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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,18314
LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09 B ER (https://dejure.org/2009,18314)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2009 - L 5 AL 21/09 B ER (https://dejure.org/2009,18314)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2009 - L 5 AL 21/09 B ER (https://dejure.org/2009,18314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einbeziehung der Fahrtkosten für Pendelfahrten zum Berufschulunterricht in Blockform in die Bedarfsberechnung gemäß § 67 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09
    Deshalb ist § 73 Abs. 1a SGB III unter Berücksichtigung seines Wortlautes und der Gesetzesbegründung ausschließlich dahingehend auszulegen, dass die für jeden Block des Berufsschulunterrichts einzeln vorzunehmende Neuberechnung des Bedarfs für den Lebensunterhalt in Abhängigkeit von der Art der Unterbringung aus Vereinfachungsgründen entfallen soll (BSG, Urteil vom 03. Mai 2005 - B 7a / 7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 = SGb 2005, 717).

    Diese Regelung ist eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 03. Mai 2005 (B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 = SGb 2005, 717), wonach auch allein für Zeiten des Blockunterrichts Berufsausbildungsbeihilfe erbracht werden kann, wenn der Auszubildende während dieser Zeit außerhalb des Elternhauses wohnt.

  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09
    Zutreffend haben Antragsgegnerin und Sozialgericht das Einkommen der Mutter des Antragstellers nicht berücksichtigt, da ein entsprechender Unterhaltsanspruch nicht (mehr) bestehen dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 - FamRZ 2001, 757 = NJW 2001, 2170).
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09
    Im Gesetzentwurf vom 05.09.2000 (BT-Drucks. 15/1515, Seite 81 zu Nummer 50 (§ 70) zu Buchstabe a) wurde ausgeführt, dass "die bisherige Neuberechnung für Phasen des Blockunterrichts der Berufsschule aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung entfällt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - L 23 B 26/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Beschwerde gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09
    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem die Antragsgegnerin mit dem ausführenden Bescheid nicht über ihre Verpflichtung aus der erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung hinaus gehen wollte, sondern für den Empfänger ausdrücklich erkennbar, lediglich ihrer vom Sozialgericht auferlegten Verpflichtung nachkommen wollte, um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden bzw. zu vermeiden, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde nicht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - L 23 B 26/08 SO ER - Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09
    § 73 Abs. 1a SGB III steht der Übernahme der Fahrkosten des Antragstellers zur Berufsschule, auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform, nicht entgegen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Mai 2007 - L 3 AL 45/06 - anhängig BSG - B 11a AL 37/07 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 32 B 1565/07

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Beschwer; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09
    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem die Antragsgegnerin mit dem ausführenden Bescheid nicht über ihre Verpflichtung aus der erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung hinaus gehen wollte, sondern für den Empfänger ausdrücklich erkennbar, lediglich ihrer vom Sozialgericht auferlegten Verpflichtung nachkommen wollte, um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden bzw. zu vermeiden, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde nicht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - L 23 B 26/08 SO ER - Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER - juris).
  • BSG, 05.12.2007 - B 11a AL 37/07 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09
    § 73 Abs. 1a SGB III steht der Übernahme der Fahrkosten des Antragstellers zur Berufsschule, auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform, nicht entgegen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Mai 2007 - L 3 AL 45/06 - anhängig BSG - B 11a AL 37/07 R -).
  • LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09

    Sozialhilfe - Kostenübernahme von Beiträgen für private Kranken- und

    Der Antragsgegner sieht sich insoweit auch durch eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 18. März 2009 (L 5 AL 21/09 B ER, in juris) bestätigt.
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