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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 26/01   

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https://dejure.org/2002,11797
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 26/01 (https://dejure.org/2002,11797)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2002 - L 4 KR 26/01 (https://dejure.org/2002,11797)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2002 - L 4 KR 26/01 (https://dejure.org/2002,11797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - Ende - Beitragsrückstand - Aufrechnung - individueller Hinweis - Rechtzeitigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ende der freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der Nichtentrichtung von Beiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ende der freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der Nichtentrichtung von Beiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 26/01
    Infolge seiner Weite und Unbestimmtheit enthält es regelmäßig keine unmittelbaren Handlungsanweisungen und darf nicht dahin missverstanden werden, dass mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, die sich im konkreten Fall nachteilig auswirkt, modifiziert werden könnte (vgl BVerfGE 69, 272, 314 f).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B

    Angemessenheit der Frist bei Beitragsrückstand

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 26/01
    Eine wenn auch knapp bemessene, aber reale Chance, den Rückstand auszugleichen, genügt den gesetzlichen Anforderungen (vgl BSG, Beschluss vom 27.01.2000 -- B 12 KR 21/99 B -- unveröffentlicht).
  • BSG, 29.01.1975 - 5 RKn 50/73

    Krankenversicherung - Freiwillige Mitgliedschaft - Erlöschen - Aufrechnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 26/01
    Die Krankenkasse muss vielmehr im Interesse einer geordneten Finanzplanung Klarheit darüber haben, mit welchen Beiträgen und Leistungsverpflichtungen sie rechnen muss (BSGE 39, 83, 85).
  • LSG Hessen, 22.02.2023 - L 4 SO 169/20

    Sozialhilfe

    Ein früheres Ausscheiden kann wegen des nach § 191 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V a.F. erforderlichen Hinweises mit angemessener Nachfristsetzung (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 21/99 B; LSG Baden-Württemberg, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2002 - L 4 KR 26/01) ausgeschlossen werden; zuletzt im Schreiben vom 25. Mai 2005 wurde eine Zahlungsmöglichkeit bis zum 15. Juni 2005 eingeräumt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - L 5 KR 55/05

    Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs

    Die gesetzte Zahlungsfrist war ausreichend, um der Klägerin eine letzte Möglichkeit zur Begleichung des Beitragsrückstandes zu geben (vgl zu einer ähnlich langen Frist LSG Niedersachsen-Bremen 24.4.2002 L 4 KR 26/01, juris).
  • SG Leipzig, 17.11.2005 - S 8 KR 429/05
    Hierbei muss der Hinweis so rechtzeitig vor dem Ende der Mitgliedschaft erfolgen, dass dem Mitglied ausreichend Zeit bleibt, die rückständigen Beiträge zu entrichten (vgl. BSG, wie vor; LSG Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 24.04.2002, Az: L 4 KR 26/01).
  • SG Osnabrück, 08.03.2005 - S 3 KR 18/04
    Jedenfalls muss die Nachfrist so lang bemessen sein, dass dem Mitglied ausreichend Zeit bleibt, die rückständigen Beiträge zu entrichten (vgl. Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 24.04.2002 Az.: L 4 KR 26/01).
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