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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12 (https://dejure.org/2013,18839)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.06.2013 - L 20 SO 479/12 (https://dejure.org/2013,18839)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 (https://dejure.org/2013,18839)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RV 26/81

    Verzinsung - vollständiger Leistungsantrag iS des § 44 Abs 2 SGB 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Das Urteil des BSG vom 17.11.1981 - 9 RV 26/81 sowie die Verwaltungsregelung des Bundesministeriums für Arbeit vom 31.08.1983 - IVa 4-54036 (BArbBl 1983, Nr. 11, 62) ließen eine andere Beurteilung nicht zu.

    Im Übrigen habe das BSG im Urteil vom 17.11.1981 - 9 RV 26/81 (Rn. 18) unter Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut des § 44 Abs. 2 S. 1 SGB I im Rahmen der Verzinsung auf den vollständigen Leistungsantrag abgestellt.

    c) Die abweichende Rechtsauffassung des Sozialgerichts, die sich insbesondere auf das Urteil des BSG vom 17.11.1981 - 9 RV 26/81 (Rn. 17-19 - juris) und weite Teile des Schrifttums (vgl. Schütze in von Wulffen, SGB X, 7 Auflage 2010, § 44 Rn. 32; Wagner in jurisPK-SGB I, § 44 Rn. 31; Mrozynski, SGB 1, 4. Auflage 2010, § 44 Rn. 13; Bigge, jurisPR 22/2010 Anm. 3) stützen kann, hält der Senat nicht für überzeugend.

  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Mit seiner am 20.05.2011 vor dem Sozialgericht (SG) Duisburg erhobenen Klage hat der Kläger sein Begehren weiterverfolgt und ergänzend ausgeführt, das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R stehe seiner Rechtsauffassung, nach der es für den Verzinsungsbeginn auf die ursprünglichen Leistungsbewilligungen ankomme, nicht entgegen.

    Sie hat unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R (Rn. 24) die Auffassung vertreten, jedenfalls im Bereich der Sozialhilfe komme eine Verzinsung von Nachzahlungsansprüchen unter Zugrundelegung des Zeitpunkts der ursprünglichen Antragstellung nicht in Betracht.

    Ergibt sich ein Nachzahlungsanspruch erst aus einem Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X, ist als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet wird, im Falle des Klägers also dessen Antrag vom 15.12.2010 (so bereits für einen ähnlichen Fall LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22.07.2010 - L 10 R 2516/08 Rn. 17-19 und wohl auch BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R Rn. 24 m.w.N. - beide juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 10 R 2516/08

    Rentenzahlung - Verzinsung - maßgeblicher Leistungsantrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Davon abweichenden Auffassungen, welche für die Begründung der Fälligkeit auf den Erlass des nach § 44 SGB X ergangenen Rücknahmebescheides (so Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2010 - L 10 R 2516/08) bzw. auf den Überprüfungsantrag selbst abstellten, sei hingegen nicht zu folgen; denn § 44 SGB X durchbreche die Bestandskraft von Verwaltungsakten.

    Ergibt sich ein Nachzahlungsanspruch erst aus einem Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X, ist als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet wird, im Falle des Klägers also dessen Antrag vom 15.12.2010 (so bereits für einen ähnlichen Fall LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22.07.2010 - L 10 R 2516/08 Rn. 17-19 und wohl auch BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R Rn. 24 m.w.N. - beide juris).

    Eine frühere Verzinsung folgt auch nicht etwa aus § 44 Abs. 1 SGB I (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2010 - L 10 R 2516/08 Rn. 19 - juris).

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    a) Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und Abs. 4, § 56 SGG) statthaft; denn über einen Zinsanspruch entscheidet die Behörde - wie auch hier geschehen - durch eine eigenständige Verfügung im Sinne von § 31 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R Rn. 16 m.w.N. - juris).

    Dies ergibt sich schon aus der formalen Trennung zwischen der Entscheidung über den Sozialleistungsanspruch einerseits und der Zinsentscheidung andererseits, die in zwei selbstständigen Verwaltungsakten zu verlautbart werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R Rn. 16 - juris).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 44/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Berufskrankheit der Mutter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Werde diese Ausgangsentscheidung z.B. in einem späteren Gerichtsverfahren zu Gunsten des Berechtigten abgeändert, sei nicht das Urteil, sondern der angefochtene und abgeänderte Verwaltungsakt die "Entscheidung über die Leistung" (BSG, Urteil vom 30.04.1985 - 2 RU 44/84, Bigge in jurisPR-SozR, 22/2010 Anm. 3).
  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 108/79
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob nicht bereits der Bescheid vom 04.02.2011, mit dem die Beklagte einen Nachzahlungsanspruch i.H.v. 12.114,90 EUR festgestellt hat, eine (konkludente) Ablehnung des Verzinsungsanspruchs des Klägers enthielt (vgl. zu einer solchen Konstellation BSG, Urteil vom 11.09.1980 - 5 RJ 108/79 Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verzinsung - Beginn - Geldleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Er ist - unter Bezugnahme auf weitere Rechtsprechung und Literatur (Waschull in LPK-SGB X, 2. Auflage 2007, § 44 Rn. 58 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2008 - L 1 U 1935/08 m.w.N.) - nach wie vor der Auffassung, bei einer Neufeststellung nach § 44 SGB X seien Zinsen nicht erst ab dem Antrag auf Neubescheidung, sondern seit Erlass des ursprünglichen Verwaltungsakts nachzuzahlen.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2019 - L 2 SO 2656/19

    Sozialrecht - Verzinsung von Geldleistungsansprüchen - konkludente Ablehnung der

    Der Beklagte bezieht sich zur Begründung der Berufung auf das Urteil des LSG vom 22. Juli 2010 (L 10 R 2516/08) und das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2013 (L 20 SO 479/12); nach dieser Rechtsprechung sei der Nachzahlungsanspruch der Klägerin erst mit dem Zugunstenbescheid vom 25. Juli 2018 entstanden und daher auch erst zu diesem Zeitpunkt fällig geworden.

    Zu dieser Rechtsauffassung führt das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 10. Juni 2013 (L 20 SO 479/12, Juris Rdnr. 37) folgendes aus:.

  • SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von

    a) Die Vorschrift ist auf die Nachzahlung anwendbar, auch wenn diese auf einem Überprüfungsverfahren nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) beruht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, juris Rn. 33).

    aa) Teilweise wird vertreten, es sei für die Fälligkeit auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags bzw. die Entscheidung über den Nachzahlungsanspruch abzustellen, weil als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen sei, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet werde (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris Rn. 17-19 nachfolgend Verwerfung der Revision als unzulässig durch Beschluss des BSG vom 13. Mai 2011 - B 13 R 30/10 R - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, juris Rn. 35 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 26 August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).

  • LSG Hessen, 11.10.2017 - L 4 SO 169/16

    Sozialhilfe SGB XII

    Der Beklagte verwies auf LSG NRW, Urteil vom 10.06.2013 - L 20 SO 479/12 -, Rn. 35 nach juris.

    Der hier zu entscheidende Fall, in dem der Leistungsanspruch erst im sog. Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X durch den Sozialhilfeträger festgestellt wird, gibt entgegen der Auffassung des Sozialgerichts keinen Anlass dafür, ausnahmsweise nicht dem Wortlaut entsprechend auf den Leistungsantrag, sondern auf den Überprüfungsantrag abzustellen (wie hier: BSG, Urteil vom 17. November 1981 9 RV 26/81 -, juris Rn. 17 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 2 R 387/13 -, juris Rn. 32 ff.; Bigge, in: Eichenhofer/Wenner, SGB I - SGB IV - SGB X, 2012, § 44 SGB I Rn. 19 f.; Lilge, in: Lilge, SGB I, 4. Aufl. 2016, § 44 Rn. 22, 49; Mrozynski, SGB 1, 5. Auflage 2014, § 44 Rn. 13; Schütze, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 44 Rn. 32; Wagner, in: jurisPK-SGB 1, 2. Aufl. Stand: 27. September 2017, § 44 Rn. 31; Bigge, jurisPR-SozR 22/2010 Anm. 3; speziell im Sozialhilferecht zuletzt SG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juli 2016 - S 3 SO 3787/15 -, Rn. 23, juris; a.A. LSG NRW, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, Rn. 35 ff., juris; wohl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris; offen gelassen von BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).

  • SG Marburg, 24.06.2016 - S 9 SO 18/16
    Ergebe sich ein Nachzahlungsanspruch erst aus einem Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X, sei als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet werde (LSG, NRW, Urteil vom 10.06.2013 - L 20 SO 479/12, Rz. 35, in juris).

    Er trägt im Wesentlichen vor, dass nach der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10.06.2013 - L 20 SO 479/12) kein Zinsanspruch der Kläger bestehe, insbesondere beginne bei Nachzahlungsansprüchen die Verzinsungspflicht frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Eingang des Antrags auf Überprüfung nach § 44 SGB I. Das seitens der Kläger angeführte Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 22.03.2010 - L 2 R 68/10 sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da in dem dortigen Fall im Rahmen des Hauptbescheids nicht über die Verzinsung entschieden worden sei.

    Mit Blick auf Sinn und Zweck des § 44 SGB I sowie auf den Umstand, dass in dem Zeitraum der Bestandskraft der (erst) nachträglich abgeänderten Bescheide kein Rechtssatz existierte, nach welchem den Klägern bereits damals höhere Sozialleistungen zugestanden hätten, erstreckt sich die Ex-tunc-Wirkung des § 44 SGB X jedoch nicht auf die Berechnung des Zinsanspruches nach § 44 SGB I (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, Rn. 35 ff., juris).

    Die Kammer teilt hier die Auffassung des 20. Senats des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 10.06.2013 - L 20 SO 479/12.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2019 - L 20 SO 479/17

    Keine Anwaltskosten bei unterlassener Verzinsung

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei einer Entscheidung über einen Zinsanspruch nach § 44 SGB I eine solche Beteiligung nicht erfolgen muss (vgl. Urteil vom 10.06.2013 - L 20 SO 479/12 Rn. 28 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 387/13

    Erstreckung der Korrekturmöglichkeit nach § 44 SGB 10 auf Zinsansprüche nach

    Dementsprechend sieht der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung des Urteils des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2013 (- L 20 SO 479/12 -, Breithaupt 2013, 1044 - Revision anhängig B 8 SO 17/13 R; vgl. ähnlich auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris) keinen Anlass, von der erläuterten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - L 12 AS 1872/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    § 44 SGB X selbst regelt demgegenüber allein die Durchbrechung der Bestandskraft von Verwaltungsakten; ein eigenständiger materiell-rechtlicher Leistungsanspruch ergibt sich aus der Vorschrift hingegen nicht (LSG NRW Urteil vom 10.06.2013, L 20 SO 479/12, Rn. 33, juris).
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