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   LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14   

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https://dejure.org/2014,43053
LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14 (https://dejure.org/2014,43053)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.2014 - L 2 R 2647/14 (https://dejure.org/2014,43053)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 2014 - L 2 R 2647/14 (https://dejure.org/2014,43053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung bei pflichtwidrigem Verschweigen eines Beitragsanspruchs des Rentenversicherungsträgers durch Nachversicherungsschuldner

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14
    Auch ein Nachversicherungsschuldner, dessen pflichtwidriges Unterlassen den Rentenversicherungsträger von der Geltendmachung seines Beitragsanspruchs abgehalten hat, handelt grundsätzlich rechtsmissbräuchlich, wenn er sich dennoch auf Verjährung beruft (siehe hierzu BSG Urteil vom 7. Juni 2012 - B 5 R 88/11 R -).

    Etwas anderes folge auch nicht aus der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27. Juni 2012 - B 5 R 88/11 R - ).

    Die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Kläger ist nach der Rechtsauffassung des Senats rechtsmissbräuchlich und stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar (zum Folgenden: BSG vom 27. Juni 2012 - B 5 R 88/11 R, m. w. N., veröffentlicht in juris sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. November 2013 - L 11 R 5180/12 - ).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2012 (B 5 R 88/11 R, aaO) zwar ausgeführt, dass es der Zweck der Verjährung, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit des Rechtsverkehrs, gebiete, bei der Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit strenge Maßstäbe anzulegen und der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen zu lassen sei.

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 15/05 R

    Streitigkeit über Vergütung zwischen öffentlich-rechtlichem Krankenhausträger und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 24. Mai 2006 - B 3 KR 15/05 R - die Auffassung - dieser schließt sich der Senat an - vertreten, dass der Begriff "Erstattungsstreitigkeit" als Ausnahme nicht weit, sondern eng auszulegen ist und daher nicht jeglichen Geldaustausch zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden umfasst, sondern nur Forderungen, die auf Erstattung von Kosten gerichtet sind.
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 81/79

    Aufschub der Nachentrichtung von Beiträgen - Nachversicherungsbeiträge für einen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14
    Die Unterbrechung einer versicherungsfreien Beschäftigung - wie hier - von mehr als zwei Jahren kann nicht mehr als nur vorübergehend im Sinne des § 125 Abs. 1 Buchstabe b AVG angesehen werden, sodass in solchen Fällen ein Aufschub der Nachversicherung nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 11. September 1980 - 1 RA 81/79 -, SozR 2200 § 1403 Nr. 2).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RA 33/81

    Vorübergehende Unterbrechung; Versicherungsfreie Beschäftigung; Ausscheiden;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14
    Voraussetzung hierfür ist, dass Arbeitgeber und Beschäftigter sich bereits zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis rechtsverbindlich über die Fortsetzung der Beschäftigung verständigt haben (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1982, 1 RA 33/81, SozR 2200 § 1403 Nr. 4).
  • BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82

    Unterbrechung der versicherungsfreien Beschäftigung - Aufschubgrund -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14
    Der vorübergehende Charakter muss mit großer Sicherheit feststehen (BSG, Urteil vom 30. Juni 1983, 11 RA 34/82, SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 5180/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Kläger ist nach der Rechtsauffassung des Senats rechtsmissbräuchlich und stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar (zum Folgenden: BSG vom 27. Juni 2012 - B 5 R 88/11 R, m. w. N., veröffentlicht in juris sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. November 2013 - L 11 R 5180/12 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2020 - L 9 BA 1892/18
    Dieser Rechtsprechung des 5. Senats hat sich nicht nur der 13. Senat angeschlossen ( BSG , Urteil vom 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R -, in Bezug auf Säumniszuschläge, Juris), sondern - soweit ersichtlich - auch die übrige Rechtsprechung (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 12.11.2014 - L 2 R 2647/14 - und vom 05.11.2013 - L 11 R 5180/12 - LSG Thüringen, Urteil vom 17.09.2014 - L 12 R 1907/12 - LSG Hamburg, Urteil vom 14.05.2013 - L 3 R 29/13 WA -, alle in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 R 4318/18

    Nachversicherung - unversorgtes Ausscheiden eines satzungsmäßigen Mitglieds einer

    Dieser Rechtsprechung des 5. Senats hat sich nicht nur der 13. Senat angeschlossen (BSG, Urteil vom 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R -, in Bezug auf Säumniszuschläge, Juris), sondern - soweit ersichtlich - auch die übrige Rechtsprechung (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 12.11.2014 - L 2 R 2647/14 - und vom 05.11.2013 - L 11 R 5180/12 - LSG Thüringen, Urteil vom 17.09.2014 - L 12 R 1907/12 - LSG Hamburg, Urteil vom 14.05.2013 - L 3 R 29/13 WA -, alle in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2015 - L 9 R 5218/12
    Die Tatsache, dass die Nachversicherung nicht zum Schutz des Versicherten erforderlich ist, begründet danach keine Ausnahme von der grundsätzlichen Rechtsmissbräuchlichkeit des Unterlassens (vgl. LSG B.-W., Urteil vom 12.11.2014, L 2 R 2647/14, a.a.O.).
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