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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15 B   

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https://dejure.org/2015,13198
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15 B (https://dejure.org/2015,13198)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.06.2015 - L 2 AS 730/15 B (https://dejure.org/2015,13198)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - L 2 AS 730/15 B (https://dejure.org/2015,13198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vor dem Sozialgericht; Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Sie entspricht jedenfalls nicht denjenigen, die in der Rechtsprechung bisher beanstandet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 18.02.2010, Az.: B 14 AS 53/08 R, bei juris Rn. 22; BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 4 AS 30/09 R, bei juris Rn. 22).

    Die Belehrung muss konkret, richtig und vollständig sein und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus seinem Verhalten für ihn ergeben, wenn hierfür kein wichtiger Grund vorliegt (BSG, Urteil vom 18.02.2010, Az.: B 14 AS 53/08 R, bei juris Rn. 22; BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 4 AS 30/09 R, bei juris Rn. 22).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Sie entspricht jedenfalls nicht denjenigen, die in der Rechtsprechung bisher beanstandet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 18.02.2010, Az.: B 14 AS 53/08 R, bei juris Rn. 22; BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 4 AS 30/09 R, bei juris Rn. 22).

    Die Belehrung muss konkret, richtig und vollständig sein und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus seinem Verhalten für ihn ergeben, wenn hierfür kein wichtiger Grund vorliegt (BSG, Urteil vom 18.02.2010, Az.: B 14 AS 53/08 R, bei juris Rn. 22; BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 4 AS 30/09 R, bei juris Rn. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns (vgl. §§ 1 und 2 SGB II) muss die Eingliederungsvereinbarung bzw. der sie ersetzende Verwaltungsakt dabei konkrete und bestimmbare Pflichten für beide Vertragspartner enthalten (LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2012, Az. L 2 AS 2052/12 B, bei juris Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).

    Soweit er sich diesbezüglich auf die zwischen den hiesigen Beteiligten ergangene Entscheidung des erkennenden Senats vom 26.11.2012 zum Az. L 2 AS 2052/12 B beruft, ergibt sich dadurch kein anderes Ergebnis.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers in die Abwägung einzustellen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 569/05, bei juris Rn. 26).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Der Erlass einer Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ist nach dieser Vorschrift jedenfalls zulässig, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen, eine solche konsensuale Lösung aber gescheitert ist (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2013, Az. B 14 AS 195/11 R, bei juris Rn. 19).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, darf der Antrag auf Gewährung von PKH abgelehnt werden (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R, bei juris Rn. 26).
  • BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe nur bei Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Durch diese Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2007, Az.: B 10 KG 6/06 B, bei juris Rn. 5); denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten zu begründende Ausnahme sein (LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2013, Az.: L 2 AS 1956/13 B ER, bei juris Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - L 7 B 446/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Ferner ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in Fällen des § 86 a Abs. 2 Nrn. 1 - 4 SGG das Entfallen der aufschiebenden Wirkung angeordnet und damit grundsätzlich ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes geregelt hat (vgl. Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 21.01.2010, Az.: L 7 B 446/09 AS, bei juris Rn. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - L 2 AS 1701/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
    Auf die Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (oder der Klage) besteht oder der Antragsteller darauf zu verweisen ist, abzuwarten, ob der Antragsgegner aus dem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II bei Pflichtverstößen belastenden Rechtsfolgen (insbesondere sog. Sanktionen auf der Grundlage von §§ 31 ff. SGB II) ableiten wird, kommt bzw. kam es mithin nicht an (vgl. zum Meinungsstand nur den Beschluss des erkennenden Senates vom 27.10.2014, Az. L 2 AS 1701/14 B ER, bei juris Rn. 3f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - L 2 AS 697/17

    Eingliederungsverwaltungsakt

    Ferner ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in Fällen des § 86 a Abs. 2 Nrn. 1 - 4 SGG das Entfallen der aufschiebenden Wirkung angeordnet und damit grundsätzlich ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes geregelt hat (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW), Beschluss vom 01.06.2015 - L 2 AS 730/15 B, bei juris Rn. 5).

    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers in die Abwägung einzustellen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, bei juris Rn. 26; siehe auch LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2015 -: L 2 AS 730/15 B, bei juris Rn. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - L 2 AS 1111/20

    Keinen Rentenantrag gestellt - Jobcenter muss zunächst weiterzahlen

    Ferner ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in Fällen des § 86 a Abs. 2 Nrn. 1 - 4 SGG das Entfallen der aufschiebenden Wirkung angeordnet und damit grundsätzlich ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes geregelt hat (vgl. Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 01.06.2015, Az.: L 2 AS 730/15 B, bei juris Rn. 5).

    Dabei sind auch die grundrechtlichen Belange des Antragstellers in die Abwägung einzustellen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 569/05, bei juris Rn. 26; siehe auch LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2015, Az.: L 2 AS 730/15 B, bei juris Rn. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - L 2 AS 388/16

    Aufforderung zur Rentenantragstellung; Eilverfahren; Ermessensentscheidung des

    Ferner ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in Fällen des § 86 a Abs. 2 Nrn. 1 - 4 SGG das Entfallen der aufschiebenden Wirkung angeordnet und damit grundsätzlich ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes geregelt hat (vgl. Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 01.06.2015, Az.: L 2 AS 730/15 B, bei juris Rn. 5).

    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers in die Abwägung einzustellen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 569/05, bei juris Rn. 26; siehe auch LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2015, Az.: L 2 AS 730/15 B, bei juris Rn. 5).

  • SG Düsseldorf, 20.05.2019 - S 25 AS 1515/19

    Bekanntgabe des Eingliederungsverwaltungsakts an den Leistungsberechtigten als

    Ferner ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in Fällen des § 86 a Abs. 2 Nrn. 1 - 4 SGG das Entfallen der aufschie-benden Wirkung angeordnet und damit grundsätzlich ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes geregelt hat (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW), Beschluss vom 01.06.2015 - L 2 AS 730/15 B, bei juris Rn. 5).

    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers in die Abwägung einzustellen (Bundesverfas-sungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, bei juris Rn. 26; siehe auch LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2015 -: L 2 AS 730/15 B, bei juris Rn. 5).

  • SG Münster, 25.01.2021 - S 11 AS 164/20
    Durch diese Einschränkungen wird sichergestellt, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde; denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt (siehe nur Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 01.06.2015, Az. L 2 AS 730/15 B).
  • SG Münster, 14.01.2021 - S 11 AS 220/20

    Grundsicherung - Verwertungspflicht eines selbstgenutzten Hausgrundstücks

    Durch diese Einschränkungen wird sichergestellt, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde; denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt (siehe nur Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 01.06.2015, Az. L 2 AS 730/15 B).
  • SG Münster, 03.01.2019 - S 11 SO 131/18
    Durch diese Einschränkungen wird sichergestellt, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde; denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt (siehe nur Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 01.06.2015, Az. L 2 AS 730/15 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2019 - L 12 AS 2773/19
    Ferner ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in Fällen des § 86a Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 SGG das Entfallen der aufschiebenden Wirkung angeordnet und damit grundsätzlich ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes geregelt hat (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW), Beschluss vom 01.06.2015, L 2 AS 730/15 B, juris).
  • SG Münster, 17.07.2020 - L 11 AS 211/20
    Durch diese Einschränkungen wird sichergestellt, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde; denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt (siehe nur Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 01.06.2015, Az. L 2 AS 730/15 B).
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