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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 P 65/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 P 65/02 (https://dejure.org/2004,16707)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.2004 - L 3 P 65/02 (https://dejure.org/2004,16707)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 2004 - L 3 P 65/02 (https://dejure.org/2004,16707)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 P 12/99 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei stationärer Pflege, Vergütungsanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 P 65/02
    Diese Öffnungsklausel berücksichtigt, dass der Umfang der Leistungserbringung durch das Pflegeheim wegen sozialer Betreuung oder Behandlungspflege deutlich weiter gehen kann, als es nach dem in §§ 14, 15 SGB XI festgelegten Maßstab für die Zuordnung zu einer Pflegestufe Berücksichtigung finden kann, bei der die soziale Betreuung- und Behandlungspflege nicht in gleicher Weise berücksichtigungsfähig ist (BSG Urteil vom 10.02.2000 - B 3 P 12/99 R - BSGE 85, 278 - SozR 3-3300 § 43 Nr. 1).

    Mangels hinreichender Berücksichtigung der sozialen Betreuungs- und Behandlungspflege drohte die zwingende Übernahme der Pflegestufeneinordnung auch für die Festlegung der Pflegeklasse (die wie auch hier für die Höhe des Pflegesatzes und damit für die leistungsgerechte Vergütung maßgeblich ist) sonst zu einer mit Art. 12 und 14 des Grundgesetzes nicht zu vereinbarenden Vergütung zu führen (BSG, Urteil vom 10.02.2000, a.a.O.).

    Insbesondere ergibt sich eine Beschwer der Klägerin nicht daraus, dass eine abschließende Festlegung der Pflegeklasse den privatrechtlich ausgestaltender Heimvertrag zwischen der Klägerin und dem Heimträger berührte, und damit auch in dessen durch Artikel 12 Abs. 1, 14 des Grundgesetzes geschützte Interessen an einer leistungsgerechten Vergütung eingriffe (BSG, Urteil vom 10.02.2000, a.a.O.).

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 6/96

    Beschwer iS. von § 54 Abs. 1 S. 2 SGG ohne negative Folgen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 P 65/02
    Nach dem (soweit ersichtlich: ausschließlichen) Verständnis der Regelung in Rechtsprechung und Literatur dient § 54 Abs. 1,2 SGG - genauso wie die entsprechenden Regelungen der anderen Verwaltungsgerichtsordnungen - dem Ausschluss der Popularklage, so dass für die Zulässigkeit der Klage neben der Behauptung einer objektiven Rechtswidrigkeit der Verwaltungshandlung zudem die Behauptung einer Verletzung in eigenen rechtlich geschützten Interessen vorliegen muss (z.B. BSG Urteil vom 15.05.1991, - 6 RKa 22/90 = BSGE 68, 291; BSG Urteil vom 23.10.1996 - 4 RLw 6/96 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 33, Gründe bei 5864, § 14 Nr. 1; Meyer-Ladewig, a.a.O., § 54 Rdnrn. 10 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Da die Beklagte im insoweit alleine maßgeblichen Verhältnis zur Klägerin als einziger Verfahrensbeteiligter (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 SGB X - Sozialgesetzbuch 10. Buch) eine ausschließlich begünstigende Regelung getroffen hat, liegt keine Beschwer vor, weil die Klägerin alles erhalten hat, was sie beantragt hatte (Meyer-Ladewig, a.a.O., Rdnr. 10) bzw. weil "der Verwaltungsakt also in einer für die Klägerin nachteiligen Weise nicht auf das Verhältnis zwischen den Beteiligten einwirken kann" (BSG, Urteil vom 23.10.1996 - 4 RLw 6/96 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 P 65/02
    Die Durchsetzung dieses Anspruchs wäre zivilgerichtlich geltend zu machen (z.B. BGH Urteil vom 22. Januar 2004 - III ZR 68/03 - zu einem anteiligen Rückzahlungsanspruch für wegen Sondennahrung nicht in Anspruch genommener Verpflegung).
  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 P 65/02
    Nach dem (soweit ersichtlich: ausschließlichen) Verständnis der Regelung in Rechtsprechung und Literatur dient § 54 Abs. 1,2 SGG - genauso wie die entsprechenden Regelungen der anderen Verwaltungsgerichtsordnungen - dem Ausschluss der Popularklage, so dass für die Zulässigkeit der Klage neben der Behauptung einer objektiven Rechtswidrigkeit der Verwaltungshandlung zudem die Behauptung einer Verletzung in eigenen rechtlich geschützten Interessen vorliegen muss (z.B. BSG Urteil vom 15.05.1991, - 6 RKa 22/90 = BSGE 68, 291; BSG Urteil vom 23.10.1996 - 4 RLw 6/96 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 33, Gründe bei 5864, § 14 Nr. 1; Meyer-Ladewig, a.a.O., § 54 Rdnrn. 10 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2004 - L 3 P 29/03

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 P 65/02
    Wortlaut, Regelungs- und Sinnzusammenhang der Vorschriften des SGB XI machen damit deutlich, dass Einstufung in Pflegestufe und Pflegeklasse nicht identisch sein müssen (mit weiterer Begründung: LSG NRW Urteil vom 18.12.2003 - L 2 Kn 69/03 P - Urteil des erkennenden Senates vom 08.03.2004 - L 3 P 29/03 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2003 - L 2 KN 69/03

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 P 65/02
    Wortlaut, Regelungs- und Sinnzusammenhang der Vorschriften des SGB XI machen damit deutlich, dass Einstufung in Pflegestufe und Pflegeklasse nicht identisch sein müssen (mit weiterer Begründung: LSG NRW Urteil vom 18.12.2003 - L 2 Kn 69/03 P - Urteil des erkennenden Senates vom 08.03.2004 - L 3 P 29/03 - m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2013 - XI ZR 227/12

    Bankinsolvenz: Stundungswirkung eines von der Bundesanstalt für

    bb) Eine durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt bewirkte Stundung verlangte daher wie jeder andere Verwaltungsakt im Bereich der Eingriffsverwaltung eine den Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 3 GG) genügende, klare gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (allg. Landessozialgericht NRW, Urteil vom 29. März 2004 - L 3 P 65/02, juris Rn. 22; Manssen, aaO, S. 282, 285; vgl. auch Neef, aaO, S. 202; Huber, aaO, S. 132; aA Fischer, EWiR 2012, 709, 710).
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