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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10   

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https://dejure.org/2013,48436
LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10 (https://dejure.org/2013,48436)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.09.2013 - L 2 AS 338/10 (https://dejure.org/2013,48436)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. September 2013 - L 2 AS 338/10 (https://dejure.org/2013,48436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1a SGB 2 vom 14.08.2005, § 328 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 328 Abs 3 SGB 3, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf höhere vorläufige Leistungen - Statthaftigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in Form der Bescheidungsklage - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigungsfähigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterkunftsaufwendungen; getrennt lebende Ehegatten; Nutzungsentschädigung; Vorschuss; vorläufige Leistungsgewährung; Verwertungsschutz; Eigenheim; Gesamtschuldner; Heizungsstrom; Billigkeit; Immobiliendarlehen; Zinsen; KdU; Betriebsstrom für die Heizungsanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Nutzungsentschädigungen sind keine Unterkunftskosten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10
    Die Höhe der Regelleistungen sowie eine etwaige Anrechnung von Einkommen sind dann nicht Gegenstand des Rechtsstreits (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Begrenzung des Streitgegenstandes etwa Bundesozialgericht (BSG), Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R - hier zitiert nach juris - Rn. 32 mit w. Nachweisen).

    Statthafte Klageart für das Begehren auf Gewährung höherer vorläufiger Leistungen ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der Form der Bescheidungsklage, da der Verwaltung hinsichtlich der Höhe der Leistungen bei der vorläufigen Leistungsbewilligung ein - wenn auch eng begrenzter - Ermessensspielraum verbleibt (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R - hier zitiert nach juris - Rn. 33).

    Erst im Hinblick auf die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens, das sodann die zuvor ermittelte Leistungshöhe senkt, ist das Vorhandensein einen Ermessensspielraums denkbar (BSG, Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R - hier zitiert nach juris - Rn. 34).

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10
    Sofern kein separater Zähler oder Zwischenzähler existiert, kommt eine Schätzung des Heizkostenanteils in Betracht (BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 51/10 R - hier zitiert nach juris - Rn. 15 f.).
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10
    Das Bundessozialgericht hat die Berücksichtigungsfähigkeit als Unterkunftskosten bisher offen gelassen (BSG, Urteil vom 22.8.2012 - B 14 AS 1/12 R - zitiert nach juris - Rn. 20 f.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 4 UF 14/12

    Nutzungsentschädigung des weichenden Ehegatten für Dauer der Trennungszeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10
    § 1361b BGB ist aber die speziellere Vorschrift (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 UF 14/12 - zitiert nach juris - Rn. 20).
  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10
    Die Anwendung der §§ 44 ff. SGB X ist ausgeschlossen und eine Rückabwicklung richtet sich ausschließlich nach § 42 Abs. 2 SGB I (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R - hier zitiert nach juris - Rn. 18f.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10
    Aus der Nichtanwendbarkeit der §§ 44 ff. SGB X folgt auch, dass es bezogen auf den betroffenen Bewilligungsabschnitt zulässig ist, die vorläufigen Leistungsbeträge für die einzelnen Monate zu saldieren und dann als Gesamtsumme nach § 42 Abs. 2 SGB I bzw. § 328 Abs. 3 SGB III auf die für den Bewilligungsabschnitt insgesamt zustehende Leistung anzurechnen (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 5 AS 218/09 - hier zitiert nach juris - Rn. 27f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 336/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf höhere vorläufige Leistungen -

    Für die Bewilligungszeiträume vom 19. Januar 2006 bis zum 31. Juli 2006 und vom 1. August 2006 bis zum 31. Januar 2007 sind gesonderte Streitverfahren beim Senat anhängig (Aktenzeichen L 2 AS 338/10 und L 2 AS 339/10).
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