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LSG Sachsen-Anhalt, 04.04.2011 - L 5 AS 454/10 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.04.2011 - L 5 AS 454/10 B ER (https://dejure.org/2011,25937)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. April 2011 - L 5 AS 454/10 B ER (https://dejure.org/2011,25937)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 16 SGB 2, § 45 Abs 1 SGB 3, § 86b Abs 2 SGG
Übernahme von Bewerbungskosten durch den Grundsicherungsträger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg - 43 AS 91047/10
- SG Magdeburg, 13.10.2010 - S 43 AS 91047/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.04.2011 - L 5 AS 454/10 B ER
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.04.2011 - L 5 AS 454/10
Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803). - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.04.2011 - L 5 AS 454/10
Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 …und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
- LSG Bayern, 21.10.2015 - L 11 AS 562/15
Wegen einstweiliger Anordnung, überörtlicher Umzug, Umzugskosten
Eine Ermessensreduzierung auf "Null" ist jedoch nur dann gegeben, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei ausgeschlossen ist (vgl Beschluss des Senats vom 05.12.2013 - L 11 AS 679/13 B ER mit Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.04.2011 - L 5 AS 454/10 B ER - juris). - LSG Bayern, 05.12.2013 - L 11 AS 679/13
Zusicherung, Übernahme, Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Mehrbedarf, …
Eine Ermessensreduzierung auf "Null" ist jedoch nur dann gegeben, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei ausgeschlossen ist (vgl dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.04.2011 - L 5 AS 454/10 B ER - juris). - LSG Bayern, 11.02.2014 - L 7 AS 86/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Eine Ermessensreduzierung auf Null ist jedoch nur dann gegeben, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei ausgeschlossen ist (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.04.2011, L 5 AS 454/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2018 - L 15 AS 181/18 Eine Ermessensreduzierung auf Null ist somit nur dann gegeben, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei ausgeschlossen ist (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. April 2011 - L 5 AS 454/10 B ER).
- SG Wiesbaden, 09.10.2014 - S 5 AL 209/12 Dies würde voraussetzen, dass nach dem festgestellten Sachverhalt eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei ausgeschlossen ist (z.B.: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.04.2011 - L 5 AS 454/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2017 - L 15 AS 142/17 Eine Ermessensreduzierung auf Null ist somit nur dann gegeben, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei ausgeschlossen ist (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. April 2011 - L 5 AS 454/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2018 - L 15 AS 163/18 Eine Ermessensreduzierung auf Null ist somit nur dann gegeben, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei ausgeschlossen ist (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. April 2011 - L 5 AS 454/10 B ER).