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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,100600
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16 B ER (https://dejure.org/2016,100600)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.08.2016 - L 4 KR 356/16 B ER (https://dejure.org/2016,100600)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. August 2016 - L 4 KR 356/16 B ER (https://dejure.org/2016,100600)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch Krankenversicherung bei Aufenthalt in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI ist jedoch auch in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen ausgeschlossen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10. Februar 2000, Az.: B 3 KR 17/99 R).

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 10. Februar 2000 (B 3 KR 17/99 R) bereits entschieden, in welchen Fällen Bewohner einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln von der GKV oder der Pflegeversicherung (PV) haben.

    Die Heime müssen daher das für die vollstationäre Pflege notwendige Inventar bereithalten (BSG, Urteil vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 17/99 R - in juris).

    Das sind im Wesentlichen: (1) individuell angepasste Hilfsmittel, die ihrer Natur nach nur für den einzelnen Versicherten bestimmt und grundsätzlich nur für ihn verwendbar sind (z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen); (2) Hilfsmittel, die der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses (z. B. Kommunikation oder Mobilität) außerhalb der Einrichtung dienen (BSG, Urteil vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 17/99 R - in juris).

    Dies rechtfertigt eine modifizierte Übertragung der oben dargestellten, für Pflegeheime im Sinne der §§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 1 SGB XI entwickelten Grundsätze jedenfalls dann, wenn eine Verpflichtung zur Bereitstellung des begehrten Hilfsmittels von der getroffenen Leistungsvereinbarung erfasst wird (BSG, Urteil vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 17/99 R - in juris).

    Hierzu zählen z. B. alle Hilfsmittel, die bei Verwirrtheitszuständen, Lähmungen und sonstigen Funktionseinschränkungen üblicher Art (z. B. bei Altersdemenz, Morbus Alzheimer, Folgen eines Schlaganfalls, Multipler Sklerose und Querschnittslähmungen) benötigt werden (BSG, Urteil vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 17/99 R - in juris).".

    Lediglich ergänzend wird ausgeführt, dass ein Anspruch nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI nach summarischer Prüfung jedoch ebenfalls ausscheiden dürfte, da die Vorschrift lediglich für die häusliche Pflege anwendbar ist und Leistungen der häuslichen Pflege bei Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Einrichtung i.S.d. § 71 Abs. 4 SGB XI nach § 36 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz SGB XI generell ausgeschlossen sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. Februar 2000, Az.: B 3 KR 17/99 R; LSG Baden-Württemberg.a.aO.).

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R

    Krankenversicherung - Pflegeheim - Abgrenzung der Leistungsverpflichtung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 5/03 R - in juris) scheidet ein Sachleistungsanspruch gegen die zuständige Krankenkasse vielmehr aus, wenn der Versicherte wegen des Fehlens eigengesteuerter Bestimmungsmöglichkeiten quasi zum "Objekt der Pflege" geworden ist und eine Rehabilitation mangels Erfolgsaussichten nicht mehr möglich, der Ist-Zustand der Behinderung also nicht mehr behebbar ist.
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Welche Hilfsmittel im Einzelnen von der Einrichtung vorzuhalten sind ist insbesondere unter Heranziehung des jeweiligen Versorgungsauftrags sowie ggf. früher in Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (vgl. § 80a SGB XI, gültig bis 30. Juni 2008), nunmehr in den in der jeweiligen Pflegesatzvereinbarung festgelegten wesentlichen Leistungs- und Qualitätsmerkmalen der Einrichtung (vgl. § 84 Abs. 5 SGB XI in der seit 1. Juli 2008 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 50 Buchst. b) Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008, BGBl. I, S. 874) zu bestimmen (BSG, Urteil vom 6. Juni 2002 - B 3 KR 67/01 R - in juris).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Pflegeheim - stationäre Pflege -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Der Heimausstattung sind auch solche Gegenstände zuzurechnen, bei denen zwar noch ein gewisser Behinderungsausgleich zu erkennen ist, ganz überwiegend aber die Pflege im Vordergrund steht, weil eine Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. § 1 Satz 1 SGB IX) nicht mehr möglich ist und eine Rehabilitation damit nicht mehr stattfindet (BSG, Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 30/02 R - in juris).
  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 253/03

    Kostenerstattung für ein Pflegebett

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Mit Schreiben vom 13. Mai 2016 beantragte der von den Eltern des Antragstellers beauftragte Bevollmächtigte (nachfolgend nur Antragsteller) bei der Antragsgegnerin die Überprüfung des bestandskräftigen Bescheides vom 19. August 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Oktober 2015 und führte zur Begründung aus, dass das Bayrische Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenzeichen (Az.) L 4 KR 253/03 sowie das Sozialgericht (SG) Oldenburg unter dem Az. S 22 SO 56/14 in Fallkonstellationen der hier vorliegenden Art einen Anspruch aus § 33 SGB V hergeleitet hätten.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - L 4 P 4137/13

    Soziale Pflegeversicherung - Krankenversicherung - zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Hierauf aufbauend hat das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 15. August 2014 (L 4 P 4137/13) die Versorgung eines Versicherten in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen mit einem Gitterbett abgelehnt.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 11 KR 3149/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz gegen die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes darf allerdings nicht so weit gehen, dass dadurch die Bestandskraft der Beitragsbescheide endgültig beseitigt würde; er ist daher auf die vorläufige Einstellung der Vollstreckung zu richten, um die Hauptsache nicht vorwegzunehmen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER, Thüringer LSG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - L 6 KR 430/15 B ER, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2015 - L 11 KR 3149/15 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13

    Beiträge - hauptberuflich selbstständig - Erwerbstätige - bestandskräftiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes darf allerdings nicht so weit gehen, dass dadurch die Bestandskraft der Beitragsbescheide endgültig beseitigt würde; er ist daher auf die vorläufige Einstellung der Vollstreckung zu richten, um die Hauptsache nicht vorwegzunehmen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER, Thüringer LSG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - L 6 KR 430/15 B ER, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2015 - L 11 KR 3149/15 ER).
  • LSG Thüringen, 10.06.2015 - L 6 KR 430/15

    Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes darf allerdings nicht so weit gehen, dass dadurch die Bestandskraft der Beitragsbescheide endgültig beseitigt würde; er ist daher auf die vorläufige Einstellung der Vollstreckung zu richten, um die Hauptsache nicht vorwegzunehmen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER, Thüringer LSG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - L 6 KR 430/15 B ER, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2015 - L 11 KR 3149/15 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2016 - L 4 KR 282/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 356/16
    Im Beschluss vom 15. August 2016 (Az.: L 4 KR 282/16 B ER) hat der Senat hierzu unlängst ausgeführt:.
  • LSG Bayern, 18.05.2017 - L 4 P 59/13

    Anspruch auf den Höchstbetrag und beantragten persönlichen Budget für

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Beklagtenakten, die Gerichtsakten des Sozialgerichts (S 2 P 54/09 ER (Pflegestufe I); S 2 P 55/09 (Pflegestufe I); S 8 P 71/12 ER), die Gerichtsakten des Bayer. Landessozialgerichts (L 2 P 38/09 B ER (Pflegestufe II); L 2 P 69/12 B ER; L 4 KR 440/14 B ER und L 4 KR 9/15 RG (häusliche Krankenpflege); L 4 KR 356/16 B ER) sowie auf die Klage- und Berufungsakte verwiesen, die Gegenstand der Entscheidung waren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 4 KR 357/16
    Wegen der Gründe wird Bezug genommen, auf die Gründe des die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg vom 4. Juli 2016 zurückweisenden Beschlusses des Senats zum Aktenzeichen L 4 KR 356/16 B ER vom heutigen Tag, aus denen auch die PKH-Beschwerde zurückzuweisen ist.
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