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LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - L 5 AS 339/12 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.08.2012 - L 5 AS 339/12 B ER (https://dejure.org/2012,23119)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. August 2012 - L 5 AS 339/12 B ER (https://dejure.org/2012,23119)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 86b SGG, § 19 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zulässigkeit der Durchsetzung von Bagatellbeträgen im Rahmen eines sozialgerichtlichen Eilverfahrens; Anspruch auf Vereinheitlichung des Auszahlungstermins verschiedener zuerkannter Sozialleistungen - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 06.06.2012 - S 46 AS 1474/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - L 5 AS 339/12 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - L 5 AS 339/12
Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236, …und vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - L 5 AS 339/12
Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236, und vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803). - LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - L 5 B 121/08
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren zum Anspruch auf …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - L 5 AS 339/12
Da nach den vorstehenden Ausführungen einstweiliger Rechtsschutz nur zu gewähren ist, wenn es gilt, erhebliche Nachteile abzuwehren, und das Ergebnis der Hauptsache nicht wirtschaftlich vorwegzunehmen ist, besteht regelmäßig dann kein Anordnungsgrund, wenn im Wege des Eilrechtsschutzes Bagatellbeträge geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30. März 2009, Az.: L 5 B 121/08 AS ER, juris).