werden.
  • SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10

    Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Zeitraums bei der Bestimmung des

    Demgegenüber soll nach der Rechtsprechung des LSG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 17.07.2008 - L 1 B 127/08 SK - [...]) und auch des HessLSG ( Beschl. v. 13.12.2011 L 2 AS 363/11 B - und v. 21.12.2011 - L 2 AL 147/11 B - jeweils [...]) nur der konkrete Beiordnungszeitraum zur Bestimmung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit herangezogen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht