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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,26928
LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12 B ER (https://dejure.org/2012,26928)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2012 - L 27 P 39/12 B ER (https://dejure.org/2012,26928)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER (https://dejure.org/2012,26928)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Informationen, welche die Markttransparenz verbessern und den Marktteilnehmern eine an den eigenen Interessen orientierte Entscheidung über die Bedingungen der Marktteilhabe ermöglichen, berühren den Schutzbereich der Berufsfreiheit auch dann nicht, wenn sie sich auf die Wettbewerbsposition eines einzelnen Unternehmens nachteilig auswirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Der Schutzbereich dieses Grundrecht kann nicht nur berührt sein, wenn eine berufliche Tätigkeit unterbunden wird, sondern auch dann, wenn der Markterfolg behindert wird, da in der bestehenden Wirtschaftsordnung das Freiheitsrecht des Artikels 12 Absatz 1 GG das berufsbezogene Verhalten der Unternehmen am Markt nach den Grundsätzen des Wettbewerbs umschließt (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvR 2566/95).
  • LSG Sachsen, 24.02.2010 - L 1 P 1/10

    Presseerklärung zur Entscheidung des 1. Senats - L 1 P 1/10 B ER -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Es ist daher für die Zulässigkeit öffentlicher Bewertungen nicht ausreichend, dass keine groben Fehler oder Bewertungsmängel bzw. keine schwerwiegenden Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben vorliegen (a.A. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - L 8 P 29/10 B ER; vgl. auch zur PVTA: Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 1 P 1/10 B ER, und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2010 - L 27 P 14/10

    Transparenzbericht; Pflegedienst; einstweiliger Rechtsschutz; Unterlassung; Frist

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Es begegnet bereits Zweifeln, ob die PTVS vom 17. Dezember 2008 den gesetzlichen Vorgaben des § 115 Absatz 1 a Satz 6 SGB XI gerecht wird, wonach neben den Kriterien der Veröffentlichung auch "die Bewertungssystematik" zu vereinbaren ist, und damit als Normsetzungsvereinbarung überhaupt Bindungswirkung für die einzelne Pflegeeinrichtung entfalten kann (vgl. zum Ganzen für die "Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant" (PTVA) bereits Beschlüsse des Senats vom 29. März 2010 - L 27 P 14/10 B ER, vom 11. Mai 2010 - L 27 P 18/10 B ER und vom 15. März 2011 - L 27 P 75/10 B ER).
  • LSG Hessen, 28.10.2010 - L 8 P 29/10

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Es ist daher für die Zulässigkeit öffentlicher Bewertungen nicht ausreichend, dass keine groben Fehler oder Bewertungsmängel bzw. keine schwerwiegenden Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben vorliegen (a.A. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - L 8 P 29/10 B ER; vgl. auch zur PVTA: Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 1 P 1/10 B ER, und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 27 P 18/10

    Transparenzbericht; Pflegedienst; einstweilige Anordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Es begegnet bereits Zweifeln, ob die PTVS vom 17. Dezember 2008 den gesetzlichen Vorgaben des § 115 Absatz 1 a Satz 6 SGB XI gerecht wird, wonach neben den Kriterien der Veröffentlichung auch "die Bewertungssystematik" zu vereinbaren ist, und damit als Normsetzungsvereinbarung überhaupt Bindungswirkung für die einzelne Pflegeeinrichtung entfalten kann (vgl. zum Ganzen für die "Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant" (PTVA) bereits Beschlüsse des Senats vom 29. März 2010 - L 27 P 14/10 B ER, vom 11. Mai 2010 - L 27 P 18/10 B ER und vom 15. März 2011 - L 27 P 75/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - L 10 P 76/10

    Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Die Publikation von Benotungen, die auf Grundlage nicht valider Daten vorgenommen wurden, ist hierfür offensichtlich nicht geeignet (a.A. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2010 - L 10 P 76/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2011 - L 27 P 23/11

    Streitwert - Maßnahme - Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Da mit dem Beschwerdebegehren in Form der Beseitigung der Veröffentlichung und Unterlassung künftiger Veröffentlichungen zwei selbständige Streitgegenstände geltend gemacht werden, war der Auffangstreitwert nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechend dem Rechtsgedanken des § 5 ZPO doppelt in Ansatz zu bringen (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 - L 27 P 23/11 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - L 27 P 75/10

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12
    Es begegnet bereits Zweifeln, ob die PTVS vom 17. Dezember 2008 den gesetzlichen Vorgaben des § 115 Absatz 1 a Satz 6 SGB XI gerecht wird, wonach neben den Kriterien der Veröffentlichung auch "die Bewertungssystematik" zu vereinbaren ist, und damit als Normsetzungsvereinbarung überhaupt Bindungswirkung für die einzelne Pflegeeinrichtung entfalten kann (vgl. zum Ganzen für die "Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant" (PTVA) bereits Beschlüsse des Senats vom 29. März 2010 - L 27 P 14/10 B ER, vom 11. Mai 2010 - L 27 P 18/10 B ER und vom 15. März 2011 - L 27 P 75/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 27 P 86/12

    Streitwert - Transparenzbericht

    Damit betraf das zugrundeliegende Verfahren - anders als in Fällen, in denen bereits eine Veröffentlichung des Transparenzberichtes stattgefunden hat und in denen daher auch die Beseitigung dieser Veröffentlichung streitgegenständlich ist (zur Streitwertfestsetzung in derartigen Fällen vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 3. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER) - lediglich einen einzelnen Streitgegenstand.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - L 27 P 68/12

    Streitwert

    Damit betraf das zugrundeliegende Verfahren - anders als in Fällen, in denen bereits eine Veröffentlichung des Transparenzberichtes stattgefunden hat und in denen daher auch die Beseitigung dieser Veröffentlichung streitgegenständlich ist (zur Streitwertfestsetzung in derartigen Fällen vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 3. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER) - lediglich einen einzelnen Streitgegenstand.
  • SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13

    Krankenhausnavigator der AOK darf vorerst im Netz bleiben: Kein Eilrechtsschutz

    Eine einstweilige Anordnung erscheint nötig, wenn die Rechtsverfolgung in der Sache erhebliche Erfolgsaussicht hat und bei Abwägung der Interessen der Beteiligten die Interessen des Antragstellers an der vorläufigen Regelungen diejenigen der anderen Beteiligten überwiegen und für ihre Realisierung ohne die Regelung erhebliche Gefahren bzw. wesentliche Nachteile für die Ausübung/Realisierung/das Bewahren von Rechten drohen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER -, juris, dort Rdnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2013 - L 4 P 4043/12
    Die Parteien der PTVA haben damit der Schaffung von Transparenz den Vorrang eingeräumt und mit der PTVA detailliert die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen geregelt (für die Rechtmäßigkeit: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08. Juli 2012 - L 4 P 44/10 B ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - L 8 P 29/10 B ER - dagegen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER -, jeweils in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18

    Bestimmung des Streitwerts für ein Beschwerdeverfahren im sozialgerichtlichen

    Der Senat legt für jeden der genannten Streitgegenstände den Auffangstreitwert von 5.000 EUR zu Grunde (ebenso in einem vergleichbaren Fall LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2012 - L 27 P 39/12 B ER Rn. 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 27 P 58/12

    Streitwert; Transparenzbericht; Auffangstreitwert

    Damit betraf das zugrundeliegende Verfahren - anders als in Fällen, in denen bereits eine Veröffentlichung des Transparenzberichtes stattgefunden hat und in denen daher auch die Beseitigung dieser Veröffentlichung streitgegenständlich ist (zur Streitwertfestsetzung in derartigen Fällen vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 3. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER) - lediglich einen einzelnen Streitgegenstand.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 27 P 60/12

    Streitwert; Transparenzbericht; Auffangstreitwert

    Damit betraf das zugrundeliegende Verfahren - anders als in Fällen, in denen bereits eine Veröffentlichung des Transparenzberichtes stattgefunden hat und in denen daher auch die Beseitigung dieser Veröffentlichung streitgegenständlich ist (zur Streitwertfestsetzung in derartigen Fällen vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 3. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER) - lediglich einen einzelnen Streitgegenstand.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 27 P 59/12

    Streitwert; Transparenzbericht; Auffangstreitwert

    Damit betraf das zugrundeliegende Verfahren - anders als in Fällen, in denen bereits eine Veröffentlichung des Transparenzberichtes stattgefunden hat und in denen daher auch die Beseitigung dieser Veröffentlichung streitgegenständlich ist (zur Streitwertfestsetzung in derartigen Fällen vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 3. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER) - lediglich einen einzelnen Streitgegenstand.
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