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   LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10   

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https://dejure.org/2011,1630
LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10 (https://dejure.org/2011,1630)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.12.2011 - L 2 U 566/10 (https://dejure.org/2011,1630)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - L 2 U 566/10 (https://dejure.org/2011,1630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - Alkoholgenuss - Nachweis im Vollbeweis: relative Fahruntüchtigkeit - rechtlich wesentliche Ursache - Nichtvorliegen alkoholtypischer Ausfallerscheinungen - betriebsbedingte Übermüdung - 13,5 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - BAK von 0,93 ‰ - Nichtvorliegen alkoholtypischer Ausfallerscheinungen - betriebsbedingte Ermüdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt BAK unter 1.1 Promille - Der Weg zur Arbeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfall unter Alkoholeinfluss

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsunfall auf dem Heimweg - Schließt Alkoholkonsum des Arbeitnehmers den Unfallversicherungsschutz aus?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung - Zum Nachweis einer alkoholbedingten Verkehrsuntüchtigkeit

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Alkoholunfall: Entfällt der Unfallversicherungsschutz immer?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wegeunfall mit knapp 1 Promill Alkohol: ausnahmsweise Anspruch auf Hinterbliebenenrente

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz bei Alkoholgenuss?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz entfällt bei nachweislich alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache - Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    Von absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Unfallverursachung von überragender Bedeutung waren, ist nach der Rechtsprechung des BSG ab einer BAK von 1, 1 0/00 auszugehen (BSG vom 25.11.1992, Az.: 2 RU 40/91, BSG vom 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R).

    Auch bei einer relativen Fahruntüchtigkeit kann der Alkoholgenuss von überragender Bedeutung für den Eintritt des Unfallereignisses sein, so dass der Unfall nicht durch die versicherte Tätigkeit als wesentlich verursacht anzusehen ist (vgl. BSG vom 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R).

    Neben der BAK muss somit aus weiteren Beweisanzeichen auf alkoholtypische Ausfallerscheinungen und darauf geschlossen werden können, dass der Versicherte wegen der Folgen des Alkoholgenusses fahruntüchtig und damit der Alkoholgenuss die überragende Ursache für das Unfallereignis war (BSG vom 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R).

    Dabei kann das Verhalten vor, bei und nach dem Unfall zu würdigen sein (BSGE 45, 285, 289; BSG vom 30.01.2007 a.a.O.).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    Relative Fahruntüchtigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn die BAK unterhalb des Grenzwertes von 1, 1 0/00 liegt, aber aufgrund sonstiger Beweisanzeichen - sogenannter alkoholtypischer Ausfallerscheinungen - der Nachweis von Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BSGE 45, 285).

    Dabei kann das Verhalten vor, bei und nach dem Unfall zu würdigen sein (BSGE 45, 285, 289; BSG vom 30.01.2007 a.a.O.).

    Dabei genügt es nicht, dass der Verkehrsteilnehmer infolge Alkoholgenusses "wahrscheinlich" verkehrsuntüchtig war (BSG vom 02.02.1998, BSGE 45, 285).

    Sie bedarf als rechtserhebliche Tatsache des vollen Beweises, d.h. sie muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwiesen sein (BSGE 45, 285).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    Der Anscheinbeweis, dass bei relativer Fahruntüchtigkeit der Alkoholeinfluss die wesentliche Unfallursache war, wird somit durch die ernsthafte Möglichkeit einer Ursächlichkeit durch betriebsbedingte Übermüdung entkräftet (s. a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2006, Az.: L 1 U 5341/04).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage auf Vorliegen eines Arbeitsunfalls gemäß §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (BSG vom 15.02.2005, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12) zulässig (a.A. nun wohl BSG vom 12.01.2010, Az.: B 2 U 21/08 R).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    Von absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Unfallverursachung von überragender Bedeutung waren, ist nach der Rechtsprechung des BSG ab einer BAK von 1, 1 0/00 auszugehen (BSG vom 25.11.1992, Az.: 2 RU 40/91, BSG vom 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R).
  • LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    Diese Beurteilung werde durch das Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 26.03.2008 (Az.: L 2 U 456/07) gestützt, wonach als typische Folgen des Alkoholeinflusses u.a. verminderte Reaktionsfähigkeit, Müdigkeit und die Einschränkung des Sichtfeldes anzusehen sind.
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - fehlendes

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage auf Vorliegen eines Arbeitsunfalls gemäß §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (BSG vom 15.02.2005, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12) zulässig (a.A. nun wohl BSG vom 12.01.2010, Az.: B 2 U 21/08 R).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    16 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) seit dem Urteil vom 30.06.1960 (BSGE 12, 242) schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht aus, sondern nur dann, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist.
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
    Für einen durch einen Verkehrsunfall Verletzten ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Unfallversicherungsschutz gegeben, wenn sich entweder nicht feststellen lässt, dass alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit vorgelegen hat oder ursächlich (mitursächlich) geworden ist oder, wenn dies zwar festgestellt wird, das Vorliegen eines anderen - betriebsbezogenen - Umstandes und seine Ursächlichkeit (Mitursächlichkeit) im Sinne einer wesentlichen Bedingung aber für den Unfall festgestellt werden kann (BSGE vom 20.01.1977, BSG 43, 110).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 2 U 243/10

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - relative Fahruntüchtigkeit - alkoholbedingtes

    Eine betriebsbedingte Übermüdung, wie sie etwa vom Bayerischen LSG (Urteil vom 14. Dezember 2011, Az. L 2 U 566/10, zitiert nach juris.de) im Falle einer dem Unfall relativ unmittelbar vorangegangenen 13, 5stündigen Tätigkeit für den Arbeitgeber bejaht worden war, hat vorliegend im Falle des Klägers damit nicht vorgelegen.
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