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   LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22   

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https://dejure.org/2023,14920
LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22 (https://dejure.org/2023,14920)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2023 - L 2 R 214/22 (https://dejure.org/2023,14920)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2023 - L 2 R 214/22 (https://dejure.org/2023,14920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht | Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Yoga-Kursleiterin ist als Lehrerin rentenversicherungspflichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sind Yoga-Kursleiter rentenversicherungspflichtig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Yoga-Kursleiterin ist als Lehrerin rentenversicherungspflichtig - Vermittlung von Wissen als Kriterium für Versicherungspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbstständigen Aerobic-Trainerin

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Besondere Anforderungen sind weder an die Vorkenntnisse des Lehrers, seine pädagogischen Fähigkeiten, die Form des Unterrichts (Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) oder die Art der Vermittlung noch an die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu stellen (BSG, Urteile vom 22. Juni 2005, B 12 RA 14/04 R und 12. Dezember 2007, B 12 KR 8/07 R).

    Es genügt jede Anleitung zu einem gemeinsamen Tun, selbst wenn sie keinerlei Gedächtnisspuren hinterlässt und das angeleitete gemeinsame Tun deshalb außerhalb des Unterrichts nicht reproduziert werden kann (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 12 RA 14/04 R).

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Der zutreffend im Wege der Anfechtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 23/14 R) angegriffene Bescheid vom 27. September 2018, geändert durch Bescheid vom 22. Januar 2019, in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 1. April 2019 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten, § 54 Abs. 2 SGG.

    Wo sich die Bereiche der Lehr- und Beratertätigkeit überlagern, müssen sie nach ihrem sachlichen Schwerpunkt getrennt werden: Während Lehrer eher generelles Wissen vermitteln, das die Lernenden aufnehmen und rezipieren sollen, gehen Berater regelmäßig auf individuelle Probleme des jeweils Ratsuchenden konkret helfend ein (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 23/14 R = BSGE 118, 294; Guttenberger in: BeckOGK (Kasseler Kommentar), SGB VI, Stand: 01.12.2018, § 2, Rn. 8; Segebrecht in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Auflage 2021, § 2, Rn. 3).

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Lehrer im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R m.w.N.).

    Sie stellt nicht darauf ab, auf welchen Gebieten Wissen und Kenntnisse vermittelt werden, auf welche Weise der Lehrer seine Kenntnisse und die Lehrfähigkeit erworben hat oder wie er den Wissensstoff anderen vermittelt (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2006 - L 2 R 246/05
    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Dies gilt auch dann, wenn entsprechend der Angaben der Klägerin die Vermittlung oder Durchführung bestimmter körperlicher Yoga-Stellungen, also von Körperbewegungstechniken mit der Vermittlung von Kenntnissen zu Bewegungsabläufen und zum Training sämtlicher oder spezifischer Muskelgruppen (vgl. insoweit zur Versicherungspflicht selbständiger Yoga-Lehrer LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 15. Februar 2006, L 2 R 246/05 - einsehbar auf www.sozialgerichtsbarkeit.de - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. März 2018, L 4 R 95/16, nachfolgend BSG, Beschluss vom 10. Juli 2018, B 5 RE 9/18 B), nicht Bestandteil ihrer Kurse waren und vielmehr Elemente einer Lebensphilosophie dargestellt wurden, u.a. in Gesprächskreisen mit den Teilnehmern.

    Eine solche mittelbare Zielsetzung ist für die rechtliche Einordnung jedoch nicht maßgebend (vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 15. Februar 2006, L 2 R 246/05).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchtet; dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSG, Urteile vom 26. August 1987, 11a RA 30/86, BSGE 62, 103-109; vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 m.w.N. - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Ob eine betroffene Person die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt hat, ist nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, d.h. es ist bei der Beurteilung ein subjektiver Maßstab anzulegen (BSG, Urteil vom 5. September 2006, B 7a AL 14/05 R).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI sind versicherungspflichtig selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. zur geschichtlichen Entwicklung der Einbeziehung von Lehrern in die Versicherungspflicht BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 12 RA 6/04 R).
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchtet; dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSG, Urteile vom 26. August 1987, 11a RA 30/86, BSGE 62, 103-109; vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 m.w.N. - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 24.11.2005 - B 12 KR 18/04 R

    Rentenversicherungsträger - Feststellung - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob eine solche Feststellung über einzelne Elemente des Versicherungspflichttatbestandes und damit eine Versicherungspflicht dem Grunde nach nach damaliger Rechtslage überhaupt zulässig gewesen wäre (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 24. November 2005, B 12 KR 18/04 R), oder der Rentenversicherungsträger vielmehr lediglich befugt war, über die Versicherungspflicht insgesamt zu entscheiden, sie also bei Vorliegen aller Voraussetzungen festzustellen oder diese Feststellung insgesamt abzulehnen.
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers steht

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22
    Besondere Anforderungen sind weder an die Vorkenntnisse des Lehrers, seine pädagogischen Fähigkeiten, die Form des Unterrichts (Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) oder die Art der Vermittlung noch an die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu stellen (BSG, Urteile vom 22. Juni 2005, B 12 RA 14/04 R und 12. Dezember 2007, B 12 KR 8/07 R).
  • BSG, 10.07.2018 - B 5 RE 9/18 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als selbstständiger

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