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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18   

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https://dejure.org/2019,28786
LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18 (https://dejure.org/2019,28786)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2019 - L 29 AS 625/18 (https://dejure.org/2019,28786)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - L 29 AS 625/18 (https://dejure.org/2019,28786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 SGB 2, § 116 SGB 2, § 16 SGB 2
    Einzelrichter; Stimmtherapeutin; abzusetzende Beträge; Aufwendungen zur Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB II § 11b Abs. 1 Nr. 5 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung von Absatzbeträgen für Kosten einer Ausbildung als Stimmtherapeutin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18
    Auch nach der Rechtsprechung im Sozialrecht (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2014, L 12 AS 4836/12) sei grundsätzlich auf den steuerrechtlichen Begriff der Werbungskosten abzustellen und daher auch neue Tätigkeitsfelder zu berücksichtigen, wenn diese auf die bisherige Ausbildung als Schauspielerin und Sprecherin aufbauen.

    In Anwendung dieser Rechtsprechung haben das Landessozialgericht Baden-Württemberg (mit Urteil vom 27. Februar 2014, L 12 AS 4836/12, Rn. 24) und das Landessozialgericht Hamburg (Urteil vom 4. Februar 2015, L 4 AS 394/13, jeweils mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) klargestellt, dass bei der Notwendigkeit der Ausbildungskosten auf die tatsächlich erfolgte Tätigkeit und dem daraus erzielten Einkommen abzustellen sei.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - L 29 AS 1501/11
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18
    Der erkennende Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 4. Dezember 2014 (L 29 AS 1501/11, Rn. 42, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) für Recht erkannt, dass im Rahmen von § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Alg II-V eine konkrete betriebsbezogene Betrachtung geboten ist und daher beispielsweise Verluste aus der Ausübung eines Gewerbebetriebes nicht auf einen anderen Gewerbebetrieb übertragen werden können.
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18
    Zwar sei die Ausbildung zwischen dem Therapeutin im gesundheitlichen und nicht dem sprachlich künstlerischen Bereich, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 04.12.2002 VI R 120/01) genüge es für Werbungskosten allerdings, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf bestehe und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden.
  • LSG Hamburg, 04.02.2015 - L 4 AS 394/13

    Berücksichtigung von Fortbildungskosten zur Osteopathin bei der Berechnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18
    In Anwendung dieser Rechtsprechung haben das Landessozialgericht Baden-Württemberg (mit Urteil vom 27. Februar 2014, L 12 AS 4836/12, Rn. 24) und das Landessozialgericht Hamburg (Urteil vom 4. Februar 2015, L 4 AS 394/13, jeweils mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) klargestellt, dass bei der Notwendigkeit der Ausbildungskosten auf die tatsächlich erfolgte Tätigkeit und dem daraus erzielten Einkommen abzustellen sei.
  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18
    Das Bundessozialgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 19. Juni 2012 (B 4 AS 163/11 R, Rn. 19, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) ausgeführt, dass im Sozialrecht durch § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II ein engerer Rahmen gesetzt wird als im Steuerrecht nach § 9 Abs. 1 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Kein

    Insbesondere dann, wenn ansonsten die Erzielung der Einkünfte für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit gefährdet wäre, kommt eine Berücksichtigung der Kosten für eine Ausbildung in Betracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2019 - L 29 AS 625/18, Rn. 37 bei juris).
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