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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11   

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https://dejure.org/2015,46338
LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11 (https://dejure.org/2015,46338)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2015 - L 2 U 214/11 (https://dejure.org/2015,46338)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - L 2 U 214/11 (https://dejure.org/2015,46338)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1150 Abs 2 RVO, § 215 Abs 1 SGB 7
    NVA-Wehrpflichtiger - Arbeitsunfall - die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse - Kasernierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfalls bei der NVA als Arbeitsunfall; Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung; Tätliche Auseinandersetzungen; Ursache der Gefahrerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 1150 Abs. 2; SGB VII § 215 Abs. 1
    Unfallversicherung - NVA; Wehrpflichtiger; Arbeitsunfall; die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse; Kasernierung

  • rechtsportal.de

    RVO § 1150 Abs. 2 ; SGB VII § 215 Abs. 1
    Anerkennung eines Unfalls bei der NVA als Arbeitsunfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 4/86

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Sturz aus Kasernenfenster

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse müssten im konkreten Fall wesentliche Ursache einer gesundheitlichen Schädigung sein, diese jedoch nicht durch eine besondere Gefahrenlage herbeigeführt haben (BSG Urteil vom 13. Juli 1988 a. a. O. - Fenstersturz auf dem Gelände einer Kaserne).

    Das Bundessozialgericht habe in einem Urteil vom 13. Juli 1988 (Az. 9/9a RV 4/86) unter anderem ausgeführt, solange sich ein Soldat oder Wehrpflichtiger nicht allein aus privaten Gründen im Kasernengelände befinde, würden Unfälle in aller Regel wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen zuzurechnen sein, wenn sie von den baulichen Anlagen, dem Gelände oder den Geräten sowie den dort befindlichen Menschen wesentlich mitverursacht worden seien und keine Umstände vorlägen, die einen Ursachenzusammenhang ausschlössen, wie Alkoholgenuss oder selbstgeschaffene Gefahr.

    Gefahren bei der Nutzung einer Einrichtung können sich zum einen aus den baulichen Gegebenheiten - z. B. einer zu niedrigen Fenster- oder Balkonbrüstung, unsicheren Treppen (siehe hierzu bspw. BSG, Urteil vom 13. Juli 1988, Az. 9/9a RV 4/86, zitiert nach Juris) - oder aus dem menschlichen Umfeld - z. B. besonderes Konfliktpotential durch die Kasernierung junger Männer (siehe hierzu bspw. LSG Saarland, Urteil vom 05. Oktober 2004, Az. L 5 VS 19/01, zitiert nach Juris) - ergeben.

  • BSG, 28.10.1980 - 9 RV 54/79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - kein Anwaltsverschulden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    ... Solange sich also ein Soldat oder Wehrpflichtiger nicht allein aus privaten Gründen im Kasernengelände befinde, seien Unfälle in aller Regel wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen zuzurechnen, wenn sie von den baulichen Anlagen, dem Gelände oder den Geräten sowie den dort befindlichen Menschen wesentlich mit verursacht sind und keine Umstände vorliegen, die einen Ursachenzusammenhang ausschließen, wie Alkoholgenuss (vergleiche BSG SozR 3200 § 81 Nr. 18) oder selbstgeschaffene Gefahr (vergleiche BSG SozR 3200 § 81 Nr. 14)".

    Denn auch in diesem Fall würden wehrdiensteigentümliche Verhältnisse dadurch als wesentliche Schadensursache verdrängt werden (vergleiche BSG Urteil vom 28. Oktober 1980, 9 RV 54/79; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2005, L 8 VS 5048/03).

    Die vom Kläger selbst geschaffene Gefahr verdrängte als wesentliche Ursache der Körperverletzung den Kausalzusammenhang mit dem dem Wehrdienst noch zuzurechnenden besonderen Konfliktpotential durch die Kasernierung junger Männer (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 9 RV 54/79, zitiert nach Juris; LSG Saarland, Urteil vom 05. Oktober 2004, Az. L 5 VS 19/01, zitiert nach Juris).

  • LSG Saarland, 05.10.2004 - L 5 VS 19/01

    Feststellungsklage - berechtigtes Interesse an baldiger Feststellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Gefahren bei der Nutzung einer Einrichtung können sich zum einen aus den baulichen Gegebenheiten - z. B. einer zu niedrigen Fenster- oder Balkonbrüstung, unsicheren Treppen (siehe hierzu bspw. BSG, Urteil vom 13. Juli 1988, Az. 9/9a RV 4/86, zitiert nach Juris) - oder aus dem menschlichen Umfeld - z. B. besonderes Konfliktpotential durch die Kasernierung junger Männer (siehe hierzu bspw. LSG Saarland, Urteil vom 05. Oktober 2004, Az. L 5 VS 19/01, zitiert nach Juris) - ergeben.

    Die vom Kläger selbst geschaffene Gefahr verdrängte als wesentliche Ursache der Körperverletzung den Kausalzusammenhang mit dem dem Wehrdienst noch zuzurechnenden besonderen Konfliktpotential durch die Kasernierung junger Männer (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 9 RV 54/79, zitiert nach Juris; LSG Saarland, Urteil vom 05. Oktober 2004, Az. L 5 VS 19/01, zitiert nach Juris).

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VS 1/05 R

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Das auf die Revision gegen das Urteil des Bayrischen Landessozialgericht (Az. L 15 VS 15/00) ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. November 2006 (Az. B 9a VS 1/05 R), mit dem die Sache mit der Begründung zurückverwiesen worden sei, dass die Kasernierung des dortigen Klägers die Annahme eines prima-facie-Beweises alleine nicht rechtfertige, könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    Eine solche gefahrbringende Einrichtung kann vorliegend die Kaserne, in welcher der Kläger gezwungen war zu übernachten, darstellen, wobei die Kasernierung für sich genommen keine wesentlich mitwirkende Ursache ist (siehe zu § 81 Abs. 1 3. Alt. SVG: BSG, Urteil vom 30. November 2006, Az. B 9a VS 1/05 R, zitiert nach Juris).

  • LSG Bayern, 19.10.2004 - L 15 VS 15/00

    Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Das Bayerische Landessozialgericht gehe ebenfalls in einem ähnlichen Fall davon aus, dass der Verletzte, der keinerlei Einfluss auf die Ermittlungen zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens gehabt habe und auch nicht in der Lage gewesen sei, entsprechende Ermittlungen zu veranlassen, nicht auf die übliche Beweislastverteilung verwiesen werden könne (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2004, L 15 Vs 15/00).

    Das auf die Revision gegen das Urteil des Bayrischen Landessozialgericht (Az. L 15 VS 15/00) ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. November 2006 (Az. B 9a VS 1/05 R), mit dem die Sache mit der Begründung zurückverwiesen worden sei, dass die Kasernierung des dortigen Klägers die Annahme eines prima-facie-Beweises alleine nicht rechtfertige, könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

  • BSG, 08.08.1984 - 9a RV 37/83

    Versorgungsschutz - Freizeitbeschäftigung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Solche - den notwendigen Zusammenhang mit der Wehrdiensttätigkeit herstellende und damit unter dem Schutz der RVO stehende - Gefahren können sich - wie dargestellt - aus der Kasernierung junger Männer, d. h. vor allem aus der Einschränkung der persönlichen Freiheit, die sich auch darin zeigt, dass der Soldat durch seinen Dienst für die Dauer seines Wehrdienstverhältnisses aus seinem bürgerlichen Leben herausgenommen und von dem Ort ferngehalten wird, an dem sich der räumliche Schwerpunkt seiner bürgerlichen Lebensinteressen befindet (BSG, Urteil vom 08. August 1984, Az. 9a RV 37/83, zitiert nach Juris), ergeben.
  • BSG, 11.04.1985 - 4b/9a RV 28/84

    Zur Frage, wann die gesundheitlichen Folgen einer Auseinandersetzung zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Eine andere Annahme widerspräche den Erkenntnissen der Lebenserfahrung und wäre daher offenkundig lebensfremd (BSG, Urteil vom 11. April 1985, Az. 4b/9a RV 28/84, zitiert nach Juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist dagegen nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen, so dass hierfür grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 29. Januar 1974, A/7 RU 18/72, in: SozR 2200 § 551 Nr. 1; vom 02. Mai 2001, B 2 U 16/00 R, in: SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.; vom 18. August 2004, B 8 KN 1/03 R, in: SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1; vom 12. April 2005, B 2 U 11/04 R in: BSGE 94, 262, RdNr. 5; vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R in: BSGE 94, 269, RdNr. 5; vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R in: BSGE 96, 196, 198 RdNr. 10; vom 4. September 2007, B 2 U 24/06 R in: SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist dagegen nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen, so dass hierfür grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 29. Januar 1974, A/7 RU 18/72, in: SozR 2200 § 551 Nr. 1; vom 02. Mai 2001, B 2 U 16/00 R, in: SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.; vom 18. August 2004, B 8 KN 1/03 R, in: SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1; vom 12. April 2005, B 2 U 11/04 R in: BSGE 94, 262, RdNr. 5; vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R in: BSGE 94, 269, RdNr. 5; vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R in: BSGE 96, 196, 198 RdNr. 10; vom 4. September 2007, B 2 U 24/06 R in: SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
    Der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist dagegen nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen, so dass hierfür grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 29. Januar 1974, A/7 RU 18/72, in: SozR 2200 § 551 Nr. 1; vom 02. Mai 2001, B 2 U 16/00 R, in: SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.; vom 18. August 2004, B 8 KN 1/03 R, in: SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1; vom 12. April 2005, B 2 U 11/04 R in: BSGE 94, 262, RdNr. 5; vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R in: BSGE 94, 269, RdNr. 5; vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R in: BSGE 96, 196, 198 RdNr. 10; vom 4. September 2007, B 2 U 24/06 R in: SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 35/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Beitrittsgebiet -

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R

    Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 7/01 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstunfall eines Wehrpflichtigen der NVA im Jahre

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86

    Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 19/96

    Wehrdienstbeschädigung - Scheingefecht mit Besenstiel - wehrdiensteigentümliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 269/09

    Gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsschutz für einen Unfall eines

  • BSG, 11.06.1974 - 9 RV 122/73

    Zur Frage wehrdiensteigentümlicher Belastungen als Mitursache für einen

  • BSG, 24.08.1982 - 9a RV 3/82

    Alkoholgenuß als wahrscheinliche Unfallursache - wehrdiensteigentümliche

  • BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72

    Leukämie - Strahleneinwirkung - Kausalität - Umkehr der Beweislast

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2005 - L 8 VS 5048/03

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - dem Wehrdienst eigentümliche

  • BSG, 17.05.1977 - 10 RV 19/76

    Abgrenzung zwischen wehrdiensteigentümlichen und zivilen Verhältnissen -

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RK 40/86

    Nachholung der Beiladung - Zurückverweisung - Leistungspflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 17 U 619/16

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Zeckenbiss während einer

    Ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann auf einer Dienstreise bei einer dem privaten Bereich angehörenden Verrichtung, wie hier beispielsweise der nach dem Vorbringen des Klägers insgesamt als Unfallzeitpunkt naheliegenden Nachtruhe, nur ausnahmsweise bei besonderen, der Dienstreise zuzurechnenden gefahrerhöhenden Umständen in Betracht kommen (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2015, L 2 U 214/11, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 08.12.2014 - L 2 U 214/11   

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https://dejure.org/2014,64028
LSG Sachsen, 08.12.2014 - L 2 U 214/11 (https://dejure.org/2014,64028)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2014 - L 2 U 214/11 (https://dejure.org/2014,64028)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - L 2 U 214/11 (https://dejure.org/2014,64028)
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