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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - L 4 AS 237/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,17143
LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - L 4 AS 237/15 B ER (https://dejure.org/2015,17143)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.06.2015 - L 4 AS 237/15 B ER (https://dejure.org/2015,17143)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - L 4 AS 237/15 B ER (https://dejure.org/2015,17143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12a S 1 SGB 2, § 12a S 2 Nr 1 SGB 2, § 5 Abs 3 S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensausübung - unvollständige Sachverhaltsermittlung - veraltete Rentenauskunft - fehlende Begründung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungen anderer Träger; Ermessensausübung durch den Leistungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufforderung; Ermessen; Ermessensausübung; Ermessensfehler; Rentenantragstellung; geminderte Altersrente; Vorläufiger Rechtsschutz; vorzeitige Altersrente

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungen anderer Träger; Ermessensausübung durch den Leistungsträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente muss Sachverhalt vollständig ermittelt werden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - L 4 AS 237/15
    Bei einer Ermessensentscheidung hat ein Gericht nur zu prüfen, ob der Träger sein Ermessen überhaupt ausgeübt, er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010, Aktenzeichen: B 2 U 10/10 R).

    Deshalb haben die Tatsacheninstanzen in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Behörde die Tatsachen, die sie in ihrer Ermessensentscheidung zugrunde gelegt hat, zutreffend und vollständig ermittelt hat (BSG, Urteil vom 9. November 2010, a.a.O.).

  • BSG, 25.01.1979 - 3 RK 35/77

    Ersatzkasse - Freiwilliges Mitglied - Umstufung - Verwaltungsakt - Anhörung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - L 4 AS 237/15
    Der formelle Fehler wirkt sich lediglich im sich ggf. anschließenden Klageverfahren nicht mehr aus (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 1979, Aktenzeichen: 3 RK 35/77, SozR 1200 § 34 Nr. 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2016 - L 4 AS 33/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Mit Zugang des Widerspruchsbescheides vom 3. Februar 2016 ist daher der berechtigte formelle Einwand eines Anhörungsfehlers von Seiten der Antragstellerin weggefallen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juni 2015, L 4 AS 237/15 B ER, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2015 - L 5 AS 629/15

    Pflicht zur Ermessensausübung des Grundsicherungsträgers bei dessen Aufforderung

    Eine Ermessenausübung auf fehlerhafter Tatsachenbasis ist in der Regel ermessenfehlerhaft (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juni 2015, L 4 AS 237/15 B ER).
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