Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011

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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09   

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https://dejure.org/2012,1139
LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09 (https://dejure.org/2012,1139)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2012 - L 3 U 329/09 (https://dejure.org/2012,1139)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - L 3 U 329/09 (https://dejure.org/2012,1139)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Gelegenheitsursache - Unfallbegriff - Tatbestandsmerkmal: Gesundheitserstschaden - Vollbeweis - Symptomatik einer akuten Belastungsreaktion F 43.0 nach der ICD-10 - Miterleben des Herzanfalls eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7
    Wegeunfall - alltägliche Gefahr - äußeres Ereignis - psychische Einwirkung - Gesundheitserstschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Miterleben des Herztodes eines Kollegen - Frage des "äußeren Ereignisses" bei geistig-seelischen Einwirkungen - keine Untergrenze für das erforderliche Ausmaß des psychischen Traumas - konkrete Feststellung der psychischen Gesundheitsstörungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (Urteil des Bundessozialgerichts vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.).

    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, das heißt ob sein Handeln zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (Urteile des BSG vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R -, in Juris; vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; vom 04. September 2007 - B 2 U 24/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 und vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R -, in SozR 3-2700 § 8 Nr. 9).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Gegebenenfalls genügt sogar eine starke Sonneneinstrahlung, die von außen mittelbar zu einem Kreislaufkollaps führt, der dann als Arbeitsunfall anzuerkennen ist (vgl. Urteil des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Auch eine geistig-seelische Einwirkung kann genügen (vgl. Urteile des BSG vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 189/59 -, in SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R -, in VersR 2000, 789; Ricke in Kasseler Kommentar, Randnr. 24 zu § 8).
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Auch eine geistig-seelische Einwirkung kann genügen (vgl. Urteile des BSG vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 189/59 -, in SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R -, in VersR 2000, 789; Ricke in Kasseler Kommentar, Randnr. 24 zu § 8).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Schon die Einwirkung selbst kann, muss aber nicht sichtbar sein, z. B. radioaktive Strahlen oder elektromagnetische Wellen (vgl. Urteil des BSG vom 24. Juni 1981 - 2 RU 61/79 -, in SozR 2200 § 548 Nr. 56: Störung eines Herzschrittmachers durch Kurzwellen eines elektrischen Geräts).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge ist laut ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, in SozR 4 -2700 § 8 Nr. 17) zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei der oder dem Verletzten vorliegen und die Erwerbsfähigkeit mindern.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (Urteil des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, in Juris m. w. N.).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, das heißt ob sein Handeln zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (Urteile des BSG vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R -, in Juris; vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; vom 04. September 2007 - B 2 U 24/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 und vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R -, in SozR 3-2700 § 8 Nr. 9).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (Urteil des Bundessozialgerichts vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09
    Die Annahme einer äußeren Einwirkung scheide nur aus, wenn die Einwirkung auf Umständen beruhe, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Betroffenen oder dessen willentliches Verhalten die wesentliche Ursache war (vgl. Urteile des BVerwG vom 24. Oktober 1963 - II C 10.62 - in BVerwGE 17, 59, 61; vom 09. April 1970 - II C 49.68 - in BVerwGE 35, 133, 134).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 99/93

    Beamter; Personalentscheidung; Dienstunfall

  • LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15

    Tod im Hotelzimmer bei Dienstreise

    Problematisch ist insoweit, dass es wie bei organisch-physischen Einwirkungen für eine psychische Stresssituationen keine feste Untergrenze der erforderlichen Einwirkungsintensität gibt (Keller in: Hauck/Noftz, SGB, 05/15, § 8 SGB VII, Rn. 11c; LSG Berlin-Bbg., 26.01.2012, L 3 U 329/09, UV-Recht Aktuell 2012, S. 586 ff., 593; Düsel in: Die Sicherung von Arbeitnehmerrechten, 2008, S. 75 ff., 86).
  • LSG Hessen, 14.10.2013 - L 3 U 150/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Handelt es sich um eine geistig-seelische Einwirkung, so ist zumindest eine besondere psychische Anspannung und eine dadurch bedingte Stresssituation zu verlangen (HLSG, Urteil vom 8. Mai 2012 - L 3 U 8/12; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011 - a.a.O. - sowie vom 26. Januar 2012 - L 3 U 329/09 - jeweils juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. März 1997, a.a.O.).
  • SG Bayreuth, 12.10.2020 - S 12 U 128/17

    Bescheid, Arbeitsunfall, Unfallversicherung, Behinderung, Versicherungsschutz,

    Alle rechtserheblichen Tatsachen bedürfen des vollen Beweises mit Ausnahme derjenigen, die einen Ursachenzusammenhang (Unfallkausalität, haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität) ergeben; für diese genügt angesichts der hier typischen Beweisschwierigkeiten die hinreichende Wahrscheinlichkeit (zum Ganzen etwa BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R = juris, Rdnr. 16 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2012 - L 3 U 329/09 = juris, Rdnr. 19 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2011 - L 2 U 504/10 = juris, Rdnr. 41 ff.).
  • SG Aachen, 08.01.2016 - S 6 U 27/14

    Zahlungsbegehren von Verletztenrente wegen eines anerkannten Wegeunfalls;

    Alle rechtserheblichen Tatsachen bedürfen des vollen Beweises mit Ausnahme derjenigen, die einen Ursachenzusammenhang (Unfallkausalität, haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität) ergeben; für diese genügt angesichts der hier typischen Beweisschwierigkeiten die hinreichende Wahrscheinlichkeit (zum Ganzen etwa BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R = juris, Rdnr. 16 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2012 - L 3 U 329/09 = juris, Rdnr. 19 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2011 - L 2 U 504/10 = juris, Rdnr. 41 ff.).
  • SG Aachen, 15.02.2013 - S 6 KN 248/11

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge sowie

    Alle rechtserheblichen Tatsachen bedürfen des vollen Beweises mit Ausnahme derjenigen, die einen Ursachenzusammenhang (Unfallkausalität, haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität) ergeben; für diese genügt angesichts der hier typischen Beweisschwierigkeiten die hinreichende Wahrscheinlichkeit (zum Ganzen etwa BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R = juris, Rdnr. 16 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2012 - L 3 U 329/09 = juris, Rdnr. 19 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2011 - L 2 U 504/10 = juris, Rdnr. 41 ff.).
  • SG Aachen, 24.05.2013 - S 6 U 132/11

    Fortführung einer Heilbehandlung wegen eines Arbeitsunfalls; Anforderungen an das

    Alle rechtserheblichen Tatsachen bedürfen des vollen Beweises mit Ausnahme derjenigen, die einen Ursachenzusammenhang (Unfallkausalität, haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität) ergeben; für diese genügt angesichts der hier typischen Beweisschwierigkeiten die hinreichende Wahrscheinlichkeit (zum Ganzen etwa BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R = juris, Rdnr. 16 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2012 - L 3 U 329/09 = juris, Rdnr. 19 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2011 - L 2 U 504/10 = juris, Rdnr. 41 ff.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 329/09 ZVW   

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https://dejure.org/2011,124163
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 329/09 ZVW (https://dejure.org/2011,124163)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 329/09
    Zunächst ist zu untersuchen, ob der angeschuldigte Vorfall im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn Ursache für die jetzt vorliegende Gesundheitsstörung ist, wobei die sogenannte Bedingungstheorie anzuwenden ist, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl zB BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 329/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (zB SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17) ist ein äußeres Ereignis regelmäßig als nicht rechtlich wesentliche Teilursache anzusehen, wenn der nunmehr vorliegende Gesundheitsschaden in etwa zur selben Zeit und im selben Umfang auch ohne äußeres Ereignis oder aufgrund eines alltäglich vorkommenden Ereignisses eingetreten wäre.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 329/09
    Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin - von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen - Konsens besteht (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 329/09
    Insoweit gilt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
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