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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5122
LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10 (https://dejure.org/2015,5122)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.03.2015 - L 3 U 225/10 (https://dejure.org/2015,5122)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. März 2015 - L 3 U 225/10 (https://dejure.org/2015,5122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2; SGB VII § 3; SGB VII § 6
    Feststellung eines Arbeitsunfalls während der Mittagspause

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer sind in der Mittagspause nur auf dem Weg zum Essen unfallversichert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer sind in der Mittagspause nur auf dem Weg zum Essen unfallversichert

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mittagspause: Unfallversichert nur auf dem Weg zum Essen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung greift in der Mittagspause nur beim Weg zum Essen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall in der Mittagspause

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz in der Mittagspause nur für Wege zur Nahrungsaufnahme

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz bei Unterbrechung des Wegs

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Mittagspause: Nur Weg zum Essen unfallversichert

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Was fällt unter den Versicherungsschutz in der Mittagspause?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unfall in der Mittagspause auf dem Weg zum Essen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auf dem Weg zur Reinigung gesetzlich unfallversichert?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer sind in der Mittagspause nur auf dem Weg zum Essen gesetzlich unfallversichert

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    In Mittagspause nur Weg zum Essen unfallversichert

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; ständige Rechtsprechung: BSGE 96, 196, Urteil des BSG vom 27. April 2010 B 2 U 23/09 R Randziffer 11 - juris).

    Es handelt sich beim Verzehr oder Einkauf von Lebensmittel regelmäßig um eine unaufschiebbare, notwendige Handlung, die geeignet ist, die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und die es ihm ermöglicht, die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (ständige Rechtsprechung des BSG: zur RVO BSG ">550%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 550 Nr. 8 sowie zum SGB VII Urteil des BSG, vom 27. April 2010 B 2 U 23/09 R - juris; dem folgend die Literatur: Ricke, aaO, Anmerkung 192 zu § 8; Wagner, juris PK, Anmerkung 60 zu § 8).

    Er hat hierbei einen "nicht zu geringen Spielraum im Rahmen vernünftiger zeitlicher Grenzen" (Ricke, aaO; BSG SozR 2200 Nr. 28 zu § 550; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R Randnummer 19 - juris).

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Der Versicherungsschutz ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass im Betrieb eine Werkskantine eingerichtet ist, da es dem Versicherten frei steht, das Essen an einem ihm genehmen Ort einzunehmen (BSGE 12, 254, 255; 50, 100, 101; BSG in SozR 2200 § 550 Nr. 28; Krasney in: Becker u.a., Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kommentar, Anmerkungen 215 und 219 zu § 8, Ricke, aaO, Anmerkung 192 zu § 8).

    Dabei ist das BSG von einem unangemessen weiten und damit unversicherten Weg ausgegangen, wenn dieser wesentlich weiter vom Ort der Tätigkeit weg führte als die Wohnung des Versicherten gelegen war (BSG in SozR Nr. 47 zu § 543 RVO aF; BSGE 50, 100, 101).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Maßgeblich ist dabei - wie auch im Übrigen zur Feststellung der versicherten Tätigkeit - auf die Handlungstendenz des Versicherten abzustellen, soweit diese durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG Urteil vom 9. Dezember 2003 B 2 U 23/03 R juris sowie ständige Rechtsprechung des Senats - beispielsweise Urteile vom 5. Juni 2012 L 3 U 11/11, vom 18. September 2012 L 3 U 266/08 und vom 23. Oktober 2012 L 3 U 250/07) Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz beim Zurücklegen von Wegen zulassen, ist insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und gegebenenfalls das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (BSG, Urteil in SozR 4-2700 § 8 Nrn. 39 und 48; Bayer. LSG, Urteil vom 20. Januar 2015 - L 3 U 365/14 - Rdnr. 31 - juris).
  • LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14

    Hinterbliebene sind gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Maßgeblich ist dabei - wie auch im Übrigen zur Feststellung der versicherten Tätigkeit - auf die Handlungstendenz des Versicherten abzustellen, soweit diese durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG Urteil vom 9. Dezember 2003 B 2 U 23/03 R juris sowie ständige Rechtsprechung des Senats - beispielsweise Urteile vom 5. Juni 2012 L 3 U 11/11, vom 18. September 2012 L 3 U 266/08 und vom 23. Oktober 2012 L 3 U 250/07) Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz beim Zurücklegen von Wegen zulassen, ist insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und gegebenenfalls das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (BSG, Urteil in SozR 4-2700 § 8 Nrn. 39 und 48; Bayer. LSG, Urteil vom 20. Januar 2015 - L 3 U 365/14 - Rdnr. 31 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2012 - L 3 U 11/11
    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Maßgeblich ist dabei - wie auch im Übrigen zur Feststellung der versicherten Tätigkeit - auf die Handlungstendenz des Versicherten abzustellen, soweit diese durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG Urteil vom 9. Dezember 2003 B 2 U 23/03 R juris sowie ständige Rechtsprechung des Senats - beispielsweise Urteile vom 5. Juni 2012 L 3 U 11/11, vom 18. September 2012 L 3 U 266/08 und vom 23. Oktober 2012 L 3 U 250/07) Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz beim Zurücklegen von Wegen zulassen, ist insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und gegebenenfalls das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (BSG, Urteil in SozR 4-2700 § 8 Nrn. 39 und 48; Bayer. LSG, Urteil vom 20. Januar 2015 - L 3 U 365/14 - Rdnr. 31 - juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; ständige Rechtsprechung: BSGE 96, 196, Urteil des BSG vom 27. April 2010 B 2 U 23/09 R Randziffer 11 - juris).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Auch wenn zur Feststellung der versicherten Tätigkeit im Allgemeinen auf die kleinste, von Dritten beobachtbare Handlungssequenz abzustellen ist - hier das Beschreiten der Treppe vor der Galeria Kaufhof hinab in die B-Ebene der Hauptwache (so Urteil des BSG vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - Rdnr. 22 - juris; ebenso diese Entscheidung erläuternd Spellbrink, Gemischte Tätigkeit und gemischte Motivationslage bei der Feststellung von Arbeitsunfällen, WzS 2011, 351, 352), musste der Senat den Verlauf der Mittagspause am Unfalltag insgesamt aufklären.
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Auch wenn es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, das immer die Erstangaben von größerem Beweiswert sind (BSG SozR 4-2700 § 4 Nr. 1; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 80; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 Az.: 2 RU 58/89 - juris sowie Urteil des Senats vom 18. September 2012 - L 3 U 266/08), haben diese doch oft - wie auch im Falle der Klägerin - als noch unbeeinflusst erteilte zeitlich früheste Angaben für die Beweiswürdigung eine besondere Bedeutung.
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Beide Aktivitäten sind in der Regel dem persönlichen Bereich zuzuordnen (BSGE 11, 276, 268; BSG in SozR 2200 § 148 Nr. 97; BSG in SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; Ziegler in: LPK, Anmerkung 79 zu § 8 sowie Ricke in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht Band 2, Anmerkung 196 zu § 8).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10
    Auch wenn es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, das immer die Erstangaben von größerem Beweiswert sind (BSG SozR 4-2700 § 4 Nr. 1; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 80; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 Az.: 2 RU 58/89 - juris sowie Urteil des Senats vom 18. September 2012 - L 3 U 266/08), haben diese doch oft - wie auch im Falle der Klägerin - als noch unbeeinflusst erteilte zeitlich früheste Angaben für die Beweiswürdigung eine besondere Bedeutung.
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94

    Kauf von Lebensmitteln - Alsbaldiger Verzehr - Mittagspause - Gesetzliche

  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 10/85

    Wahlfeststellung - Unfallversicherung - Verletztenrente - Heilbehandlungsanspruch

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59
  • LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Es handelt sich beim Verzehr oder Einkauf von Lebensmitteln regelmäßig um eine unaufschiebbare, notwendige Handlung, die geeignet ist, die Arbeitskraft der Versicherten zu erhalten und die es ihr ermöglicht, die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (stRsp, vgl etwa: BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; LSG Darmsatdt, Urteil vom 24. März 2015 - L 3 U 225/10 - juris Rn 23).
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18

    1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem

    Insbesondere die Nahrungsaufnahme wird in der Rechtsprechung seit jeher grundsätzlich dem privaten, unversicherten Lebensbereich zugeordnet, wenn sie nicht aufgrund der besonderen Umstände der versicherten Tätigkeit ausnahmsweise unmittelbar Teil derselben ist (HLSG, Urteil vom 24. März 2015 - L 3 U 225/10 - juris Rn. 21 ; Wagner, in: jurisPK-SGB VII, 2. Auflage, § 8 Rn. 64 [Stand: 22. März 2021]).
  • LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23

    Besorgung von Lebensmitteln zum alsbaldigen Verzehr, betriebliches Interesse,

    Hiergegen erhob der Kläger am 30.05.2022 Widerspruch und verwies dabei u.a. auf ein Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt vom 24.03.2015 (Az. L 3 U 225/10), wonach auch Wege zur Nahrungsaufnahme grundsätzlich versichert seien.
  • SG Kassel, 12.06.2018 - S 9 R 213/17
    Selbst wenn es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, dass immer die Erstangaben von größerem Beweiswert sind (vgl. Hess. LSG vom 24.3.2015 - L 3 U 225/10 , mwN, zitiert nach juris), haben diese doch oft - wie auch im Falle des Klägers - als noch unbeeinflusst erteilte zeitlich früheste Angaben für die Beweiswürdigung eine besondere Bedeutung.
  • LSG Hessen, 13.05.2015 - L 3 U 198/13
    Zur Feststellung der versicherten Tätigkeit ist im Allgemeinen auf die kleinste, von Dritten beobachtbare Handlungssequenz abzustellen ist - hier der Abstieg vom Revisionssteg (so Urteil des BSG vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - Rdnr. 22 - juris; ebenso diese Entscheidung erläuternd Spellbrink, Gemischte Tätigkeit und gemischte Motivationslage bei der Feststellung von Arbeitsunfällen, WzS 2011, 351, 352 sowie die Entscheidung des Senats vom 24. März 2015 L 3 U 225/10 - juris).
  • LSG Hamburg, 22.03.2023 - L 2 U 46/22

    Regeln der Beweiswürdigung bei der Geltendmachung von Folgen eines Arbeitsunfalls

    Bei der Prüfung, wie sich das fragliche Unfallereignis abgespielt hat, kommt im Rahmen der Beweiswürdigung den ersten Angaben des Versicherten nach dem Unfallereignis ein besonderer Beweiswert zu (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 24. März 2015 - L 3 U 225/10, juris; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14, juris).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 3 U 225/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 3 U 225/10 (https://dejure.org/2013,105956)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.03.2013 - L 3 U 225/10 (https://dejure.org/2013,105956)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. März 2013 - L 3 U 225/10 (https://dejure.org/2013,105956)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2010 - L 3 U 309/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 3 U 225/10
    Auch nach seiner Rechtsprechung können auf die Einwirkungen von Stress zurückgeführte psychische Erkrankungen nicht als eine Wie-BK gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII anerkannt werden (vgl hierzu das Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - L 3 U 309/09; vgl zu dieser Thematik auch Spellbrink, WzS 2012, S 259 ff "Burn-out als Berufskrankheit?).
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