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   LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15   

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LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15 (https://dejure.org/2016,30699)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2016 - L 2 AL 57/15 (https://dejure.org/2016,30699)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15 (https://dejure.org/2016,30699)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Insoweit sei aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, sodass der Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden könne, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich sei (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führe (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

    Eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person der Betroffenen - lässt sich in der Regel erst treffen, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 2015 - 2 AL 37/13, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 18 AL 5/13

    Gründungszuschuss - einstweilige Anordnung - Ermessen - Anordnungsanspruch

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Obwohl Fallidentität bestehe, habe das Sozialgericht die ihm übersandten Urteile und Literaturbeiträge nicht in seine Entscheidung einfließen lassen (Hinweis auf SG Duisburg, Urteil vom 22. Januar 2014 - S 33 AL 239/13; SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 17. Januar 2013 - S 16 AL 949/12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13; SG Mannheim, Urteil vom 23. August 2012 - S 14 AL 2139/12; Bienert, info also 3/2013, 99; Müller, NZS 2014, 725; IAB-Forschungsbericht 04/2015 "Der Gründungszuschuss nach der Reform" und eine Sitzungsniederschrift des SG Dortmund vom 26. März 2015 in der Sache S 53 AL 256/13).

    Auf den Anspruch nach § 57 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage (vgl. SG Regensburg, Urteil vom 18. Dezember 2013 - S 16 AL 38/12, juris; Müller, NZS 2014, 725, 728) eingetreten ist oder wenn es sich bei der von der Klägerin aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Andere Anhaltspunkte für Ermessensfehler - etwa in Gestalt einer auf die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gerichteten Eingliederungsvereinbarung (dazu etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris) sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • SG Karlsruhe, 17.01.2013 - S 16 AL 949/12

    Gründungszuschuss - Zusage durch E-Mail - keine wirksame Zusicherung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Obwohl Fallidentität bestehe, habe das Sozialgericht die ihm übersandten Urteile und Literaturbeiträge nicht in seine Entscheidung einfließen lassen (Hinweis auf SG Duisburg, Urteil vom 22. Januar 2014 - S 33 AL 239/13; SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 17. Januar 2013 - S 16 AL 949/12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13; SG Mannheim, Urteil vom 23. August 2012 - S 14 AL 2139/12; Bienert, info also 3/2013, 99; Müller, NZS 2014, 725; IAB-Forschungsbericht 04/2015 "Der Gründungszuschuss nach der Reform" und eine Sitzungsniederschrift des SG Dortmund vom 26. März 2015 in der Sache S 53 AL 256/13).
  • SG Regensburg, 18.12.2013 - S 16 AL 38/12

    Gründungszuschuss - Rechtsänderung zum 28.12.2011 - Ermessensleistung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Auf den Anspruch nach § 57 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage (vgl. SG Regensburg, Urteil vom 18. Dezember 2013 - S 16 AL 38/12, juris; Müller, NZS 2014, 725, 728) eingetreten ist oder wenn es sich bei der von der Klägerin aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • SG Mannheim, 23.08.2012 - S 14 AL 2139/12

    Gründungszuschuss - Vereinbarung einer selbständigen Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Obwohl Fallidentität bestehe, habe das Sozialgericht die ihm übersandten Urteile und Literaturbeiträge nicht in seine Entscheidung einfließen lassen (Hinweis auf SG Duisburg, Urteil vom 22. Januar 2014 - S 33 AL 239/13; SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 17. Januar 2013 - S 16 AL 949/12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13; SG Mannheim, Urteil vom 23. August 2012 - S 14 AL 2139/12; Bienert, info also 3/2013, 99; Müller, NZS 2014, 725; IAB-Forschungsbericht 04/2015 "Der Gründungszuschuss nach der Reform" und eine Sitzungsniederschrift des SG Dortmund vom 26. März 2015 in der Sache S 53 AL 256/13).
  • SG Trier, 01.02.2013 - S 1 AL 80/12

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Ablehnung wegen Vorranges der Vermittlung

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Obwohl Fallidentität bestehe, habe das Sozialgericht die ihm übersandten Urteile und Literaturbeiträge nicht in seine Entscheidung einfließen lassen (Hinweis auf SG Duisburg, Urteil vom 22. Januar 2014 - S 33 AL 239/13; SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 17. Januar 2013 - S 16 AL 949/12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13; SG Mannheim, Urteil vom 23. August 2012 - S 14 AL 2139/12; Bienert, info also 3/2013, 99; Müller, NZS 2014, 725; IAB-Forschungsbericht 04/2015 "Der Gründungszuschuss nach der Reform" und eine Sitzungsniederschrift des SG Dortmund vom 26. März 2015 in der Sache S 53 AL 256/13).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Eine solche Ermessensreduzierung auf null setzt nach allgemeinen Kriterien voraus, dass nach dem festgestellten Sachverhalt das Vorliegen von Umständen ausgeschlossen ist, die eine anderweitige Ausübung des Ermessens rechtsfehlerfrei zulassen (BSG, Urteil vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87, SozR 1300 § 45 Nr. 34).
  • LSG Hessen, 05.04.2012 - L 7 AS 46/12

    Einstweiliger Rechtschutz auf Gewährung eines Darlehens für die Kosten einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Sie liegt somit nur vor, wenn jede andere Entscheidung sich zwingend als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig darstellen würde (vgl. etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 5. April 2012 - L 7 AS 46/12 B ER, L 7 AS 47/12 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2010 - L 6 AS 842/10 B, juris; Just in: Hauck/Noftz, SGB I, Stand August 2006, § 39 Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Auf den Anspruch nach § 57 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage (vgl. SG Regensburg, Urteil vom 18. Dezember 2013 - S 16 AL 38/12, juris; Müller, NZS 2014, 725, 728) eingetreten ist oder wenn es sich bei der von der Klägerin aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2010 - L 6 AS 842/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13

    Streit über die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer

  • SG Duisburg, 22.01.2014 - S 33 AL 239/13

    Bewilligung eines Gründungszuschusses im Hinblick auf eine hauptberufliche

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16

    Anspruch des Arbeitslosen auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Weiterhin steht ihr entgegen, dass sich eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person der Betroffenen - in der Regel erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris, Rn. 32, und vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris, Rn. 39; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris, Rn. 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AL 48/20

    Gründungszuschuss - Betrieb eines Imbissstandes - Anspruchsvoraussetzung -

    Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass beim Kläger eine gravierende psychische Erkrankung vorgelegen hätte, die die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses - zumal in den auf seine Ausbildungen als Kaufmann (Groß- und Außenhandel) oder seine Weiterbildung u.a. zum Finanzanlagenfachmann zugeschnittenen Bereichen - von vornherein ausgeschlossen hätte (vgl. hierzu LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15 -, bei juris Rn. 30).
  • LSG Hamburg, 25.09.2019 - L 2 AL 47/18

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auf den Anspruch nach § 93 SGB III übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage eingetreten ist oder wenn es sich bei der von dem Kläger aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris).
  • SG Hamburg, 17.10.2018 - S 14 AL 632/16
    Auf den Anspruch nach § 93 SGB III übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage eingetreten ist oder wenn es sich bei der von dem Kläger aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris).
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