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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07   

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https://dejure.org/2009,14079
LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07 (https://dejure.org/2009,14079)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2009 - L 3 U 107/07 (https://dejure.org/2009,14079)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - L 3 U 107/07 (https://dejure.org/2009,14079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines erlittenen Unfalls bei Bauarbeiten; Geltendmachen eines Arbeitsunfalls nach § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) auf einem im Eigentum des Verletzten stehenden ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - kein "Wie-Beschäftigter" - Unternehmereigenschaft des Eigentümers eines Baugrundstücks für Bauvorhaben - keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - nicht gewerbsmäßig ausgeführte Bauarbeiten - familiär geprägte Hilfeleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 17.09.2003 - L 17 U 159/01

    Vorliegen eines Arbeitsunfalles; Voraussetzungen für den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07
    Demzufolge fällt auch die Steuerbegünstigung nach § 10 e Einkommensteuergesetz (EStG) nicht unter die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 16 SGB VII (so zur vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 1 Nr. 15 Reichsversicherungsordnung [RVO] Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. September 2003, L 17 U 159/01, in juris).

    So hat auch das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 17. September 2003, L 17 U 159/01, in juris) zu einem Fall, in dem die Teilung in Wohnungseigentum - anders als im vorliegenden Fall - bereits vollzogen war und sich der Unfall beim Einsetzen der Tür an der weiterhin im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer befindlichen Giebelseite der Doppelgarage ereignete, festgestellt, die Unfall bringende Handlung des dortigen Klägers sei wesentlich auf die Wahrnehmung seiner eigenen Angelegenheiten gerichtet gewesen und er sei daher nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig geworden.

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07
    Je enger eine Gemeinschaft ist, umso größer wird regelmäßig der Rahmen sein, innerhalb dessen bestimmte Tätigkeiten ihr Gepräge daraus erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 1993, 2 RU 38/92, in juris).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07
    Vielmehr ist ausreichend, dass eine ernstliche, dem fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und die ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen und die ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 05. Juli 1994, 2 RU 24/93, SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 m. w. N).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R

    Unfallversicherungsrecht - Beitragspflicht - Abgrenzung - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07
    Dem privaten Bauherren stehe eine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 121 Abs. 1 SGB VII dann zu, wenn dieser eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten ausübe, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet seien und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt würden (so auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 05. März 2002, B 2 U 8/01 R).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07
    Jedoch besteht dann kein Versicherungsschutz, wenn es sich um Gefälligkeitshandlungen, die unter Verwandten vorgenommen werden und von familiären Beziehungen zwischen Angehörigen geprägt sind, handelt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989, 2 RU 4/89, SozR 2200 Nr. 134).
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 45/97 R

    Unfallversicherungsschutz - öffentlich geförderter Wohnungsbau - KfW-Wohnraum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07
    Vom 01. Januar 1990 ab erstreckte sich die beitragsfreie Unfallversicherung nur noch auf öffentlich geförderte Wohnungen und nicht mehr auf den "steuerbegünstigten" Wohnungsbau (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 1998, B 2 U 45/97 R, in juris).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 11/82

    Ablehnung des UV-Schutzes bei Selbsthilfearbeiten am Dach eines Hauses

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07
    Der Kläger hatte im Zeitpunkt des Unfalls daher Tätigkeiten verrichtet, die zum Aufgabenkreis seines Unternehmens gehörten, selbst wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens (d. h. demjenigen seiner Tochter und deren Ehemann) gedient hat (vgl. zu Bauarbeiten an einem Doppelhaus, die zugleich dem Nachbarn dienen: BSG, Urteil vom 19.05.1983, 2 RU 11/82, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    So ist auch der Eigentümer eines Baugrundstücks der Unternehmer seines nicht gewerbsmäßigen Bauvorhabens; die spätere Nutzung des Neubaus durch einen anderen (Mit-)Unternehmer schließt dies nicht aus (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2009 - L 3 U 107/07 -, UVR 16/2009, 958; Bigge in Eichenhofer/Wenner, SGB VII, § 136 Rdnr. 31).
  • SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung eines Arbeitsunfalls -

    Vorauszusetzen, aber auch ausreichend für die Annahme einer versicherten Tätigkeit wie ein Beschäftigter im Sinne von § 2 Absatz 2 SGB VII ist nur, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet wird, welche dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. Becker u.a. - Kruschinsky, a.a.O., § 2 Rn 804; BSG, Urteil v. 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - BSG, Urteil v. 05.07.1994 - 2 RU 24/93 - [zur Vorgängerregelung des § 539 Absatz 2 RVO]; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.01.2009 - L 3 U 107/07 -).
  • SG Augsburg, 02.12.2013 - S 8 U 267/12

    Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes

    Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Wie-Beschäftigung gegeben ist, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (vgl. BayLSG, Urteil vom 29. Juli 2009, L 17 U 350/06, und Urteil vom 30. Juni 2010, L 2 U 278/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009, L 3 U 107/07; Urteil vom 8. August 2013, L 3 U 228/10).
  • LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unfallhandlung im

    Dass Versicherungsschutz gemäß dieser Norm nicht in Betracht kommt, folgt zum einen daraus, dass der Kläger als (Mit)Eigentümer des Grundstücks bzw. des darauf errichteten Eigenheims das Unternehmerrisiko in Form des unmittelbaren wirtschaftlichen Risikos der darauf verrichteten Bauarbeiten getragen hat, weshalb er mehr als Unternehmer (Mitunternehmer) im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 136 SGB VII) tätig war, der wesentlich auch seine eigenen Angelegenheiten verfolgte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - L 3 U 107/07 - juris), denn als arbeitnehmerähnliche Person.
  • SG Augsburg, 07.04.2011 - S 8 U 336/10

    Anerkennung eines Unfalls eines freiwilligen Bauhelfers als Arbeitsunfall;

    Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Wie-Beschäftigung gegeben ist, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (vgl. BayLSG, Urteil vom 29. Juli 2009, L 17 U 350/06, und Urteil vom 30. Juni 2010, L 2 U 278/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009, L 3 U 107/07).
  • SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls i.R.v. unentgeltlicher Mithilfe bei Bauarbeiten

    Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Wie-Beschäftigung gegeben ist, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (BayLSG, Urteil vom 29. Juli 2009, L 17 U 350/06, und Urteil vom 30. Juni 2010, L 2 U 278/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009, L 3 U 107/07).
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