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   LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18   

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https://dejure.org/2020,24782
LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18 (https://dejure.org/2020,24782)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.08.2020 - L 3 U 155/18 (https://dejure.org/2020,24782)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. August 2020 - L 3 U 155/18 (https://dejure.org/2020,24782)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall eines Steinmetzes - Anheben eines mehr als 50 Kg schweren Findlings - Abrutschen und Nachfassen - überraschen-des Moment und akute Krafteinwirkung als äußeres Ereignis - Riss der distalen Bizepssehne rechts - geeigneter Unfallmechanismus - Krafteinwirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bizepssehnenriss anzuerkennender Arbeitsunfall?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung von Verletztenrente (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris Rdnr. 10 m. w. N.).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).

    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer 2. Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.).

    Im vorliegenden Fall muss daher die - als Anknüpfungstatsache im Vollbeweis nachzuweisende - konkrete Einwirkung ihrer Intensität nach geeignet sein, zu einer Bizepssehnenruptur zu führen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, a.a.O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18
    Gegen diesen Bescheid legte der Kläger am 22. September 2016 Widerspruch ein und stützte sich auf das sog. "Grabsteinurteil" des Bundesozialgerichts (BSG) vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R.

    Die erforderliche äußere Einwirkung auf den Körper kann auch darin bestehen, dass durch betriebliche Einflüsse eine krankhafte Störung im Körperinneren hervorgerufen wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - juris Rn. 12 und Leitsatz).

    In der Entscheidung vom 2. Mai 2001 - B 2 U 18/00 R - hat das BSG bei einem körperlich anstrengenden Heben einer Bohrsonde, währenddessen der Versicherte auf einmal einen Schmerz im Halsbereich verspürte, eine Einwirkung angenommen, aber den Ursachenzusammenhang verneint (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - juris Rn. 13 m. w. N.).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18
    Hinsichtlich des Beweismaßstabs müssen die Tatbestandsmerkmale der "versicherten Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", des "Unfallereignisses" sowie des "Gesundheitsschadens" im Grad des Vollbeweises, d.h. mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris Rdnr. 28).

    Danach geht es auf einer 1. Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    Im vorliegenden Fall muss daher die - als Anknüpfungstatsache im Vollbeweis nachzuweisende - konkrete Einwirkung ihrer Intensität nach geeignet sein, zu einer Bizepssehnenruptur zu führen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, a.a.O.).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18
    In der Entscheidung vom 2. Mai 2001 - B 2 U 18/00 R - hat das BSG bei einem körperlich anstrengenden Heben einer Bohrsonde, währenddessen der Versicherte auf einmal einen Schmerz im Halsbereich verspürte, eine Einwirkung angenommen, aber den Ursachenzusammenhang verneint (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - plötzlich

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18
    Aufgrund des überraschenden Moments des Nachfassens an dem wegen seiner glitschigen Oberfläche schwer zu fassenden mindestens ca. 50 kg schweren Findling durch den Kläger ist eine zusätzliche akute Krafteinwirkung anzunehmen, die über eine bloße willentliche Kraftanstrengung hinausgeht, und die nach dem schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachten des Dr. D. nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand geeignet ist, den Riss der kurzen distalen Bizepssehne herbeizuführen (vgl. in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2020 - L 3 U 155/18
    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18   

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https://dejure.org/2019,51407
LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18 (https://dejure.org/2019,51407)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.10.2019 - L 3 U 155/18 (https://dejure.org/2019,51407)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - L 3 U 155/18 (https://dejure.org/2019,51407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Gesetzliche Unfallversicherung - Weitergewährung einer Verletztenrente - MdE-Feststellung - Vorschläge der MdE-Expertengruppe der DGUV bei Gliedmaßenverlusten - kein aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - überwiegende Meinung der Fachliteratur - Verlust eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur MdE-Bewertung der Beeinträchtigung der Daumenfunktion - Einordnung der Konsensempfehlungen zur MdE-Neubewertung vom 27.06.2018 durch das LSG - die Empfehlungen sind nicht als dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechend anzusehen - sie können nach ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 56
    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer MdE von 10 v.H. in der gesetzlichen Unfallversicherung für Gesundheitseinschränkungen der Hand nach einer Bandruptur am Daumen und nachfolgender Versteifung des Daumengrundgelenkes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber als in sich stimmiges Beurteilungsgefüge die Grundlage für eine gleichbleibende Bewertung der MdE (vgl BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R -), ohne dass eine exakte rechtsdogmatische Einordnung der MdE-Tabellen erforderlich wäre (vgl dazu BSG, Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R - juris Rn 18 f).

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte geben damit auch allgemeine Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit aufgrund des Umfangs der den Verletzten versperrten Arbeitsmöglichkeiten wieder und gewährleisten, dass die Verletzten bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - und vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - jeweils juris).

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber als in sich stimmiges Beurteilungsgefüge die Grundlage für eine gleichbleibende Bewertung der MdE (vgl BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R -), ohne dass eine exakte rechtsdogmatische Einordnung der MdE-Tabellen erforderlich wäre (vgl dazu BSG, Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R - juris Rn 18 f).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
    Deshalb kann allein aus dem Vorliegen unterschiedlicher Auffassungen bei den im entsprechenden Fachgebiet Kundigen nicht geschlossen werden, dass ein Erfahrungssatz falsch ist oder nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht (vgl BSG vom 23.4.2015 - B 2 U 10/14 R juris Rn 28).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte geben damit auch allgemeine Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit aufgrund des Umfangs der den Verletzten versperrten Arbeitsmöglichkeiten wieder und gewährleisten, dass die Verletzten bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - und vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - jeweils juris).
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