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   LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18   

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https://dejure.org/2022,18772
LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18 (https://dejure.org/2022,18772)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.02.2022 - L 4 KA 77/18 (https://dejure.org/2022,18772)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - L 4 KA 77/18 (https://dejure.org/2022,18772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 106a Abs 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 106a Abs 2 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 87 Abs 1 SGB 5, § 54 Abs 4 SGG, EBM-Ä 2008
    Vertragsärztliche Vergütung - sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutz gegen eine quartalsgleiche sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Abrechnung - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage als richtige Klageart - Pflicht des Vertragsarztes zur peinlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verpflichtung der KÄV zur korrigierenden Umstellung einer GOP in eine solche aus einem einschlägigen Fachkapitel; Richtige Klageart bei quartalsgleicher sachlich-rechnerischer Richtigstellung; sachlich-rechnerische Richtigstellung bei Abrechnung einer GOP aus ...

  • rechtsportal.de

    Keine Verpflichtung der KÄV zur korrigierenden Umstellung einer GOP in eine solche aus einem einschlägigen Fachkapitel; Richtige Klageart bei quartalsgleicher sachlich-rechnerischer Richtigstellung; sachlich-rechnerische Richtigstellung bei Abrechnung einer GOP aus ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13

    Abrechnungsausschluss, Abrechnungsbestimmungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Es zählt - ohne Weiteres ersichtlich - nicht zu den Aufgaben der KÄV, die Honorarabrechnung eines Vertragsarztes (oder einer BAG) unter Optimierungsgesichtspunkten zu prüfen (so ausdrücklich Bayerisches LSG, Urteil vom 25. März 2015 - L 12 KA 37/13, zitiert nach juris); aus Sicht des Senats lässt sich eine derartige Verpflichtung im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung im Übrigen auch nicht aus den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben im SGB V oder den untergesetzlichen Vorgaben in der HAO bzw in den Bundesmantelverträgen herleiten.

    Zu groß ist der Umfang aber erst bei einer Vergütungsminderung, die 50 % des gesamten Quartalshonorars überschreitet, eine Kürzung von 10 % ist hingegen nicht unverhältnismäßig (vgl dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 25. März 2015, L 12 KA 37/13, aaO, dort Rn 17).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 17/00 B

    Rechtliches Gehör eines Vertragsarztes bei Nichtanordnung des persönlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Liegen die Voraussetzungen einer GOP des EBM-Ä (juris: EBM-Ä 2008) erweislich nicht vor oder lässt sich die Erfüllung der Voraussetzungen im Einzelfall nicht nachweisen, darf die KÄV die GOP im Wege der sachlich-rechnerischen Richtigstellung in vollem Umfang streichen (BSG vom 6.9.2000 - B 6 KA 17/00 B).

    aa) Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung darf eine KÄV im Wege der sachlich-rechnerischen Richtigstellung vom Arzt in Ansatz gebrachte Leistungen in vollem Umfang streichen, wenn deren Voraussetzungen erweislich nicht vorliegen oder ihr Vorliegen sich im Einzelfall nicht nachweisen lässt (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B, zitiert nach juris mwN).

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Dabei stellt das BSG im Ausgangspunkt heraus, dass der seinen Honoraranspruch einbüßende Arzt die Ursache für diesen Eingriff selbst gesetzt hat (vgl hierzu BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R, zitiert nach juris, dort Rn 67).
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B

    Vertragsarzt - Berufsausübungsgemeinschaft - grundsätzliche Verantwortlichkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Vielmehr besteht eine den Vertragsarzt treffende Verpflichtung zur peinlich genauen Leistungsabrechnung; dabei handelt es sich um eine Grundpflicht des Vertragsarztes, die das Fundament des auf Vertrauen in die Richtigkeit der Abrechnungsdaten des Arztes beruhenden Systems der vertragsärztlichen Versorgung bildet (vgl BSG, Beschluss vom 28. September 2016, B 6 KA 14/16 B, zitiert nach juris, s. dort Rn 8).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Dementsprechend kommt eine Umwandlung fehlerhaft abgerechneter GOPen in Betracht, wenn für die KÄV - ohne dass dafür weitere Ermittlungen erforderlich sind - erkennbar ist, dass die konkrete Abrechnung erfahrungsgemäß auf einem Versehen beruht (vgl hierzu BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 6 KA 62/07 R, zitiert nach juris; vgl dazu auch Clemens in: jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 106d SGB V Rn 96 ff mwN).
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 6/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Wenn der Arzt diesen Anforderungen nicht gerecht wird und wenn das Vorliegen der Voraussetzungen für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen aus diesem Grund nicht festgestellt werden kann, dann geht dies zu Lasten des abrechnenden Arztes (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 13. Mai 2020 - B 6 KA 6/19 R, zitiert nach juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 68/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Dies ist die zutreffende Klageart für Rechtsschutz gegen quartalsgleiche sachlich-rechnerische Berichtigungen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 26. Juni 2019 - B 6 KA 68/17 R, zitiert nach juris, dort Rn 15; Hessisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2018, L 4 KA 20/15, zitiert nach juris, dort Rn 47; Clemens, in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 106d Rn 78).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Diese ist im Regelfall schon deshalb zur Berichtigung verpflichtet, weil sie gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V den Krankenkassen und deren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen hat, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht; es wäre außerdem auch nicht zu rechtfertigen, dem einzelnen Arzt rechtswidrig abgerechnete Leistungen zu belassen, weil dies im Ergebnis die Honorare der anderen an der Verteilung der Gesamtvergütung teilnehmenden Ärzte mindern würde (vgl hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 99/02, zitiert nach juris, dort Rn 23; unter Verweis auf BSG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - B 6 KA 16/00 R, BSGE 89, 62, 75).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Das gilt vor allem dann, wenn sich der Arzt auf für ihn günstige Tatsachen berufen will, die allein ihm bekannt sind oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (vgl hierzu BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 17/11 R, zitiert nach juris mwN).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18
    Dass die Klägerin ihren Teil-Anfechtungs- und Leistungsantrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat beschränkt und lediglich noch die Zahlung weiteren Honorars iHv 222, 86 EUR begehrt hat, berührt die Zulässigkeit der Berufung nicht (vgl BSG, Urteil vom 26. Januar 2006, B 3 KR 4/05 R, NZS 2006, 534 ff; Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 144 Rn 19).
  • LSG Hessen, 19.12.2018 - L 4 KA 20/15

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 707/00

    Vertragsarzt - Radiologe - Begründung - Honorarbescheid -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

  • LSG Hessen, 29.01.2020 - L 4 KA 44/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 3 KA 99/02
  • SG München, 28.09.2022 - S 38 KA 5094/20

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung der Abrechnung von Interimsprothesen

    Ob ein Aufwand vorliegt, der den Ansatz der GOÄ 2701 rechtfertigt, ist wenn Zweifel bestehen vom Vertrags(zahn)arzt nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.2020, Az B 6 KA 6/19 R; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.02.2022, Az L 4 KA 77/18).

    Die Befugnis der Beklagten KZVB zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung ergibt sich aus § 106a Abs. 1, 2 SGB V. Liegen die Voraussetzungen eine Gebührenordnungspositionen erweislich nicht vor oder lässt sich die Erfüllung der Voraussetzungen im Einzelfall nicht nachweisen, darf die kassenärztliche Vereinigung die Gebührenordnungspositionen im Wege der sachlich-rechnerischen Richtigstellung in vollem Umfang streichen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.02.2022, Az L 4 KA 77/18).

    Kommt er dieser nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang nach, dann geht dies zu seinen Lasten mit der Folge, dass der Vergütungsanspruch entfällt (BSG, Urteil vom 13.05.2020, Az B 6 KA 6/19 R; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.02.2022, Az L 4 KA 77/18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - L 7 KA 47/19

    Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der vertragsärztlichen Abrechnung

    Landessozialgericht, Urteil 22.2.2022, L 4 KA 77/18, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 49/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Chronikerzuschlag -

    Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2022, L 4 KA 77/18, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37).
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