Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 22 Abs 5 SGB 2, § 86b Abs 2 SGG
Mietschuldenübernahme, Anordnungsgrund
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 22 Abs 5 SGB 2, § 86b Abs 2 SGG
Mietschuldenübernahme, Anordnungsgrund - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Gewährung eines Darlehens für Mietschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 10.05.2010 - S 75 AS 13321/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 5 AS 1049/10
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden - …
Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, bereits grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so noch zur Vorgängervorschrift § 22 Abs. 5 SGB II LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - juris), kann hier dahinstehen. - LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2013 - L 23 SO 319/12
Voraussetzungen für eine Schuldenübernahme - Anforderung an den Anordnungsgrund
Da die Einrichtungsträgerin bisher eine Räumungsklage nicht anhängig gemacht und daher in nächster Zukunft auch nicht über einen Titel zur Räumung verfügt, drohen derzeit bei Abwarten einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren keine wesentlichen Nachteile (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 22.07.2010, L 5 AS 1049/10 B ER, juris, Rn. 8). - LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden - …
Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22. Juli 2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14. Oktober 2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - ), kann hier dahinstehen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10
Einstweiliger Rechtsschutz, Leistungen für Unterkunft und Heizung, …
Denn der Hilfesuchende hat bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Wohnungsverlust außergerichtlich insbesondere dadurch abzuwenden, dass er seine umfassende Selbsthilfepflicht aus § 2 SGB II erfüllt, indem er sich in dem gebotenen Umfang um eine bedarfsdeckende Arbeit bemüht, damit er die Unterkunftskosten unter Einsatz des Arbeitsentgeltes bezahlen kann (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2010, L 5 AS 925/10 B ER; Beschluss vom 22. Juli 2010; L 5 AS 1049/10 B ER; jeweils abrufbar bei der Datenbank Juris). - SG Nürnberg, 20.06.2012 - S 6 AS 547/12
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromschulden durch Nichtzahlung …
Zudem kommt es darauf an, inwieweit den Schulden ein missbräuchliches Verhalten der Hilfebedürftigen zugrunde liegt (LSG Baden-Württemberg v. 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.09.2011 - L 14 AS 1533/11 B ER, v. 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER, v. 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER, v. 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER; Lauterbach in Gagel, SGB III/SGB II, § 22 SGB II, RdNr. 138; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen v. 04.09.2009 - L 13 AS 52/09 B ER und 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER; LSG Meckenburg-Vorpommern v. 29.09.2011 - L 8 B 509/09 ER; LSG Rheinland-Pfalz v. 27.12.2010 - L 3 AS 557/10 B ER und Münder in LPK, Komm. zum SGB II, § 22 RdNr. 189, wonach dieser Umstand erst im Rahmen der Ermessensentscheidung bedeutsam wird; ausdrücklich offengelassen in LSG Sachsen-Anhalt v. 13.03.2012 - L 2 AS 477/11 B ER). - SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11
Erteilung einer Zusicherung über die Angemessenheit einer Unterkunft im Rahmen …
Die Antragsteller haben nämlich nicht ausreichend dargelegt und hinreichend glaubhaft gemacht, dass ihnen bei Nichterteilung der begehrten Zusicherungen Wohnungslosigkeit droht oder eine solche unmittelbar bevorsteht; dafür ist im Übrigen auch sonst nichts ersichtlich, zumal die Antragsteller auch zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer bisherigen Unterkunft wohnen und durch die kreditgebende Bank trotz der Darlehenskündigung vom 16. Juni 2011 konkrete Zwangsversteigerungsmaßnahmen nicht eingeleitet worden sind; hierauf hat der Antragsgegner auch bereits zutreffend und unwidersprochen hingewiesen (vgl. zu diesem Aspekt für die ähnlich gelagerte Situation bei der Bewohnung einer Mietwohnung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010, - L 5 AS 2025/10 B ER; Beschluss vom 14. Oktober 2010, - L 5 AS 1325/10 B ER sowie Beschluss vom 22. Juli 2010, - L 5 AS 1049/10 B ER, jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 5 AS 1049/10 |
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- SG Berlin, 10.05.2010 - S 75 AS 13321/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 5 AS 1049/10