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   LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16 B   

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https://dejure.org/2016,31127
LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16 B (https://dejure.org/2016,31127)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.09.2016 - L 2 P 30/16 B (https://dejure.org/2016,31127)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. September 2016 - L 2 P 30/16 B (https://dejure.org/2016,31127)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Verweisung an den Güterichter und Anordnung des Ruhens des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Verweisung an den Güterichter und Anordnung des Ruhens im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Verweisung an den Güterichter und Anordnung des Ruhens im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Sachsen, 29.08.2005 - L 1 B 74/05

    Voraussetzungen für die Anordnung des Ruhens des Verfahrens; Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16
    Dies ist der Bf. als Prozesspartei durch den Antrag auf Wiederaufnahme und Fortführung des Verfahrens nach § 202 S. 1 SGG in Verbindung mit § 250 ZPO möglich (so auch Bayer. LSG, Beschl. v. 18. Februar 2010, L 13 R 998/09 B m. w. N.; a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. August 2005, Az.: L 1 B 74/05 KR unter der Voraussetzung der damals noch gemäß § 174 SGG notwendigen Abhilfeentscheidung des Sozialgerichts bei Einlegung einer Beschwerde).
  • BSG, 07.09.1998 - B 2 U 10/98 R

    Entscheidung über Kosten des gesamten Rechtsstreits

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16
    Insoweit gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 10; Bayer. LSG, a. a. O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 335/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16
    Ein ggf. ergehender Beschluss über die Ablehnung der Fortführung ist beschwerdefähig (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O.; LSG Nordrhein-Westfalen vom 26. November 2009, Az.: L 19 B 335/09 AS).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16
    Daran fehlt es u. a. dann, wenn das angestrebte Ereignis auf einfachere Weise erreicht werden kann (BSG NZS 1999, 346).
  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 1 A 257/10

    Güterichter, Verweisung, Zustimmung

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16
    Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Parteien noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses (so auch Sächs. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 28. Januar 2014, Az.: 1 A 257/10).
  • LSG Bayern, 27.09.2013 - L 2 P 45/13

    Gegen den Beschluss, die Parteien vor den Güterichter zu verweisen, ist keine

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16
    Der Senat hält an seiner bereits mit Beschluss vom 27. September 2013 geäußerten Auffassung (Az.: L 2 P 45/13 B) fest, dass gegen den Beschluss, die Parteien vor den Güterichter zu verweisen, keine Beschwerde statthaft ist, da es sich um eine prozessleitende Verfügung im Sinne des § 172 Abs. 2 SGG handelt.
  • LSG Bayern, 18.02.2010 - L 13 R 998/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Beschwerde gegen Ruhensbeschluss -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16
    Dies ist der Bf. als Prozesspartei durch den Antrag auf Wiederaufnahme und Fortführung des Verfahrens nach § 202 S. 1 SGG in Verbindung mit § 250 ZPO möglich (so auch Bayer. LSG, Beschl. v. 18. Februar 2010, L 13 R 998/09 B m. w. N.; a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. August 2005, Az.: L 1 B 74/05 KR unter der Voraussetzung der damals noch gemäß § 174 SGG notwendigen Abhilfeentscheidung des Sozialgerichts bei Einlegung einer Beschwerde).
  • LSG Sachsen, 02.04.2019 - L 9 KR 14/19

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss über die richterliche

    Als allgemeine Prozess- bzw. Antragsvoraussetzung ist das Rechtsschutzbedürfnis von Amts wegen vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen; es muss im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung vorliegen (zum Ganzen: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, 2017, Vor § 51 Rn. 20; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05. September 2016 - L 2 P 30/16 B -, Rn. 10, juris).
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