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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - L 2 AS 842/11 B   

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https://dejure.org/2011,6577
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - L 2 AS 842/11 B (https://dejure.org/2011,6577)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2011 - L 2 AS 842/11 B (https://dejure.org/2011,6577)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2011 - L 2 AS 842/11 B (https://dejure.org/2011,6577)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - L 2 AS 842/11
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach gefestigter Rechtsprechung definiert als eine Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen und damit über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87).
  • SG Aachen, 01.07.2015 - S 14 AS 15/15

    Hilfebedürftigkeit bei bestehender Bedarfsgemeinschaft mit der Lebensgefährtin

    § 7 Abs. 3a SGB II regelt mithin (nur) die subjektive Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und gibt mit den dort aufgezählten, nicht abschließenden (BT-Drucks 16/1410, 19) Fallgestaltungen Anknüpfungstatsachen mit deren Hilfe i. S. e. widerlegbaren Vermutung auf den inneren Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, geschlossen werden kann (BSG, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rn. 14 - BSGE 111, 250; LSG Sachsen, Urteil vom 07.01.2011 - L 7 AS 115/09 - juris Rn. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2011 - L 2 AS 842/11 B - juris Rn. 6; SG Aachen, Urteil vom 28.02.2014 - S 14 444/13, juris).
  • SG Augsburg, 06.09.2016 - S 15 AS 697/16

    Zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft - Begriff der Partnerschaft

    § 7 Abs. 3a SGB II regelt mithin (nur) die subjektive Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und gibt mit den dort aufgezählten, nicht abschließenden (BT-Drucks 16/1410, 19) Fallgestaltungen Anknüpfungstatsachen mit deren Hilfe i. S. e. widerlegbaren Vermutung auf den inneren Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, geschlossen werden kann (BSG, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R; LSG Sachsen, Urteil vom 07.01.2011 - L 7 AS 115/09; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2011 - L 2 AS 842/11).
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