Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 1 - Fördern und Fordern (§§ 1 - 6d) |
(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. 2Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere einen Kooperationsplan abschließen. 3Im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen eigene Potenziale nutzen und Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen.
(2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. 2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft in dem Umfang einsetzen, der zur vollständigen Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erforderlich ist. 3Sofern es zu diesem Zweck erforderlich und individuell zumutbar ist, bedeutet dies insbesondere die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit.
Fassung aufgrund des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16.04.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 16.04.2026 | |
| 01.07.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
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Rechtsprechung zu § 2 SGB II
1.337 Entscheidungen zu § 2 SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen, 29.06.2026 - L 3 AS 139/25
- SG Karlsruhe, 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22 Corona
COVID-19-Pandemie und menschenwürdiges Existenzminimum, § 70 Satz 1 SGB II ...
- LSG Schleswig-Holstein, 02.06.2026 - L 3 AS 122/26
Bürgergeld - Unterkunft und Heizung - Heizkosten - Heizkostenvorauszahlung oder ...
- BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 39/20 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten für einen ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 59/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Aufnahme einer ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22
Ausbildungsabbruch; Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides; Ersatzanspruch; ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2019 - L 8 AS 247/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - selbst ...
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
- SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15
Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als ...
Querverweise
Auf § 2 SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Anspruchsvoraussetzungen
- § 7 (Leistungsberechtigte)
- Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
- § 64 (Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden)