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   LSG Bayern, 21.04.2016 - L 4 KR 237/10   

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LSG Bayern, 21.04.2016 - L 4 KR 237/10 (https://dejure.org/2016,30105)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.04.2016 - L 4 KR 237/10 (https://dejure.org/2016,30105)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. April 2016 - L 4 KR 237/10 (https://dejure.org/2016,30105)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwilliger Mitgliedschaft; Vorschriften der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler; Hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung; Beitragspflicht und Beitragsbemessung für Leistungen aus einem ...

  • rewis.io

    Zur Beitragsberechnung bei befristetem Überbrückungsgeld und Sozialversicherungszuschuss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht und Beitragsbemessung für Leistungen aus einem Frühpensionierungsprogramm in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung; Rechtmäßigkeit der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler

  • rechtsportal.de

    SGB V § 229 ; SGB V § 240
    Beitragspflicht und Beitragsbemessung für Leistungen aus einem Frühpensionierungsprogramm in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.04.2016 - L 4 KR 237/10
    Des Weiteren verwies die Beklagte auf das Urteil des BSG vom 19.12.2012, Az.: B 12 KR 20/11 R.

    Das BSG habe in seinem Urteil vom 19.12.2012, B 12 KR 20/11 R ausdrücklich nicht entschieden, ob die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens erlassen worden seien oder nicht.

    Ferner werde nochmals geltend gemacht, dass das BSG im Urteil vom 19.12.2012, B 12 KR 20/11 R ausdrücklich nicht entschieden habe, ob die BeitrVerfGr Selbstzahler im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens erlassen worden seien, was sich unmittelbar aus der dortigen Rz. 38 ergebe.

    Zwischenzeitlich ist durch die Urteile des BSG vom 19.12.2012 und 15.10.2014 (B 12 KR 20/11 R, B 12 KR 10/12 R, zitiert nach juris) entschieden, dass die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ab 01.01.2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwilligen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen.

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 21.04.2016 - L 4 KR 237/10
    Zwar handelt es sich bei diesen Leistungen nicht um Versorgungsbezüge i. S. § 229 SGB V (BSG Urteil vom 29.07.2015, B 12 KR 4/14 R Leitsatz sowie Rn. 22 f), die Zahlungen sind aber als sonstige Einnahmen zu verbeitragen (BSG a. a. O. Rn. 30).

    3.: Soweit die Beklagte den Beitrag zur Krankenversicherung aus dem befristeten Überbrückungsgeld und dem befristeten Sozialversicherungszuschuss mit einem Beitragssatz von 15, 5% berechnet hat, ist diese Entscheidung abzuändern, da hier der ermäßigte Beitragssatz von 14, 9% zur Anwendung kommt (§ 229 Abs. 1 Ziffer 1 a i. V. m. § 243 S. 1 und 3 SGB V, BSG Urteil vom 29.07.2015, B 12 KR 4/14 R Rn. 30).

  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillige Mitglieder - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.04.2016 - L 4 KR 237/10
    Zwischenzeitlich ist durch die Urteile des BSG vom 19.12.2012 und 15.10.2014 (B 12 KR 20/11 R, B 12 KR 10/12 R, zitiert nach juris) entschieden, dass die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ab 01.01.2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwilligen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen.

    Dabei handelt es sich um eine in monatlichen Teilbeträgen gezahlte Entschädigungsleistung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes und diese Zahlungen sind, wie das BSG im Urteil vom 15.10.2014 (B 12 KR 10/12 R, zitiert nach juris) entschieden hat, uneingeschränkt der Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung zugrunde zu legen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06

    Krankenversicherung - Als "Ruhegeld" bezeichnete Abfindung nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 21.04.2016 - L 4 KR 237/10
    Insoweit werde ergänzend auf die Entscheidung LSG NRW vom 22.02.2007 - L 16 KR 107/06 - verwiesen.
  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 145/11

    Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen

    Die Zweifel, die an der hinreichenden demokratischen Legitimation des GKV-Spitzenverbandes zur Normsetzung geübt werden (Hessisches LSG, Beschluss vom 21.02.2011 - L 1 KR 327/10 B ER - juris Rn. 44; SG München, Urteil vom 02.03.2010 - S 19 KR 873/09 - juris Rn. 23 ff. - Berufung beim Bayerischen LSG anhängig unter dem Az. L 4 KR 237/10; Mühlhausen in: Becker/Kingreen, SGB V, § 217a Rn. 8 und § 271d Rn. 14), sind im Kern nichts Neues, sondern entsprechen den bekannten Einwänden gegen die Normsetzung durch Verbände und gemeinsame Einrichtungen der Ärzte und Krankenkassen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht für stichhaltig gehalten worden sind (siehe nur BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R - BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils Rn. 58 ff.; Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn. 64 ff.).
  • LSG Sachsen, 07.11.2011 - L 1 KR 173/10
    Die Zweifel, die an der hinreichenden demokratischen Legitimation des GKV-Spitzenverbandes zur Normsetzung geübt werden (Hessisches LSG, Beschluss vom 21.02.2011 - L 1 KR 327/10 B ER - juris Rn. 44; SG München, Urteil vom 02.03.2010 - S 19 KR 873/09 - juris Rn. 23 ff. - Berufung beim Bayerischen LSG anhängig unter dem Az. L 4 KR 237/10; Mühlhausen in: Becker/Kingreen, SGB V, § 217a Rn. 8 und § 271d Rn. 14), sind im Kern nichts Neues, sondern entsprechen den bekannten Einwänden gegen die Normsetzung durch Verbände und gemeinsame Einrichtungen der Ärzte und Krankenkassen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht für stichhaltig gehalten worden sind (siehe nur BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R - BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils Rn. 58 ff.; Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn. 64 ff.).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2010 - L 4 KR 237/10 B ER RG   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.05.2010 - L 4 KR 237/10 B ER RG (https://dejure.org/2010,120378)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - L 4 KR 237/10 B ER RG (https://dejure.org/2010,120378)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2010 - L 4 KR 146/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2010 - L 4 KR 237/10
    Die Beschwerdeführerin hat im vorangegangenen Verfahren (L 4 KR 146/10 B ER) um einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Nacherhebung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nachgesucht.
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